:TEXTE/Presse

27.04.2004 TAZ Berlin

NAZI-AUFMARSCH
Die Rechtsextremisten wollen auch an diesem 1. Mai in Berlin marschieren. Ihre Wunschroute vom Ostbahnhof in Richtung Kreuzberg wurde erwartungsgemäß von der Versammlungsbehörde nicht genehmigt. Nun ist geplant, dass sie vom Bahnhof Lichtenberg bis zum Frankfurter Tor marschieren dürfen und wieder zurück. Antifas haben bereits eine Gegendemo angemeldet, die um 10.30 Uhr am Strausberger Platz beginnen und durch den Friedrichshainer Südkiez in Richtung Lichtenberg führen soll. Dabei könnte es am Frankfurter Tor zu einer Begegnung dieser beiden Züge kommen. Das antifaschistische Bündnis gegen den rechten Aufmarsch rechnet mit bis zu 3.000 Neonazis, die aus der ganzen Republik anreisen wollen.

 

28.04.2004

Gefälschtes Flugblatt zum 1. Mai in Umlauf

Ein gefälschtes Flugblatt zu einer am 1. Mai geplanten Demonstration der rechtsextremistischen NPD ist in Berlin im Umlauf. Auf Grund seiner Gestaltung erweckt das Blatt den Eindruck, dass es sich bei dem Herausgeber um den Berliner Polizeipräsidenten handele, wie ein Polizeisprecher sagte. Tatsächlich sei die Flugschrift aber eine Fälschung.

In dem Flugblatt werden die Bürger dazu aufgefordert, sich am 1. Mai in ihren Wohnungen aufzuhalten und von Gegendemonstrationen zu dem NPD-Aufmarsch abzusehen, da "viele gewaltbereite Nazigegner unterwegs sein werden".

 

29.04.2004 TAZ
"Diese Zahlen liefert hier niemand"

Staatsanwaltschaft mahnt: Auf Steinwurf folgen bis zu 10 Jahre Haft. Fahndungsplakat nach dem letzten 1. Mai war ein Erfolg. Aber wie viele Verurteilungen es wegen der Ausschreitungen im letzten Jahr gab, weiß sie nicht
Eine mahnende "Bilanz" sollte es sein, die die Pressestelle der Generalsstaatsanwaltschaft Berlin gestern unter dem Titel "1. Mai-Krawalle: Teilnahme ,kostet' bis zu zehn Jahre Gefängnis" rausgab und in der es eindrucksvoll hieß: "Jeder vierte Festgenommene erhält einen Haftbefehl." Satz zwei der Bilanz: "Fast jeder zweite unbekannte Täter wird identifiziert." Damit wollte die Staatsanwaltschaft die Ermittlungserfolge seit den Ausschreitungen zum 1. Mai 2003 herausstellen. Das aber blieb mürbe.

Dass von den etwa 200 festgenommenen Mai-Krawallmachern 2003, die dem Staatsanwalt vorgeführt wurden, 56 direkt im Anschluss einen Haftbefehl erhielten, war möglicherweise damals eine Neuigkeit. Wie viele von ihnen in der Zwischenzeit vor dem Kadi standen, kann die Staatsanwaltschaft aber nicht beantworten. Und was aus den anderen 144 vom Staatsanwalt wieder Freigelassenen letztlich geworden ist, "diese Zahlen liefert hier niemand", sagt Staatsanwalt Michael Grunwald. Zu zusätzlichen etwa hundert Personen, die von der Polizei am 1. Mai 2003 festgenommen und freigelassen wurden, ohne sie der Staatsanwaltschaft vorzuführen, könne er erst recht nichts sagen. Das zu Satz eins.

Zu Satz zwei dann Näheres: Dass "fast jeder zweite zunächst unbekannte Täter" identifiziert wird, belegt die Staatsanwaltschaft damit, dass von den 30 Mai-Randalierern, die via Fahndungsplakat gesucht wurden, 14 identifiziert worden seien. Von denen wurden bislang 5 verurteilt. Das wisse man. 5 Fälle von etwa 300 lassen sich also gezielt als abgeurteilt nachvollziehen. Immerhin. Eine Prozentzahl hierzu taucht in der "Bilanz" allerdings nicht auf.

10 Jahre Gefängnis hat die Randale im Übrigen auch niemandem eingebracht. Aber gestern zumindest ein Jahr und vier Monate auf Bewährung Christian K. Der hatte beim Steinhagel im letzten Jahr tatkräftig mitgewirkt - und zur Strafe ein Urteil hinzunehmen, das deutlich über die einhellige Strafempfehlung von Staatsanwaltschaft und Verteidigung hinausging. Dass der Prozesstermin, den die Staatsanwaltschaft für ihre Pressemitteilung zum Anlass genommen hatte, so kurz vor dem 1. Mai angesetzt war, sei Zufall, erklärte der Richter. "MARTIN KAUL

 

30.04.04 Berliner Zeitung
NPD-Route unklar

Zahlreiche Demonstrationen und Straßenfeste gibt es am Freitag und Sonnabend
in Berlin. Nicht nur der DGB demonstriert mit 20 000 Teilnehmern. Auch
linksradikale Gruppen marschieren.

Die NPD will in Lichtenberg zu einem Aufmarsch antreten. Offiziell soll
die Route auch durch das "linke" Friedrichshain führen. Vermutet
wird in Polizeikreisen jedoch, dass die Beamten die NPD schon vor dem S-Bahn-Ring
abbiegen lässt. Denn die Bahnanlagen sind eine Barriere für Gegendemonstranten,
die die Demo stören wollen. Zudem lässt sich das Areal zwischen dem Bahnhof
Lichtenberg und dem S-Bahn-Ring gut abriegeln. Solche Streckenänderungen
gab es auch bei früheren Aufmärschen.


30.04.04 Tagesspiegel
Polizei glaubt nicht an friedlichen 1. Mai – und ist für alles gerüstet

Autonome starten am Sonnabend am Leipziger Platz. NPD marschiert in Lichtenberg

Der am Mittwoch gefundene Kompromiss für die Route der „Revolutionären
1.- Mai-Demonstration“ wird von linksradikalen Kreisen abgelehnt. Im Internet
wird dazu aufgerufen, am Sonnabend das polizeiliche Verbot zu ignorieren
und durch das bezirkliche Straßenfest zu marschieren. Zudem wird für 19
Uhr zu einer nicht angemeldeten „Demo gegen das Verbot“ auf dem Heinrichplatz
– also mitten im Fest – mobilisiert. Dabei gibt es gar kein Verbot, sondern
eine außergerichtliche Einigung zwischen dem Bündnis Act, das die Demo
angemeldet hat, und der Polizei. Act verzichtet auf den Marsch durch das
Bezirksfest, dafür dürfen die Autonomen am Leipziger Platz starten.

Die CDU kritisierte den Kompromiss gestern als „schwere Schlappe für Innensenator
Körting“. Einerseits bestünde die Gefahr, dass tausende Touristen zwischen
die Fronten geraten, zum zweiten könnten die Autonomen die Neubauten dort
„unter Beschuss nehmen“, sagte Frank Henkel von der CDU.

Die Polizei hat jetzt die Aufgabe, die Hochhäuser am Leipziger Platz vor
Steinwürfen zu schützen. Es wird jedoch angenommen, dass die Demo am Startpunkt
friedlich bleibt. „Die wollen in Kreuzberg ankommen“, sagte ein Experte.
Die Polizei erwartet aber nicht, dass es friedlich bleibt. Dass sie für
die am Abend des 30. April stattfindende Walpurgisnachtfeier im Mauerpark
in Prenzlauer Berg und die „Revolutionäre 1.-Mai-Demonstration“ in Kreuzberg
mit „schweren Krawallen“ rechnet, soll die Einsatzleitung sogar schriftlich
festgehalten haben.

Um die befürchteten Ausschreitungen im Griff zu behalten, hat sich die
Polizei beim Bundesgrenzschutz und bei den Länderpolizeien massive Unterstützung
geholt, inklusive Wasserwerfer und Sonderwagen. Am 1. Mai sollen etwa 8000
Polizisten im Einsatz sein – mehr als die Hälfte davon in Kreuzberg.

Rund um den Mauerpark und in Kreuzberg wird es ein großräumiges Halteverbot
geben. Wer sein Auto nicht wegfährt, wird abgeschleppt. Ein Flaschen- und
Getränkedosenverbot im Mauerpark soll scharf kontrolliert werden. Um Ausschreitungen
frühzeitig entgegenzuwirken, hat die Polizei „die Schwelle für Gewahrsamsnahmen
deutlich herabgesetzt“, sagte Einsatzleiter Jürgen Schubert.

Um potenzielle Störer und Gewalttäter frühzeitig „aus dem Verkehr zu ziehen“,
wurde eine neue Datei „Platzverweise“ eingerichtet. Sie soll all jene Personen
speichern, die Veranstaltungen stören. Spätestens beim zweiten Platzverweis
erfolgt für den 1. Mai automatisch ein Aufenthaltsverbot für Kreuzberg.
Wird dennoch jemand ertappt, wandert er für den Rest des Tages hinter Gitter.
Weiterhin wurde die Video-Aufzeichnung verbessert. Fotos von Randalierern
sollen schon kurz nach der Aufnahme als Fahndungsfotos an die Einsatzbeamten
übermittelt werden. In den Gefangenensammelstellen warten zehn Staatsanwälte
und zwei Haftrichter auf Festgenommene.

Unruhe könnte es auch im Osten geben. Die NPD wird am 1. Mai mit ihren
Anhängern durch Lichtenberg marschieren. Die Demonstration soll um 11 Uhr
am Bahnhof Lichtenberg beginnen. Nach bisheriger Planung ziehen die Rechtsextremisten
über die Frankfurter und Landsberger Allee, dann über den Weißenseer Weg
zurück zur Frankfurter Allee und zum Bahnhof Lichtenberg. Die NPD hat 2500
Teilnehmer angekündigt. Wie bei früheren Aufmärschen hat die Polizei der
NPD mehrere Auflagen erteilt.

Die Berliner PDS hat zu einer Demonstration gegen den rechtsextremen Marsch
aufgerufen. Sie soll um 10.30 Uhr am Strausberger Platz in Mitte starten.
OD/Ha/fan

Polizeiinfotelefon zu Demos und Verkehrsbehinderungen unter 4664 90 4444
(am Freitag ab 13 Uhr und am 1. Mai ab 9 Uhr)


01.05.2004 Greenpeace Tagesthemen
Wie jedes Jahr: Krawallmacher in Berlin nicht zu stoppen

Von Kirsten Baukhage und Denni Klein, dpa Berlin (dpa/bb) - Die Krawallmacher haben den 1. Mai in Berlin seit Jahren fest in ihrem Kalender. Egal ob die Polizei auf Deeskalation oder hartes Durchgreifen setzt, die gewalttätigen Randalierer sind auch in diesem Jahr nicht zu stoppen. Bilder von brennenden Barrikaden und eingeworfenen Schaufensterscheiben prägen erneut die Szenerie.
Die Schauplätze der heftigen Attacken gegen die Polizei wechseln dabei so flexibel wie deren Einsatzkonzept. Nachdem die Ausschreitungen in der Walpurgisnacht im Mauerpark in Prenzlauer Berg in diesem Jahr deutlich geringer ausfielen, schlagen die teils vermummten Autonomen am Samstag am Rande des NPD-Zuges in Lichtenberg zu. Die gut bewachten NPD-Aufzüge waren zumindest in den vergangenen Jahren ruhig verlaufen.
Den Autonomen geht es offensichtlich nicht in erster Linie um einen Protest gegen die rechtsextreme NPD. Ihr "Lieblingsfeind" bleibt die uniformierte Staatsmacht. Das hatte sich schon in der Walpurgisnacht am Mauerpark gezeigt.
Entsprechend ihrer zuvor angekündigten Linie, Ausschreitungen schon im Keim zu ersticken, greift die Polizei hart durch. Konsequent trennt sie die Linken von den Rechten. Mit Wasserwerfern und Schlagstöcken drängt sie die Gegendemonstranten in Seitenstraßen ab. Die Spur der Verwüstung - gewohnte Bilder aus Kreuzberg am 1. Mai - können die Sicherheitskräfte dennoch nicht verhindern. Dieses Mal zieht sie sich durch das östliche Lichtenberg.
Aus Wut, Frust und Lust am Krawall attackieren die Linken mit einem Hagel aus Steinen und Flaschen die Polizisten, die konsequent das Demonstrationsrecht der NPD schützen. Aufgerissene Straßen, umgestoßene Zäune und Baucontainer, in Brand gesetzte Mülltonnen und Dutzende zerschlagene Schaufenster bei Banken und Supermärkten bleiben entlang der Demo-Route auf der Frankfurter Allee zurück. Auch ein Auto geht in Flammen auf. 72 Festnahmen nur auf Seiten der linken Randalierer stehen in der vorläufigen Bilanz der Polizei.
Die rund 1300 NPD-Anhänger - verstärkt durch Sympathisanten aus Österreich, Spanien und den USA - verhalten sich angesichts des starken Polizeischutzes durch 2200 Beamte ruhig. Geradezu höhnisch müssen ihre Parolen "Wir wünschen uns mehr Sicherheit auf deutschen Straßen" den Polizisten in den Ohren klingen. Als die Polizei die Demonstrationsstrecke verkürzt, bejubeln das wiederum die Linken als Sieg. "Wir kommen wieder", ist die prompte Antwort der Rechten.


02.05.2004 Phönix
Seit 17 Jahren flippt Berlin am 1. Mai aus

Ein Rekordaufgebot von 8.000 Polizisten soll die Hauptstadt am 1. Mai vor dem Schlimmsten bewahren. So viele Rechtsradikale wie noch nie und eine große Zahl Linksradikaler und Antifa-Gruppen haben sich zum Krawall in Berlin angesagt. Alt-Militante aus den achtziger Jahren sehen aber dennoch politische Fragen eher im Hintergrund.
Als 1987 der gewerkschaftlich organisierte 1. Mai erstmals zu einer Kreuzberger Krawallnacht avancierte, hatte das etwas von einem Volksfest, erinnert sich Christian. Der heute 46-jährige Arzt war 1987 an vorderster Front mit dabei. "Ganz Westberlin war plötzlich auf der Straße: Kinder, Türken, Punks und selbst die militanten Gruppen kamen aus ihren Häusern und berauschten sich an der Gewalt."

Wo ist das politische Motiv heute?
"Plötzlich hat die Demo eine militante Komponente bekommen. Für einen kurzen Moment war man der Polizei überlegen. Die Straße gehörte uns und hat den Raum für Plünderungen und Aktionen frei gemacht", erinnert sich Christian. Der mittlerweile zur Legende gewordene "Bolle"-Supermarkt wurde geplündert und in Brand gesteckt. Selbst türkische Mütter bedienten sich am Windel-Regal des Supermarktes. Seit 1987 hat der 1. Mai einen festen Platz im Kalender der Autonomen - und Berlin geht unter im Chaos des Aufstands. Doch von einer politischen Motivation ist heute nur noch wenig zu spüren.
Das theoretische Niveau der heutigen Widerstandskultur am 1. Mai ist niedrig, trotz der großen Themenpalette, die zu massiven Protesten anregen dürfte. Christian bedauert, dass seine Generation die letzte politisierte war: "Wir gingen auf die Straße, um gegen den Reagan-Besuch und die Interventionen in Lateinamerika zu demonstrieren. Wir zogen raus wegen Tschernobyl, Brokdorf, Flughafenerweiterung und Volkszählung. Dafür lohnte es sich, Gewalt anzuwenden."

2.500 Rechte marschieren auf
Wenn in Berlin am "Revolutionären Mayday" die Flaschen fliegen und Autos brennen, dann hat das heute vor allem mit dem Erlebnishunger der jungen Radikalen zu tun, so der Vorwurf der Berliner Politiker. Christian sieht aus diesem Grund heute keinen Sinn mehr darin, auf Demos zu gehen. "Militanz war ein politisches Mittel, das sich seit 1989 die rechte Szene angeeignet hat. Deshalb haben die militanten Aktionen für mich an Aussagekraft verloren. Die Gewalt war nicht mehr zuzuordnen", sagt der Berliner.
Die rechte Szene ist es dann auch, die in diesem Jahr ein besonders hohes Gewaltpotential bietet. Mit einem der größten Naziaufmärsche der letzten Jahrzehnte müssen die Stadt und die Berliner Polizei fertig werden. 2.500 Mitglieder von NPD und "Freie Kameradschaften" werden am Vormittag von Lichtenberg nach Friedrichshain ziehen. Zeitgleich wird eine Gegenkundgebung in dieselbe Richtung starten und versuchen, sich den Neonazis in den Weg zu stellen. Das wiederum dürfte die Polizei nervös machen und Tausende gewaltbereite Linksextreme mobilisieren.

"Die Politik demütigt die Menschen"
Schlachten zwischen Polizisten und Autonomen gehören ebenso zu den Maikrawallen wie lichterloh brennende Autos und Barrikaden. Die Antifa-Gruppen wollen sich bei einem Knüppeleinsatz der Polizei wehren: "Linke haben ihren eigenen Kopf. Wir haben kein Interesse an schwerverletzten Leuten. Die sind jedoch das Ergebnis solcher Auseinandersetzungen, weil die Polizei dermaßen brutal vorgeht, dass man keine Chance hat", erklärt Michael Kronewetter von ACT!, dem Bündnis von vier linken Gruppen in Berlin.
Wer wen zuerst provoziert, ist jedes Jahr die große Frage. "Die Polizei führt durch ihr Auftreten den Leuten ihre Ohnmacht vor Augen und demütigt sie, indem sie die Ordnung gewalttätig durchsetzt und ein neoliberales System der Staatsgewalt repräsentiert. Das motiviert die Menschen, gegen Polizisten vorzugehen und militant zu agieren", erklärt Kronewetter.

Erlebnishungrige Jugendliche
Den Eindruck, dass sich Berlin zu einem Zentrum erlebnishungriger Jugendlicher entwickelt, hat Kronewetter nicht: "Das, was in den Abendstunden des 1. Mai in Berlin stattfindet, ist ein Ergebnis einer Politik, die das ganze Jahr über die Menschen diskriminiert. Der 1. Mai ist so aufgeladen und symbolträchtig, dass die Menschen ein Ventil finden und Druck rauslassen."
Die Polizei antwortete gern und oft mit Wasserwerfern. In den letzten Jahren versuchte der Berliner Senat, die Gewalt mit einer Deeskalationsstrategie der Polizei zu mindern. Große Erfolge versprach das Konzept der ausgestreckten Hand allerdings nicht. Der 1. Mai dient den verschiedensten Gruppen weiterhin dazu, sich darzustellen und auszutoben. In diesem Jahr werde sich die Polizei jedoch nicht zurückhalten, kündigte Innensenator Erhard Körting (SPD) bereits im Vorfeld an.

Teurer Polizeieinsatz
"Ich kann nicht ausschließen, dass die Leute ausflippen. Ich kann nur versuchen, dass wir sie so schnell wie möglich aus dem Verkehr ziehen", sagte Körting im ZDF-Interview. Dazu werden 8.000 Polizisten aus dem gesamten Bundesgebiet im Einsatz sein. "Ich kann nur an alle appellieren, diese Auseinandersetzung nicht zu suchen", warnte Körting. Seinen stolzen Preis hat der 1. Mai auch noch: Der Einsatz wird die finanziell gebeutelte Stadt mehrere Millionen Euro kosten.

 

02.05.2004
Bilanz zum 1.Mai: Innensenator Dr. Ehrhart Körting: Gewaltritual erstmals
durchbrochen

Die Berliner Polizei und die ihr unterstellten Beamten aus anderen Bundesländern
haben durch ein schnelles und gezieltes Vorgehen gegen Randalierer in der
Walpurgisnacht und am 1. Mai dafür gesorgt, dass wesentlich weniger Straftaten
als in den Vorjahren verübt wurden.

Auf der Basis der Erfahrungen aus den letzten Jahren hatte die Polizei
ihr Konzept aus Deeskalation und konsequentem Einschreiten bei Straftaten
weiterentwickelt. Um aggressive Stimmungen im Umfeld der Veranstaltungen
zu vermeiden, wurde auch in diesem Jahr wieder auf eine zurückhaltende
Polizeipräsenz und den Einsatz der Anti-Konfliktteams gesetzt. Gleichzeitig
waren die Beamten jedoch in der Lage, potenzielle Gewalttäter, die den
Tag der Arbeit als Forum für Straftaten nutzen, frühzeitig zu erkennen.
Daher waren die Einsatzkräfte umgehend dort, wo sich Gefahrenmomente entwickelten
und hatten das Geschehen schnell unter Kontrolle.

Nachdem es in der Walpurgisnacht lediglich zu vereinzelten Steinwürfen
auf Passanten und Polizisten gekommen war und im Mauerpark nahezu ohne
Beeinträchtigungen gefeiert werden konnte, musste der erste größere Polizeieinsatz
am Tag der Arbeit anlässlich der NPD-Kundgebung in Lichtenberg bewältigt
werden. Dort versuchten Gegendemonstranten zum Aufzug zu gelangen. Sie
blockierten die Wegstrecke, indem sie Hindernisse auf die Fahrbahn legten
und anzündeten. Einsatzkräfte wurden wiederholt mit Steinen und Flaschen
beworfen. Die Polizei konnte die Aufzugsteilnehmer und die Gegendemonstranten
erfolgreich voneinander fernhalten, wobei kurzzeitig ein Wasserwerfer zum
Einsatz kam. Ohne besondere Vorkommnisse verliefen dagegen die beiden großen
Aufzüge in Kreuzberg, die vom Oranienplatz bzw. von der Leipziger Straße
zum Kottbusser Tor führten.

Im Anschluss an den zweiten Aufzug sammelten sich ab 19 Uhr 30 bis zu 2000
Personen, darunter etwa 500 potenzielle Gewalttäter, in den Straßenzügen
um den Heinrichplatz, die Oranien- und die Naunystraße. In diesem Bereich
wurden wiederholt kleinere Feuer entfacht, Hindernisse auf die Fahrbahn
gelegt und Einsatzkräfte mit Steinen beworfen. Die Polizei konnte viele
Täter jedoch schnell aus der Menge holen, ohne dass sich die Masse der
Personen vor Ort mit den Randalierern solidarisierte. Dabei bewährten sich
die in diesem Jahr erstmals eingesetzten Teams aus Zivilbeamten, die auf
den Bereich Jugendgruppenkriminalität spezialisiert sind. Nachdem die Auswertung
des letztjährigen Einsatzes zu der Erkenntnis geführt hatte, dass vermehrt
nicht politisch orientierte Jugendliche als Straftäter am ersten Mai in
Erscheinung getreten waren, hatten diese Beamten im Vorfeld in Schulen
und Jugendclubs Aufklärungsarbeit geleistet. Ziel war es, dass Bewusstsein
zu erzeugen, dass am 1. Mai schwere Straftaten verübt werden und eine Beteiligung
ernsthafte Konsequenzen haben kann. Dieselben Beamten waren am 1. Mai vor
Ort und trugen mit ihrer Kenntnis über jugendliche Gewalttäter dazu bei,
dass potenzielle Störer frühzeitig erkannt und an Straftaten gehindert
werden konnten.

Zwischen 23:00 Uhr und Mitternacht konzentrierten sich die Taten der Randalierer
auf den Bereich der Oranienstraße, wo brennende Container auf die Fahrbahn
geschoben und wiederum Steine geworfen wurden. Auch diese Aktionen wurden
jedoch umgehend unterbunden. In der Folge blieb die Nacht von vereinzelten
Störaktionen abgesehen weitgehend ruhig.

Insgesamt wurden 186 Straftäter vorübergehend festgenommen. Im letzten
Jahr waren lediglich 129 Täter gefasst worden. Diese hohe Zahl an Festnahmen
ist ein Indiz für die Effektivität, mit der die Polizei gezielt gegen Gewalttäter
vorgegangen ist. Darüber hinaus wurde 48 Personen die Freiheit entzogen,
um von Ihnen ausgehende Gefahren abzuwehren. Die Zahl der verletzten Polizisten
stieg in diesem Jahr von 175 auf 192 an. Ein Berliner Beamter der Bereitschaftspolizei
wurde von einem Stein am Hals getroffen, wodurch kurzzeitig seine Atmung
aussetzte. Er wird im Krankenhaus behandelt, befindet sich aber bereits
auf dem Wege der Besserung. Da die Randale in diesem Jahr jeweils sehr
schnell unterbunden werden konnten, ging die Zahl der Sachschäden von 170
auf 60 zurück, wobei es sich überwiegend um angezündete Müllcontainer handelte.
Polizeipräsident Dieter Glietsch wertete den Polizeieinsatz als Erfolg,
wies aber zugleich auf das weiter bestehende gesellschaftliche Problem
einer latenten Gewaltbereitschaft hin: „Deshalb ist es besonders wichtig,
dass – wie gestern in Kreuzberg geschehen – Anwohner, Gewerbetreibende,
Initiativen und Vereine mit Unterstützung der Bezirksbürgermeisterin gemeinsam
mit der Polizei gegen Gewalt eintreten.“

Innensenator Dr. Körting:„Zum ersten Mal seit vielen Jahren ist das Ritual der Gewalt, das Berlin
in der Walpurgisnacht und am ersten Mai beherrscht hat, durchbrochen. Das
haben wir vielen zu verdanken: Der Berliner Polizei, die die Gratwanderung
zwischen besonnenem Abwarten und schnellem Durchgreifen hervorragend gemeistert
hat. Und die zuvor schon die OSZE-Konferenz und höchstrangige Staatsbesuche
mit der gewohnten Professionalität begleitet hat. Den Polizeien der anderen
Länder und des Bundes, die uns dabei nach Kräften unterstützt haben. Den
türkischen und arabischen Vereinen, die mit Erfolg für einen friedlichen
ersten Mai geworben haben. Den Menschen in Kreuzberg, die der alljährlichen
Randale ein fröhliches Fest entgegengesetzt haben.

Dass es dennoch zu einzelnen Ausschreitungen gekommen ist, will ich nicht
beschönigen. Doch diese Walpurgisnacht und dieser erste Mai haben gezeigt:
Wir sind auf dem richtigen Weg.“


02.05.2004
NPD-Demo - Polizei verhinderte Zusammenstöße mit Gegendemonstranten/Stand:
20 Uhr 30

Durch den schnellen und flexiblen Einsatz von Kräften hat die Polizei heute
Zusammenstöße zwischen den Teilnehmern eines NPD-Aufzuges und Gegendemonstranten
verhindert. Die NPD hatte für die Zeit von 11 bis 19 Uhr eine Demonstration
angemeldet, die am S-Bahnhof Lichtenberg begann und auch dort aufgrund
von Vorgaben der Polizei nach einer Wende an der Möllendorffstraße endete.
Eine Gegendemonstration mit etwa 2.000 Teilnehmern setzte sich gegen 11
Uhr 30 am Strausberger Platz in Bewegung und endete gegen 12 Uhr 35 am
Boxhagener Platz. Viele kleine Gruppen setzten sich dann aber ab und bewegten
sich in Richtung der NPD-Demonstration.
Als der NPD-Aufzug erst gegen 14 Uhr begann, weil der Veranstalter auf
weitere Teilnehmer gewartet hatte, waren schließlich rund 2.300 Personen
beteiligt. Zu diesem Zeitpunkt hatten sich im Nahbereich des Antreteplatzes
bereits 1.500 und im Bereich Frankfurter Allee insgesamt 3.000 Störer positioniert.
Die Polizei, die das Recht auf Demonstrationsfreiheit zu schützen hatte,
wurde entlang der Strecke immer wieder von Gegnern des Aufzuges mit Steinwürfen
angegriffen, räumte hier eine größere Gruppe und schloss etwa 300 Störer
zeitweilig ein. Der Aufzug wurde mehrmals gestoppt, weil Gegendemonstranten
den Weg versperrten, Hindernisse errichteten, teilweise anzündeten und
ein Auto erheblich beschädigten. Die Demonstration endete gegen 19 Uhr
15 entsprechend der Auflagen der Polizei. Zwei Beamte wurden leicht verletzt
und konnten ihren Dienst fortsetzen.
Insgesamt wurden ca. 60 Personen festgenommen und in Einzelfällen Schlagstock
und Wasserwerfer eingesetzt.
Insgesamt führte der Einsatz zur Zersplitterung der linken Szene, so dass
an den Revolutionären Maidemonstrationen weit weniger Personen teilnahmen
und eine gewisse Resignation zu verzeichnen war.

 

02.05.2004 Morgenpost
Straßenschlacht in Kreuzberg: Polizei greift mit aller Härte durch
Die Hoffnung auf einen friedlichen 1. Mai 2004 geht am Abend im Steinhagel
unter


Berlin - Am Abend des 1. Mai ist es in Kreuzberg wie in den Vorjahren zu
Straßenschlachten zwischen gewalttätigen Autonomen und der Polizei gekommen.
Nach Einbruch der Dunkelheit griffen 300 zum Teil vermummte Störer die
Beamten an und schleuderten Steine und Flaschen. Es gab auf beiden Seiten
Verletzte. Getroffen wurden auch unbeteiligte Passanten. Sanitäter mussten
vor allem Schnittwunden behandeln. Bis dahin hatten etwa 5000 Kreuzberger
friedlich ihr traditionelles "Myfest" gefeiert, mit dem sie der
jährlichen Gewalt begegnen wollten.

Die Polizei, die zunächst ohne Schilde und Schlagstöcke vorrückte, musste
vor dem Steinhagel zurückweichen. Daraufhin setzte sie massiv Tränengas
ein und trieb die randalierende Menge auch mit Mannschaftswagen konsequent
auseinander. Mehrere Personen wurden festgenommen. Die Störer versuchten
erneut, sich zu sammeln. Ringsum gingen Fensterscheiben zu Bruch. Eine
Bushaltestelle wurde zerstört. Genaue Zahlen zu den Festnahmen lagen bei
Redaktionsschluss um Mitternacht noch nicht vor.

Zu diesem Zeitpunkt zog die Polizei eine erste positive Bilanz: Die Ausschreitungen
seien weniger schlimm gewesen als im vergangenen Jahr, sagte Polizeisprecherin
Nicola Rothermel. Es seien weniger Steine und Flaschen geflogen, und die
Ausschreitungen seien nicht so konzentriert gewesen wie in vergangenen
Jahren. Mehrere hundert Autonome hatten zuvor im friedlich feiernden Kreuzberg
zu Gewalt aufgerufen. Ob es sich dabei um jene linken Randalierer handelte,
die am Nachmittag am Rande eines NPD-Aufmarsches in Lichtenberg die Polizei
attackiert hatten, war zunächst unklar.

Cornelia Reinauer (PDS), die Bürgermeisterin von Friedrichshain-Kreuzberg,
sagte um 22.30 Uhr der Berliner Morgenpost: "Dass wieder Jugendliche
versuchen würden, ihre Kräfte mit der Polizei zu messen, war zu erwarten.
Doch bis jetzt ist die Taktik der Polizei aufgegangen. Sie war schnell
vor Ort, hat bei Straftaten schnell zugegriffen und sich ebenso schnell
wieder zurückgezogen, um unnötige Provokationen zu vermeiden. Damit hat
sie es geschafft, größere Schäden zu verhindern." Auch in den Vorjahren
war es in Kreuzberg am 1. Mai immer wieder zu gewalttätigen Ausschreitungen
gekommen. Die Polizei war mit 8000 Mann aus elf Bundesländern im Einsatz.
Sie hatte angekündigt, trotz ihres Deeskalationskonzeptes schnell gegen
Randalierer vorzugehen.

Bereits am Nachmittag kam es in Lichtenberg bei Krawallen linker Demonstranten
am Rande eines NPD-Aufmarsches zu Zusammenstößen mit der Polizei. 55 Gewalttäter
wurden festgenommen. Schon in der Walpurgisnacht hatten Gewalttäter in
der Nähe des Mauerparks, wo tausende friedlich in den Mai feierten, kurz
nach Mitternacht Polizisten mit Steinen und Flaschen attackiert. Es gab
114 Festnahmen. Gegen 71 Randalierer erging Haftbefehl. Unter den 61 Verletzten
waren 58 Polizisten.



Morgenpost, 02.05.2004

Randale bei NPD-Demo
Ausschreitungen überschatten Protestzug in Lichtenberg - 55 Festnahmen
Von Michael Behrendt und Tanja Laninger

Harte Auseinandersetzungen haben gestern Nachmittag die Demonstration der
NPD in Lichtenberg überschattet. Etwa 2300 Anhänger der rechtsextremistischen
Partei hatten sich vom Bahnhof Lichtenberg in Richtung Innenstadt bewegt.
Die Veranstalter hatten mit weit mehr als 2500 Teilnehmern gerechnet.

Nachdem der NPD-Zug gegen 16 Uhr aufgebrochen war und auf die Frankfurter
Allee marschierte, kam es auf Höhe der Petersburger Straße zu schweren
Unruhen: 150 bis 700 Autonome und zum Teil vermummte Störer zerrten Müllcontainer
auf die Fahrbahn, errichteten Barrikaden und steckten sie in Brand. Zuvor
war gegen 12 Uhr die offizielle Gegendemonstration mit 2500 Teilnehmern
am Boxhagener Platz von den Veranstaltern wegen Ausschreitungen abgebrochen
worden.

Nun wurden einschreitende Polizeikräfte erneut mit Steinen beworfen. Wasserwerfer
wurden eingesetzt, um die Flammen zu löschen und die Randalierer auseinander
zu treiben.

Gegen 17.30 Uhr eskalierte die Situation: Autonome erklommen ein Häuserdach
an der Frankfurter Allee und legten dort Depots von Pflastersteinen an.
Der Einsatzleiter der Polizei konstatierte Gefahr für Leib und Leben von
Demonstranten und unbeteiligten Passanten und beorderte umgehend das Spezialeinsatzkommando
(SEK) in das Einsatzgebiet, um das Dach räumen zu lassen. Ein junger Mann
erlitt schwere Verletzungen, als er offenbar von einem Einsatzwagen der
Polizei angefahren wurde. Auch zwei Polizisten wurden verletzt.

Autonome errichteten immer wieder in kleinen Gruppen an verschiedenen Orten
Barrikaden. Bis zum frühen Abend wurden 55 Personen festgenommen, darunter
neun, weil sie verfassungswidrige Kennzeichen verwendet hatten. 17 erhielten
Platzverweise, die bis heute morgen galten.

Der Abmarsch des NPD-Aufzuges hatte sich am Mittag um fünf Stunden verzögert,
weil es bereits zu Auseinandersetzungen zwischen linken Gegendemonstranten
und der Polizei kam. Die Beamten mussten den Weg für die angemeldete und
genehmigte Demonstrations-Route frei räumen.

Autonome, aber auch Bürger mit Kinderwagen stellten sich den Rechten mehrfach
in den Weg. Schließlich konnte die NPD nicht auf der angemeldeten Route
weiterlaufen, sondern musste gegen 18.30 Uhr an der Möllendorffstraße umdrehen
und zum Bahnhof Lichtenberg zurück ziehen, wie Polizeisprecherin Peggy
Rienow sagte.

Die Neonazis hatten zunächst triumphiert, weil das Oberverwaltungsgericht
am Freitagabend Auflagen zur Demonstration gelockert hatte.


Tagesspiegel, 02.05.2004

Tausende feiern – Hunderte randalieren

Nach einem friedlichen Fest zum 1. Mai gab es in Kreuzberg am Abend Krawall.
Die Polizei griff durch – wie zuvor schon in Lichtenberg

Erst feierten Tausende friedlich in Kreuzberg das „Myfest“, am Abend kam
es dann doch noch zu Krawallen. Das massive Aufgebot der Polizei konnte
auch Auseinandersetzungen zwischen rechten und linken Demonstranten in
Lichtenberg und Friedrichshain am Nachmittag nicht verhindern. Bei den
kurzen, aber heftigen Krawallen rund um die Oranienstraße setzte die Polizei
Tränengas ein. Das vom Bezirksamt und Anwohner organisierte „Myfest“ mit
Live-Musik und Showeinlagen musste abgebrochen werden. Insgesamt aber verlief
bis zum Redaktionsschluss dieser Ausgabe der „Tag der Arbeit“ ruhiger als
in den Jahren zuvor. Polizei und Innenverwaltung hatten im Vorfeld angekündigt,
gegen Straftäter in aller Härte vorzugehen. Auch die Walpurgisfeiern im
Mauerpark in Prenzlauer Berg in der Nacht zu Sonnabend verliefen ruhiger.
Die Polizei nahm im Verlauf der Nacht zu Sonnabend 83 Personen fest, 13
wurden in Gewahrsam genommen. Die vorläufige Bilanz des 1. Mai liest sich
so:

11.30 Uhr, Strausberger Platz: Die von der PDS angemeldete Demo gegen den
Aufmarsch von Neonazis in Lichtenberg startet. Die Polizei zählt rund 800
Teilnehmer.

12 Uhr, Bahnhof Lichtenberg: Rund 2300 Anhänger der NPD starteten mit ihrem
Marsch in Richtung Frankfurter Allee.

12.30 Uhr, Boxhagener Platz: Die Polizei stoppt die linke Gegendemo, nachdem
die Teilnehmer von der genehmigten Route abweichen wollten. Einige Autonome
versuchen, bis zur Frankfurter Allee durchzukommen, um dort auf die Neonazis
zu treffen.

13.45 Uhr, Frankfurter Allee: Wasserwerfer sind im Einsatz, ein Auto geht
in Flammen auf, andere werden beschädigt.

15.30 Uhr, Lichtenberger Brücke: Einige Linke schaffen es, auf die Brücke
zu kommen, von der sie Tomaten und Flaschen auf die rechten Marschierer
werfen.

16.30 Uhr, Frankfurter Allee: Rund 150 Linke werden von einem starken Polizeiaufgebot
bei einer Aral-Tankstelle eingekesselt.

17 Uhr, Leipziger Platz: Die so genannte „Revolutionäre 1.Mai-Demo“ startet
mit dem Zielpunkt Kottbusser Tor in Kreuzberg. Etwa 2300 Teilnehmer sind
anfangs dabei.

17.05 Uhr, Ring-Center, Frankfurter Allee: Die Situation zwischen Rechten
und Linken, die sich bis auf wenige hundert Meter genähert haben, spitzt
sich zu. Rauch steigt aus angezündeten Müllcontainern auf.

18 Uhr, Bahnhof Lichtenberg: Die Neonazis ziehen sich zurück, nachdem die
Polizei den Aufzug abgebrochen hat. Bilanz des Einsatzes: 72 Festnahmen,
18 Platzverweise und 58 verletzte Polizisten. Polizeipräsident Dieter Glietsch
lobt: „Gelassener und ruhiger kann man es nicht machen.“ Auch Innensenator
Ehrhart Körting (SPD) ist („große Gelassenheit und Professionalität“) sehr
zufrieden.

18.40 Uhr, Bahnhof Lichtenberg: Die NPD-Anhänger steigen in die S-Bahnen.
Ihre Demo ist beendet.

19.05 Uhr, Frankfurter Allee: Die Polizei beginnt, die Eingekesselten laufen
zu lassen.

19.35 Uhr, Kottbusser Tor: Auch die „Revolutionäre 1.Mai-Demo“ ist an ihrem
Zielpunkt friedlich zu Ende gegangen. Die Polizei riegelt den Platz ab,
lässt die Teilnehmer nur in kleinen Gruppen auf das „Myfest“ in der Oranienstraße.
Vorsorglich hatte die BVG den Betrieb auf der U-Bahn-Linie 1/15 eingestellt.

20.10 Uhr, Oranienstraße: Tausende feiern friedlich das Straßenfest.

20.30 Uhr, Adalbertstraße: Ein Block teils Vermummter läuft durch die Straße:
„Gleich gibt’s Randale!“ Der organisierte Aufmarsch entrollt ein Transparent:
„Alle Macht den Räten, brecht dem System die Gräten.“

20.45 Uhr, Heinrichplatz: Der Krawall beginnt. In der Mariannenstraße treffen
die gut organisierten Vermummten zusammen, binnen Minuten sind es rund
300. Der Heinrichplatz ist übersät mit Steinen, Feuerwerkskörper fliegen,
das Autohaus an der Ecke Skalitzer Straße ist Zielscheibe. Die Polizei
gerät in die Defensive, weil viele Beamte noch ohne Schutzhelme und -schilde
unterwegs sind.

20.57 Uhr, Mariannenstraße: Die Polizei greift hart durch, setzt Tränengas
ein und nimmt Gewalttäter fest.

21.01 Uhr, Heinrichplatz: Eine Frau steht mit einer Regenbogenfahne und
der Aufschrift „Pace“ („Frieden“) zwischen Polizei und dem Steine werfenden
schwarzen Block.

21.04 Uhr, Ecke Oranienstraße: Eine kleine Gruppe Anwohner ruft den Steinewerfern
entgegen: „Haut ab, das ist unser Kreuzberg!“ Steine fliegen auch auf Anwohner,
Scheiben von Wohnhäusern und Verkaufsstände des Straßenfests gehen zu Bruch.

21.35 Uhr, Heinrichplatz: Relative Ruhe ist wieder eingekehrt. Das „Myfest“,
nach Polizeiangaben bis 1 Uhr angemeldet, ist trotzdem abgebrochen.

22.50 Uhr, Mariannenplatz: Zu den vereinzelt randalierenden Gruppen kommen
arabisch- und türkischstämmige Jugendliche hinzu und machen mit.

23.40 Uhr, Naunynstraße: Die Polizei ist wieder massiv am Ort, nimmt vereinzelt
Steinewerfer fest. Die Lage ist angespannt und unübersichtlich. Die Beamten
richten sich auf eine lange Nacht ein.fan, Ha, weso, oew


Berliner Zeitung 03.05.2004

1. MAI - Nazis, Linke, Straßenfeste und am Ende das Übliche: brennende Mülltonnen und fliegende Steine. Die Chronik eines Rituals und wie unterschiedlich sechs Menschen in Kreuzberg den Tag erlebten.
In der Walpurgisnacht und am 1. Mai wurde in den Bezirken Mitte und Friedrichshain-Kreuzberg demonstriert und gefeiert. Nicht alle Veranstaltungen waren bis zum Schluss friedlich - eine Chronik.

Freitag, 30. April, 19.20 Uhr: Rund 800 Personen protestieren gegen die EU-Erweiterung. Die Demonstration beginnt am Bahnhof Friedrichstraße und führt zum Rosenthaler Platz. Sie endet gegen 20.30 Uhr ohne Zwischenfälle.

19.30 Uhr: Hunderte Jugendliche treffen sich an der Ecke Schönhauser Allee/Eberswalder Straße, um in den Mauerpark zu ziehen. Läden schließen aus Angst vor Gewalt. Die Polizei verbietet, Flaschen in die Grünanlage mitzubringen. BSR und Alba entsorgen Büchsen und Flaschen, die dennoch mitgenommen worden sind. Im Mauerpark beginnt das Fest zur Walpurgisnacht.

20.50 Uhr: Im Mauerpark werden vereinzelt Flaschen auf Konzertbesucher geworfen. Knaller und Raketen zünden. Vor der Bühne wird ein Feuer entfacht.

21.30 Uhr: Die Polizei schaltet das Flutlicht des angrenzenden Jahn-Stadions an.

23.45 Uhr: Das Konzert im Mauerpark ist beendet. Etwa 5 000 Menschen sind im Mauerpark und spazieren zur Eberswalder Straße. Rund 30 Punks werfen Steine auf Polizeiautos. Feuer werden entzündet. Die Polizei verzichtet auf den Einsatz von Wasserwerfern und die Räumung des Areals.

Sonnabend, 1. Mai, 0.10 Uhr: Im Mauerpark und in den angrenzenden Straßen kommt es zu Rangeleien zwischen Punks und Polizisten. Es fliegen Steine und Flaschen.

3.30 Uhr: Der Polizeieinsatz ist beendet. Bilanz: 58 leicht verletzte Polizisten, 55 Beamte blieben im Dienst. 114 Personen wurden vorläufig festgenommen.

11 Uhr: Unter dem Motto "Faschismus ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen", demonstrieren etwa 1 000 Linke durch Friedrichshain. An der Spitze des Zuges laufen zahlreiche Autonome. Zur selben Zeit treffen sich rund 2 300 NPD-Anhänger zu einer Demonstration durch Lichtenberg und Friedrichshain am Bahnhof Lichtenberg.

12.15 Uhr: An der Grünberger, Ecke Simon-Dach-Straße versucht die Demo-Spitze des Linken-Aufzugs die Polizeiabsperrungen zu durchbrechen. Es kommt zu Rangeleien mit bayerischen Polizisten. Steine werden geworfen.

12.30 Uhr: Die Veranstalter beenden den linken Aufzug. Die Rechten dürfen nicht losmarschieren.

12.35 Uhr: Autonome werfen Steine und Flaschen auf Polizisten, weil sie daran gehindert werden, zum NPD-Aufzug zu kommen.

13 Uhr: 5 000 Kommunisten, Maoisten und Trotzkisten demonstrieren durch Kreuzberg. Der Aufzug endet friedlich gegen 18 Uhr.

14 Uhr: Nachdem die Rechten drei Stunden auf den Abmarsch gewartet haben, kommt es zu Rangeleien mit der Polizei. 15 Uhr beginnt der Aufmarsch. Autonome versuchen immer wieder die Demonstration zu verhindern.

15.30 Uhr: Autonome greifen Polizisten an, die die Rechten-Demo schützen. An der Frankfurter Allee brennen Müllcontainer und Bauwagen. Autos werden demoliert und angezündet. Die Polizei setzt Wasserwerfer und Räumpanzer ein. Über 2 000 Polizisten versuchen die Störer von der NPD zu trennen.

16 Uhr: Die Besatzung eines Polizeihubschraubers entdeckt auf dem Dach eines Hauses in der Möllendorffstraße ein Steine-Depot. Außerdem liegen Dachziegel zum Werfen bereit. Mehrere Jugendliche werden auf dem Dach festgenommen.

16.30 Uhr: An der Frankfurter Allee, Ecke Ruschestraße setzt die Polizei Wasserwerfer und Schlagstöcke ein, um den Rechten die Demonstrationsstrecke frei zu räumen. Rund 1 000 Jugendliche randalieren in Friedrichshain.

17 Uhr: Die traditionelle revolutionäre 1.-Mai-Demo beginnt am Leipziger Platz. Sie endet gegen 19 Uhr am Kottbusser Tor friedlich.

20.10 Uhr: Mehrere hundert Autonome veranstalten eine unangemeldete Demo durch den Kreuzberger Kiez. Der Aufzug bleibt friedlich.

20.20 Uhr: Anwohner informieren die Polizei über Vermummte, die sich in der Manteuffelstraße in Kreuzberg sammeln. Aufklärer der Polizei zählen bis zu 500 ausländische Jugendliche.

20.35 Uhr: Steine fliegen auf eine Bühne am Heinrichplatz. Die Polizei setzt Tränengas ein.

20.40 Uhr: Polizisten werden mit Leuchtmunition beschossen und Steinen beworfen. Das Areal in Richtung Skalitzer Straße wird abgeriegelt. Die Polizei verzichtet auf Wasserwerfer, weil in der Oranienstraße mehrere tausend Passanten friedlich feiern.

21.20 Uhr: Die Skalitzer Straße wird geräumt. Das Fest auf dem Mariannenplatz ist zu Ende.

21.55 Uhr: Die Randale verlagert sich in die Naunyn- und Mariannenstraße.

22.10 Uhr: Unbekannte bedrohen einen Zivilpolizisten mit einer Waffe. Sie stehlen ihm die Dienstmarke sowie sein Handy.

22.30 Uhr: Die Polizei nimmt in der Mariannenstraße Randalierer fest. Die Polizei kann kein Tränengas einsetzen, weil eigene Zivilbeamte gefährdet wären.

23.20 Uhr: In der Oranienstraße brennen Mülltonnen. Die meterhohen Flammen drohen auf ein Haus überzugreifen.

Sonntag, 2. Mai, 0.05 Uhr: Die Polizei, die schon Einheiten abgezogen hat, wird von hunderten Randalierern überrascht. Wegen Kommunikationsproblemen dauern die Räumungen länger als geplant. Polizisten fahren zurück nach Kreuzberg.
0.50 Uhr: Die Oranienstraße wird geräumt. Kleine Gruppen von Randalierern verschanzen sich in Wohnhäusern.
2 Uhr: Der Polizeieinsatz ist zu Ende. Insgesamt werden 186 Straftäter festgenommen. Der Bundesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, Wolfgang Speck, lobt: "In Berlin hat es offenbar eine Änderung gegeben. Die Politik steht erstmals hinter der Polizei und redet ihr jetzt nicht mehr rein."


Berliner Zeitung 03.05.2004

Die Polizei hat es richtig gemacht

So naiv war keiner: Der Berliner Polizeipräsident nicht, der Innensenator nicht, die Politiker der anderen Parteien nicht, die Anwohner nicht, erst recht nicht die einzelnen Polizisten, die in den vergangenen Tagen ihren Dienst in Friedrichshain, Kreuzberg und Prenzlauer Berg antraten. Nein, keiner ist davon ausgegangen, dass die Walpurgisnacht und der 1. Mai in diesem Jahr in Berlin friedlich bleiben würden. Das war dann auch nicht so, und doch verliefen die Tage besser als im vergangenen Jahr, als in den 17 Jahren zuvor. Denn die Ausschreitungen waren nicht so schlimm, wie man angesichts der Mobilisierung in der so genannten autonomen Szene befürchten musste. Auch wenn 192 Polizisten verletzt und 186 Straftäter fest genommen wurden.
Das Konzept der Polizei ist in diesem Jahr aufgegangen. Wahrscheinlich geht es nur so: Deeskalation so weit wie möglich, aber auch energischer Zugriff, wenn die ersten Steine oder Flaschen fliegen. Was haben die Berliner Innensenatoren - in Absprache mit den jeweiligen Polizei-Verantwortlichen - schon alles probiert. Von der ganz harten Linie bis zum Laissez-faire war seit der ersten Mai-Randale im Jahr 1987 fast alles dabei. Im letzten Jahr versuchte es der Berliner Innensenator Ehrhart Körting (SPD) dann mit dem "Konzept der ausgestreckten Hand" bei doch deutlicher Polizeipräsenz. Aber wieder gab es heftige Krawalle, in Kreuzberg gingen die Scheiben eines Autohauses zu Bruch, obwohl Polizisten unmittelbar dabei standen. Aus diesen Fehlern haben Körting und die Polizei-Führung gelernt: Dezentral sollten in diesem Jahr nun die Einsatzleiter und Beamten entscheiden, wann sie gegen randalierende Jugendliche vorgehen werden. Und vor allem sollte der Zugriff schneller erfolgen. Diese harte Linie hat sich ausgezahlt, die Eskalation in Kreuzberg konnte frühzeitig gestoppt werden, die Krawalle griffen in der Nacht zum Sonntag nicht auf den halben Kiez über.
Eine positive Bilanz also, auch wenn bundesweit wieder Bilder von Wasserwerfern, brennenden Müllcontainern und einer Straßenschlacht zwischen Polizisten und schwarz gekleideten Jugendlichen - die am Nachmittag des 1. Mai einen NPD-Aufzug verhindern wollten - über die Fernsehschirme geflimmert sind. Positiv ist die Bilanz auch dann noch, wenn die vergangenen Tage erneut zeigen: Krawalle wird es rund um den 1. Mai in Berlin auch in den nächsten Jahren geben. Daran ändert das neue Polizeikonzept oder gar die Zahl der eingesetzten Polizisten nichts. So lange es junge Menschen gibt, die sich als autonom bezeichnen und meinen, die Polizei, der Staat an sich mache alles falsch und dürfe deshalb mit Gewalt bekämpft werden, wird es Auseinandersetzungen wie während der NPD-Demo geben. Gleiches gilt für die Jugendlichen überwiegend ausländischer Herkunft, die sich am 1. Mai in Kreuzberg - gemeinsam mit etlichen betrunkenen Punks - offenbar vor allem austoben und ihre Männlichkeit unter Beweis stellen wollen. Dieser Typus wächst immer nach.
Grund zur Resignation besteht dennoch nicht. Die Polizei hat - mit sehr viel Unterstützung von ihren Kollegen aus anderen Bundesländern - gezeigt, dass sie die Sache in Griff kriegen und die Gewalt lokal eindämmen kann. Die Menschen, die im Mauerpark in Prenzlauer Berg friedlich feiern wollten, konnten dies bis spät in die Nacht hinein tun - in den letzten Jahren war das nicht möglich. Und auch die Veranstalter des Festes in Kreuzberg mit dem klug gewählten Namen "Myfest" können mit dem Verlauf zufrieden sein - bis zu 30 000 Berliner, nicht nur die Anwohner, kamen und feierten bis in den Abend mit. Friedlich.
Und noch etwas fällt auf: Auch wenn das Gewalt-Ritual des 1. Mai nicht gebrochen wurde, so doch das der Politik. In den vergangenen Jahren konnte man die politischen Reaktionen vorhersagen - je nach dem, welcher Partei der Innensenator angehörte. In früheren Zeiten warfen SPD, Grünen und PDS dem CDU-Innensenator stets Versagen und der Polizei ein viel zu hartes Vorgehen vor, seit 2002 war es an der CDU, den SPD-Innensenator zu geißeln, während Rot-Rot die Ausschreitungen herunterspielte. Im Jahr 2004 sind sich einmal alle einig und loben die Polizei für ihr Konzept und die Initiativen, dass sie sich mit ihrem Fest den Kiez zurückerobern.
Am 1. Mai 2005 werden wieder viele tausend Polizisten in Berlin ihren Dienst tun. Wenn sie es so gut machen wie in diesem Jahr, ist das auch gut für die Stadt. Trotz der Ausschreitungen.
Krawalle wird es rund um den 1. Mai in Berlin auch in den nächsten Jahren geben. Daran ändert das neue Polizeikonzept oder die Zahl der eingesetzten Polizisten nichts.

TAZ 04.05.2004

"Wir empfinden den 1. Mai als Ansporn"

Für Polizeipräsident Dieter Glietsch ist der Polizeieinsatz am 1. Mai ein Erfolg, der im nächsten Jahr fortgesetzt werden soll. Wegen der Vorfälle am Rande der NPD-Demo, bei denen PDS-Politiker verletzt wurden, soll nun ermittelt werden
taz: Herr Glietsch, so viel Lob, sogar von der Opposition für den Polizeieinsatz am 1. Mai. Macht das nicht übermütig?
Dieter Glietsch: Überhaupt nicht. Es ist für uns aber eine wichtige Erfahrung, dass die Politik einhellig hinter einer für die Polizei und die Stadt wichtigen Konzeption steht. Wir empfinden es als Ansporn und es macht uns Mut, die Dinge offensiv so weiterzuentwickeln.
Haben am 1. Mai um Mitternacht in der Einsatzzentrale die Sektkorken geknallt?
Wir neigen nicht zu Überreaktionen und haben deshalb nur ein Glas Prosecco getrunken. Und das geschah auch nicht, um den 1.-Mai-Einsatz als Erfolg zu feiern, sondern weil ich Geburtstag hatte.
Es finden sich aber doch ein paar Haare in der Suppe. Bei der Gegendemonstration gegen den NPD-Aufmarsch in Lichtenberg sollen Polizisten aus Nordrhein-Westfalen (NRW) dem PDS-Abgeordneten Freke Over das Ohrläppchen eingerissen und das Rad demoliert haben.
Mir liegt eine Strafanzeige von Beamten aus NRW gegen Herrn Over vor, die am 1. Mai erstattet worden ist und in der ihm Widerstand gegen die polizeiliche Beendigung einer Straßenblockade vorgeworfen wird. Inzwischen liegt mir auch eine Strafanzeige von Herrn Over wegen Körperverletzung und Sachbeschädigung im selben Zusammenhang vor. Dieser Sachverhalt wird, wie es sich gehört, im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens sorgfältig geprüft.
Es gibt noch andere Augenzeugen wie die PDS-Bundestagsabgeordnete Lötzsch, die den NRWlern ein unverhältnismäßiges Vorgehen vorwerfen.
Das widerspricht nicht nur meiner persönlichen Beobachtung bei Beginn der Maßnahme. Eine Vielzahl von Medienvertretern und Politikern verschiedener Parteien hat das Vorgehen der NRW-Kräfte mir gegenüber vor Ort in den höchsten Tönen gelobt.
Sie waren bis 2002 Chef der NRW-Polizei. Geht die Polizei dort auch so mit Abgeordneten um?
Ich kann und will den konkreten Sachverhalt nicht werten, bevor er untersucht worden ist. Natürlich kann ich nicht ausschließen, dass es im Einzelfall auch Fehlverhalten gegeben hat.
Was heißt das in Bezug auf andere Beschwerden?
Jedem Vorwurf, der konkret erhoben wird, werden wir sehr sorgfältig nachgehen.
Themenwechsel. In der Walpurgisnacht und am 1. Mai sind 158 Personen von der Polizei in einer speziellen Datei als potenzielle Unruhestifter behandelt worden und haben einen Platzverweis bekommen. Führt die Polizei jetzt so eine Art Krawalldatei?
Nein. Die Datei Platzverweise ist ausschließlich für diesen Anlass erstellt worden. Sie wird komplett gelöscht.
Neu am diesjährigen Einsatzkonzept war das Flaschen- und Parkverbot an den Brennpunkten, die Manndeckung von krawallverdächtigen Personen - was wünscht sich die Polizei noch?
Wir können uns eigentlich nur wünschen, dass sich das, was von den Kreuzbergern, dem Bezirksamt, den Migrantenverbänden an Initiativen zur Unterstützung für einen friedlichen Verlauf geleistet worden ist, noch weiterentwickeln wird. Das hat im diesem Jahr ja schon sehr gut funktioniert.
Warum waren die Migrantenkids im Gegensatz zum Vorjahr bei den Krawallen diesmal eher Mitläufer als Akteure in vorderster Front?
Ich teile diese Einschätzung. Ich glaube, dass das Werben der Veranstalter des Myfests gegen Gewalt genauso gefruchtet hat wie unsere Einsatztaktik des stufenweisen gezielten Vorgehens: Zurückhaltung, so lange es angebracht ist, differenziertes Einschreiten zunächst mit den Antikonfliktteams, auf jeden einzelnen Vorgang lageangemessen reagieren, Erkenntnisse über die Problemgruppen gewinnen und an ihnen dranbleiben. Ich glaube, dass den Jugendlichen das auch den Mut und die Fähigkeit genommen hat, randalierend durch Kreuzberg zu ziehen.
Um es salopp zu sagen: Ist das alles auf Ihrem Mist gewachsen? In NRW wurden Sie "der Fuchs" genannt, weil Sie einen Castor zu früh auf die Schiene geschickt und damit die Anti-AKW-Bewegung geleimt haben.
Das ist eine hervorragende Gemeinschaftsleistung der Berliner Polizei, in die ich meine Vorstellungen natürlich eingebracht habe. INTERVIEW: PLUTONIA PLARRE

taz Berlin lokal Nr. 7349 vom 4.5.2004, Seite 22, 145 Zeilen (Interview), PLUTONIA PLARRE


TAZ 04.05.2004

Der 1. Mai war (k)ein Beinbruch

Nach dem rüden Vorgehen der Polizei gegen die Gegner der NPD-Demo kündigen PDS-Politiker rechtliche Schritte gegen die Polizei an. Opposition lobt indes Innensenator Körting und die Polizei

Der Polizeikessel, in dem am Samstagnachmittag in Lichtenberg mindestens 150 Gegendemonstranten zur NPD-Kundgebung festgehalten wurden, könnte ein Nachspiel haben. Von dem rüden Vorgehen der Polizei gegen die NPD-Gegner waren auch mehrere PDS-Politiker betroffen. Der Friedrichshainer Abgeordnete Freke Over stellte bereits Strafanzeige wegen Körperverletzung im Amt, Freiheitsberaubung und Sachbeschädigung. Der stellvertretende Lichtenberger Bezirksverbandsvorsitzende Michael Stadler (PDS) überlegt einen ähnlichen Schritt. Dem 53-Jährigen wurde bei seiner Festnahme das Knie gebrochen.
Die Demonstration gegen einen NPD-Aufmarsch auf der Frankfurter Allee war zunächst friedlich verlaufen. "Die Atmosphäre war entspannt, die Polizisten nahmen sogar ihre Helme ab", berichtet Stadler. Als die Gegendemonstranten sich weigerten, die S-Bahn-Brücke zu räumen, wurden ungefähr 150 Protestierer von der Polizei eingekesselt. "Da wurden viele PDS-Mitglieder, die 65 und noch älter sind, über fünf Stunden festgehalten", sagt die PDS-Bundestagsabgeordnete Gesine Lötzsch. Sie gehörte zu den Eingeschlossenen. Völlig unverhältnismäßig sei, dass die Gegendemonstranten erst frei gelassen wurden, als die NPD ein zweites Mal vorbeigezogen war, so Lötzsch.
Augenzeugen berichten, dass immer wieder einzelne Demonstranten aus der friedlichen Menge heraus festgenommen worden seien. Darunter der PDS-Politiker Stadler. "Ich trug ein Schild mit dem Spruch: ,Keine Naziaufmärsche in Lichtenberg!' So bin ich denen aufgefallen", glaubt Stadler. Er sei rüde aus dem Kessel geholt und bäuchlings zu Boden geworfen worden. Dabei sei seine Kniescheibe gebrochen worden.
Wie Stadler wurde der Friedrichshainer Abgeordnete Freke Over innerhalb des Kessels attackiert. Ein Beamter habe ihm das Ohr verdreht, so dass es blutig eingerissen sei. Ein anderer Beamter habe gegen sein Fahrrad getreten und dabei Schutzbleche und Schaltung zerstört. Der Beamte habe eine verspiegelte Sonnenbrille unter dem Helm getragen. Andere Polizisten hätten sogar Motorradmasken unter dem Helm aufgehabt. Der Beamte gab auch auf Nachfrage seine Dienstnummer nicht bekannt, sagt Over. Er erstattete seine Anzeige mit Hilfe der Helmkennung.
Der Polizeieinsatz wird indes von Politikern aller Parteien als positiv bewertet. Innensenator Erhardt Körting (SPD) sieht das "Gewaltritual durchbrochen". Die Polizei habe "etliche Joker" ziehen können, damit Gewalt nicht erst entstehen könne, sagte er. Dazu zählt der Senator das Parkverbot in Kreuzberg oder das Flaschenverbot im Mauerpark.
Frank Henkel, innenpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Abgeordnetenhaus, sagte der taz, der Einsatz habe gezeigt, dass "mehr Polizei auch mehr Sicherheit bedeutet". Körting habe aus seinen Fehlern gelernt. Die Polizisten lobte er für ihr konsequentes und hartes Eingreifen einerseits und ihre Besonnenheit andererseits.
Henkels Sprecher-Kollege Alexander Ritzmann von der FDP-Fraktion hält Siegesjubel trotz der Erfolge für verfrüht. Nur wenn es Polizei, Justiz und Bürgern gelänge, den "Chaoten auf Dauer den Spaß zu verderben", werde es zukünftig eine Chance für einen friedlichen 1. Mai geben, sagte er.
Der Vizechef der Polizeigewerkschaft GdP, Detlef Rieffenstahl, warnte davor, die Gewalt zu verharmlosen. Es seien 250 Polizisten verletzt worden. Weil der Senat "kein Konzept" habe, der Gewaltbereitschaft in der Gesellschaft zu begegnen, werde dies allein mit Mitteln der Polizei und Justiz versucht. Dies sei eine "fatale Entwicklung".

taz Berlin lokal Nr. 7349 vom 4.5.2004, Seite 22, 123 Zeilen (TAZ-Bericht), WIBKE BERGEMANN / THORSTEN DENKLER


Berliner Zeitung 04.05.2004

Kritik über zu viel Euphorie und Rechtsfehler

Kritik am Vorgehen von Polizei und Justiz gegen Randalierer vom 1. Mai ist gestern von verschiedenen Seiten geäußert worden. Während die Gewerkschaft der Polizei (GdP) vor einer Verharmlosung der Gewalt durch Politiker warnte, sprachen Anwälte von Rechtsfehlern beim Erlass von Haftbefehlen.
"In der allgemeinen Euphorie geht unter, dass rund 250 Polizisten verletzt wurden, mehr als im letzten Jahr", erklärte der stellvertretende GdP-Landesvorsitzende Detlef Rieffenstahl. Er widersprach damit Innensenator Ehrhart Körting (SPD), der nach den Krawallen in Kreuzberg gesagt hatte, dass das Gewaltritual durchbrochen worden sei. "Ich habe den Eindruck, dass aus vordergründigen politischen Motiven die Gewalt rund um den 1. Mai verharmlost wird", so Rieffenstahl. Der Grund dafür sei, dass der Senat kein Konzept habe, die Gewaltbereitschaft in der Gesellschaft politisch einzudämmen.
Insgesamt nahm die Polizei von der Walpurgisnacht bis zum 2. Mai 270 Randalierer fest. Gegen 97 von ihnen ergingen Haftbefehle, 41 mehr als im Mai 2003.

Ohne Anhörung
Allerdings sollen im Bereitschaftsgericht in Tempelhof Haftbefehle erlassen worden sein, bevor die Beschuldigten angehört wurden. Dies behauptet Rechtsanwalt Sven Lindemann, der eine mutmaßliche Randaliererin vertritt. Üblich ist, dass die Staatsanwaltschaft dem Haftrichter ihren Antrag auf Erlass eines Haftbefehls vorlegt. Der Haftrichter prüft das und hört die Beschuldigten an. Erst dann entscheidet er, ob die jeweilige Person in Untersuchungshaft kommt oder freigelassen werden muss. Im Fall seiner Mandantin sei der Haftbefehl aber schon vor Anhörung der Frau vom zuständigen Richter unterschrieben und gestempelt worden, so Lindemann. Daraufhin sei der Richter wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt worden und habe keine weiteren Entscheidungen mehr getroffen.
Der Richter soll laut Lindemann erklärt haben, dass bei Festnahmen im Zusammenhang mit dem 1. Mai das Erlassen der Haftbefehle vor Anhörung der Beschuldigten in allen Fällen üblich gewesen sei. Lindemann zitiert den Richter mit den Worten "das haben wir schon den ganzen Tag so gemacht". Träfe dies zu, wäre es Rechtsbeugung.
Ein Justizsprecher bestätigte, dass es einen solchen Fall gab. Allerdings habe es sich um einen Einzelfall gehandelt. Der Haftbefehl sei von der Verwaltung versehentlich vorher gesiegelt worden, das habe der Richter nicht gemerkt. (ls., sd.)


04.05.2004 Berliner Zeitung

Mehr als 200 Polizisten waren in Kreuzberg als Fotografen unterwegs

1. MAI - Die Polizei hat Randalierer fotografiert und will sie mit Plakaten suchen. Gewerkschafter und Rechtsanwälte kritisieren Senat und Haftrichter.
Die Randalierer von Kreuzberg sollen jetzt schneller angeklagt und bestraft werden als in den vergangenen Jahren. Polizei und Staatsanwaltschaft planen bereits die Veröffentlichung von Fahndungsplakaten mit Fotos von Steinewerfern. Deshalb werden jetzt die Videobänder und Fotos, die von mehr als 200 Polizisten während der Krawalle gemacht worden sind, ausgewertet. Diese Arbeit übernehmen Beamte des Staatsschutzes sowie Polizisten, die sich sonst mit der Aufklärung der Jugendkriminalität beschäftigen. Konsultiert werden auch Kollegen aus anderen Bundesländern sowie von der Bundespolizei. Von den 8 000 eingesetzten Polizisten waren 4 000 in Kreuzberg. Die anderen standen für andere Einsätze bereit.
Nie zuvor waren so viele Polizei-Fotografen mit digitalen Fotoapparaten und Videokameras unterwegs wie am vergangenen Wochenende. Mittlerweile habe bei solchen Veranstaltungen wie zum 1. Mai und zur Walpurgisnacht fast jede Hundertschaft ihren eigenen Dokumentationstrupp von drei bis vier Leuten, sagen Polizeiführer. Sie waren im Mauerpark und in Kreuzberg zum einen in ziviler Kleidung unterwegs und standen zum anderen neben den Aufzügen, auf Baugerüsten oder waren in Autos postiert um Randalierer zu fotografieren oder zu filmen.
Neu war, dass fotografierende Polizisten angewiesen wurden, Bilder und Videos sofort zu mobilen Schnittplätzen zu bringen. Sie befinden sich in Autos der Einsatzleitungen. Dort sollten die Bilder und Videos gesichtet, bearbeitet, ausgedruckt und kopiert werden, um sie dann an die Festnahmeeinheiten zu verteilen. Das klappte jedoch nur in wenigen Fällen. Die Sichtung und Vervielfältigung der Fotos und Videos dauerte länger als anderthalb Stunden. Künftig will die Polizei schneller sein. Deshalb soll die Taktik in den kommenden Monaten geübt werden.
Für jedes Foto, das in den nächsten Wochen auf Fahndungsplakaten der Polizei veröffentlicht wird, muss ein Richter seine Zustimmung geben. Das heißt, die abgebildeten Personen müssen eindeutig als Straftäter zu erkennen sein. Das ist auch bei den Fahndungsfotos aus den Überwachungskameras nach Banküberfällen so. Besonders schwer war es für die Ermittler in den vergangenen Jahren, bei der Auswertung der Bilder herauszufinden, wer randaliert hat und wer nicht, weil die Fotos teils unscharf oder verwackelt waren. Das kostete viel Zeit. Noch vor zwei Jahren vergingen zehn Monate bis zur ersten Anklage. Im vergangenen Jahr waren es acht Wochen.
Bilder, die nicht eindeutig Straftaten beweisen, werden unverzüglich vernichtet, sagt Gabriela Schmidtchen, Datenschutzbeauftragte der Polizei. Das werde von Datenschützern des Landes streng kontrolliert. 2003 hatte die Polizei 30 Bilder von Straftätern veröffentlicht, 14 davon wurden identifiziert. Der Letzte von ihnen war am vergangenen Mittwoch zu 16 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden.
Auch im nächsten Jahr sollen wieder Steinewerfer fotografiert und gefilmt werden. Die Taktik habe sich bewährt, sagt die Polizei. So konnte einem am 1. Mai festgenommenen Straftäter durch ein Foto eine weitere Tat zur Walpurgisnacht nachgewiesen werden. Er habe gestaunt, als er das Bild sah, das ihn beim Steinwerfen zeigt, sagte ein Beamter.


Berliner Zeitung 05.05.2004

Haftprüfungen liefen ordnungsgemäß ab

Sabine Deckwerth

Die Haftprüfungen im Zusammenhang mit der Randale vom 1. Mai sind ordnungsgemäß abgelaufen. Das erklärte gestern Gerichtssprecher Arnd Bödeker. In allen Fällen seien die Beschuldigten vor einer richterlichen Entscheidung angehört worden. Damit reagierte Bödeker auf den Vorwurf eines Anwalts. Dieser hatte behauptet, im Fall seiner Mandantin sei der Haftbefehl bereits vor Anhörung der Frau unterschrieben worden. Der Anwalt hatte den Haftrichter mit den Worten zitiert: "Das haben wir schon den ganzen Tag so gemacht." Dies entspreche nicht den Tatsachen, so Bödeker. (sd.)


Berliner Kurier 05.05.2004

Teurer Großeinsatz

Berlin - Der Polizei-Großeinsatz der vergangenen Woche kostet Berlin rund vier Millionen Euro. Die Hauptstadt muss dabei auch für den Einsatz der Polizisten aus anderen Bundesländern aufkommen: Rund die Hälfte der 8800 eingesetzten Beamten stammte nicht aus Berlin.


TAZ 05.05.2004

Teure Polizei: Bund soll zahlen

Der jüngste Großeinsatz der Polizei hat rund vier Millionen Euro gekostet. Drei Millionen Euro entfielen laut Senatsinnenverwaltung auf Kosten für auswärtige Polizisten zum Schutz der hochrangig besetzten OSZE-Antisemitismus-Konferenz, den Besuch des israelischen Staatspräsidenten Katsav und die Feiern zur EU-Erweiterung. Rund eine Million Euro hätten die Einsätze zur Walpurgisnacht und zum 1. Mai gekostet. Innensenator Ehrhart Körting (SPD) will nun in Verhandlungen mit dem Bund die Summe für Sicherheitsmaßnahmen für Hauptstadtaufgaben von 38,5 auf rund 100 Millionen Euro erhöhen.


Junge Welt 05.05.2004

Neonazirouten freigeprügelt

Brutale Polizeieinsätze gegen Antifaschisten in Berlin und Leipzig. Eine Nachlese zum 1. Mai

Zahlreiche Einzelpersonen und Initiativen haben gegen das unverhältnismäßig harte Vorgehen der Polizei gegen Demonstranten, die sich dem Neonaziaufmarsch am 1. Mai in Berlin entgegengestellt hatten, protestiert. Augenzeugen berichteten jW von einer Einkesselung mehrerer hundert Antifaschisten in der Nähe des Bahnhofes Lichtenberg, die mehr als fünf Stunden dauerte. Kurzzeitig gehörte auch die PDS-Bundestagsabgeordnete Gesine Lötzsch zu den Eingeschlossenen. Nur mit Hilfe ihres Bundestagsausweises habe sie den Kessel verlassen können, so Lötzsch am Dienstag gegenüber jW. Eine Sprecherin der Berliner Polizei bestätigte gegenüber jW, daß insgesamt 450 Personen eingeschlossen worden seien. Zu konkreten Gründen und rechtlicher Grundlage des Einsatzes konnte sie noch keine Angaben machen.
Bianca Klose von der Mobilen Beratung gegen Rechtsextremismus, deren Mitarbeiter die Neonazidemo beobachten wollten, erklärte, diese seien ebenfalls in den Kessel geraten. Nach ihren Angaben wurden die Betroffenen sogar bis zu sieben Stunden festgehalten. Beamte aus Nordrhein-Westfalen hätten die Eingekesselten gefilmt und per Richtmikrofon Gespräche abgehört, so Klose. Nach Auflösung des Kessels seien einzelne Personen "aus nicht ersichtlichen Gründen" festgenommen worden.
Nach Angaben von Gesine Lötzsch hatte die Polizei die Demonstranten zunächst aufgefordert, eine Fahrbahnseite freizumachen. Dieser Anweisung seien alle nachgekommen. Trotzdem sei es danach zu dem "völlig absurden" Einsatz gekommen. In seiner politischen Wirkung hält die Politikerin die Einkesselung für verheerend. Politiker forderten die Bürger immer wieder auf, "Gesicht zu zeigen gegen Rechts". Gleichzeitig werde ziviler Widerstand durch solche Einsätze immer wieder kriminalisiert.
Zu brutalen Polizeiübergriffen auf Antifaschisten kam es am 1. Mai auch in Leipzig. Rund 1 500 Menschen hatten sich dort einem Aufmarsch unter Führung des Hamburger Neonazifunkionärs Christian Worch entgegengestellt. Zu der antifaschistischen Demonstration hatte das lokale Bündnis "Leipziger Freiheit gegen braune Gewalt" aufgerufen. Etwa 900 Neonazis hatten sich gegen Mittag am Hauptbahnhof versammelt.
Zahlreiche Antifaschisten besetzten am Nachmittag den Leipziger Augustusplatz, den später auch die Neonazis passieren sollten. Die Einsatzleitung der Polizei löste die Besetzung auf, duldete aber schließlich ein Weiterlaufen der Demonstration entlang der Neonaziroute. Wasserwerfer und Räumpanzer wurden aufgefahren, als ein Großteil der Demonstranten eine Sitzblockade bildete. Nach etwa einer Stunde begann die Polizei, wahllos Menschen aus der Menge herauszuzerren. Dabei wurden etliche verletzt, es gab mehrere Festnahmen. Die Polizei trieb die Demonstration schließlich weiter, um den Neonazis den Weg frei zu machen.

 

22.05.2004 TAZ

Jetzt ist Schluss mit lustig

Noch nie wanderten so viele 1.-Mai-Steinewerfer in U-Haft wie in diesem Jahr. Anwälte und Grüne fordern vom Senat nun Aufklärung, denn U-Haft aus Abschreckungsgründen wäre rechtswidrig
VON PLUTONIA PLARRE

Nach dem als erfolgreich bewerteten 1. Mai-Einsatz der Polizei schlägt die Justiz nun über die Stränge. Von den über 100 mutmaßlichen Steinewerfern, die bei den Krawallen festgenommen wurden, sitzen nach Informationen der taz unverhältnismäßig viele in Untersuchungshaft. Anwaltsorganisationen und die Fraktion Bündnis 90/Grüne vermuten, dass die Untersuchungshaft zum Zwecke der Generalprävention - im Volksmund "Abschreckung" - missbraucht wird. Aufklärung wird nun von Justizsenatorin Karin Schubert (SPD) gefordert, allerdings nicht nur die richterlichen Haftbefehle betreffend.
Schon vor dem 1. Mai hatten Polizei und Staatsanwaltschaft keine Zweifel daran gelassen, dass in diesem Jahr gegen Krawallmacher hart durchgegriffen werde. Wie generalstabsmäßig das Vorgehen nach taz-Informationen geplant wurde, zeigt, dass in der chronisch überbelegten Untersuchungshaftanstalt Moabit eigens Platz für die erwarteten Neuzugänge geschaffen wurde: Insassen wurden bereits vor dem 30. April in die nicht minder vollen Vollzugsanstalten Tegel und Plötzensee verlegt. Damit es bei den Neuaufnahmen keinen Stau geben sollte, wurde das Vollzugspersonal an beiden Tagen rund um die Uhr verstärkt. In den Gefangenensammelstellen schoben mehrere Staatsanwälte und Bereitschaftsrichter Sonderschichten. Justizsenatorin Schubert und der Generalstaatsanwalt am Kammergericht, Dieter Neumann, überzeugten sich bei einem Besuch vor Ort persönlich vom reibungslosen Ablauf. Dies alles nicht, um Einfluss auf die Verfahrensweise der Staatsanwälte und Richter zu nehmen, wie Justizsprecherin Andrea Böhnke betont, sondern, "um Solidarität mit den über Gebühr Dienst Schiebenden zu bekunden".'
Viele Spekulationen stehen nun im Raum:Trifft es zu, dass Haftbefehle schon vor der Anhörung der Beschuldigten vom zuständigen Richter unterschrieben, abgestempelt und damit erlassen waren, wie ein Rechtsanwalt beobachtet haben will? Haben sich die Richter dem Verfolgungsdruck der Staatsanwaltschaft gebeugt und deshalb so selten Haftverschonung zugelassen? Hat es gar Absprachen zwischen beiden Parteien gegeben? Fragen, die nicht nur der Republikanische Anwaltsverein und die Vereinigung der Berliner Strafverteidiger von der Justizsenatorin beantwortet haben möchten. Der Fraktionschef der Grünen, Volker Ratzmann, will das Thema am kommenden Donnerstag im Rechtsausschuss des Abgeordnetenhauses zur Sprache bringen.
Nicht mal über die genaue Zahl der Haftbefehle herrscht Klarheit. Der Leiter der zuständigen Abteilung, Oberstaatsanwalt Jürgen Heinke, spricht von "über 100" Haftbefehlen. Im Vergleich dazu: 2003 wurden insgesamt 56 Haftbefehle erlassen, im Jahr davor 41, 2001 waren es 38. Damit ist 2004 ein Rekord erreicht, und das, obwohl es deutlich weniger Krawalle als üblich gab.
Unter den "über 100" Haftbefehlen sind 28 Fälle, in denen es Haftverschonung gab. "Über 70" Beschuldigte wanderten laut Heinke stante pede in U-Haft. Zurzeit finden in Moabit in Sachen 1. Mai zwar Haftprüfungstermine statt. Aber die Mehrzahl der Verhafteten, so der Oberstaatsanwalt zur taz, sitzt immer noch. Die deutliche Zunahme der Haftbefehle ist für Heinke Ausdruck eines Umdenkens von Polizei und Justiz, "dass Schluss mit lustig ist". Die Vielzahl der Haftbefehle sei das Ergebnis einer täterorientierten Aufklärungsarbeit und einer hohen Motivation bei Polizei und Staatsanwaltschaft. Die "wasserdichte Beweislage" habe die Bereitschaftsrichter überzeugt.'
Unabhängig davon sei die Justiz aber ohnehin "nicht mehr geneigt, bei 1.-Mai-Straftätern Milde walten zu lassen". Die Oberstaatsanwalt zeigt sich befriedigt über die Rechtsprechung in zwei Prozessen wegen schweren Landfriedensbruchs in Zusammenhang mit Krawallen vom 1. Mai 2003, in denen Haftstrafen ohne Bewährung ergangen sind.
So erdrückend die Beweislage sein mag: Dass den Beschuldigten vielleicht eine Haftstrafe erwartet, rechtfertigt keine Untersuchungshaft. Denn: Untersuchungshaft darf keine vorweggenommene Strafe sein. Sie darf nur zur Sicherstellung des Gerichtsverfahrens angeordnet werden. Also wenn der Beschuldigte keinen festen Wohnsitz hat, wenn es Anhaltspunkte für Flucht- oder Verdunklungsgefahr gibt oder einschlägige Vorstrafen eine Wiederholung der Tat befürchten lassen. Die Frage ist, mit welcher Begründung die Bereitschaftsrichter den über 70 Beschuldigten Haftverschonung verweigert haben. Womöglich mit der Argumentation, dass aufgrund der zu erwartenden Strafe Fluchtanreiz bestehen könnte, die oft herhalten muss.'
"Mir ist kein Fall bekannt", sagt dazu der langjährige Vorsitzende des Republikanischen Anwaltsvereins, Wolfgang Kaleck, "wo ein Beschuldigter wegen Steinwürfen untergetaucht ist." Er sieht die Untersuchungshaft hier für generalpräventive Zwecke missbraucht. "Wenn sich das bestätigt", so der Vorsitzende der Vereinigung der Berliner Strafverteidiger, Stefan König, "wäre das grob rechtswidrig."


26.05.2004 TAZ
Polizisten wegen 1. Mai im Visier

Nach den Einsätzen rund um den 1. Mai ermittelt das Landeskriminalamt gegen elf Polizisten. In zwei Fällen handele es sich um Freiheitsberaubungen, in den anderen um Körperverletzungen, berichtete die Polizei. Vier der Ermittlungsverfahren wurden durch Polizeiangehörige eingeleitet. Zwei Tatverdächtige sind bereits namentlich bekannt. Videoaufzeichnungen an der Eberswalder Straße haben laut Polizei einen Vorfall dokumentiert, bei dem Unbekannte ohne ersichtlichen Grund attackiert worden sind. Außerdem hatten eine Polizistin und ein Kollege, die in Zivil unterwegs waren, angegeben, in der Nähe des Mauerparks sowie in der Oranienstraße von je einem Beamten angegriffen worden zu sein. Weniger als einen Monat nach den Krawallen erhob die Berliner Staatsanwaltschaft die ersten Anklagen gegen mutmaßliche Steinewerfer. DPA

 

14.06.2004 Junge Welt
Seit 1. Mai in U-Haft

Demonstration gegen skandalöse Praxis politischer Justiz in Berlin

Die "Zuschauerränge" in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Berlin-Moabit waren gut besetzt. Als am Samstag die Demonstration "Antifaschistischer und sozialer Widerstand läßt sich nicht verbieten" vor die JVA zog, verfolgten zahlreiche Inhaftierte das Geschehen. Vor den Mauern der JVA hatten sich am Nachmittag zirka 250 Menschen versammelt. Deren Hauptforderung war die sofortige Freilassung der 36 Personen, die am 1. Mai festgenommen wurden und sich derzeit noch immer in Haft in Moabit befinden. Insgesamt 125 Personen waren vor gut sechs Wochen beim Protest gegen den NPD-Aufmarsch in Berlin-Lichtenberg oder bei den Maifeiern festgenommen worden. 2003 waren es trotz deutlich stärkerer Auseinandersetzungen lediglich 56 Haftbefehle, die erlassen worden waren.

In diesem Anstieg sieht Karsten Reichert, Sprecher der Demo-Organisatoren, ein politisches Signal: "In einer Strategie der Abschreckung wird Untersuchungshaft als Strafe gegen politische Aktivität eingesetzt." Auch der Berliner Arbeitskreis kritischer Juristen (akj) hegt "den konkreten Verdacht, daß Untersuchungshaft als vorweggenommene Strafe vor einem ordentlichen Gerichtsverfahren mißbraucht wird". Denn bis zum ersten Haftprüfungstermin mehrere Wochen nach dem 1. Mai saßen noch insgesamt 76 Menschen in U-Haft.

Daß diese zur politischen Strafe gemacht werden kann, ermöglicht eine bestimmte Auslegung der Strafprozeßordnung (StPO). Laut Paragraph 112 Absatz 1
StPO darf "die Untersuchungshaft gegen den Beschuldigten angeordnet werden, wenn er der Tat dringend verdächtig ist und ein Haftgrund besteht." Ein Haftgrund wiederum "besteht, wenn auf Grund bestimmter Tatsachen bei Würdigung der Umstände des Einzelfalles die Gefahr besteht, daß der Beschuldigte sich dem Strafverfahren entziehen werde (Fluchtgefahr)", besagt Absatz 2 des Paragraphen 112. Da den meisten am 1. Mai Verhafteten Landfriedensbruch, Körperverletzung oder Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte vorgeworfen wird, reicht es aus, vor diese Strafvorwürfe das Adjektiv "schwer" zu setzen, um einen "Haftgrund" zu erzeugen. Denn dann drohen hohe Haftstrafen, und die können ein "Fluchtgrund" sein. In den Urteilen findet sich danach erfahrungsgemäß kaum etwas von den "schweren" Straftaten, aber die Beschuldigten saßen wochenlang im Gefängnis.

Das Verhalten der Behörden am 1. Mai ist für den akj ein Indiz für diese Praxis. Denn teilweise waren von den Haftrichtern - laut dem Anwalt Sven Lindemann - "Haftbefehle bereits vor Beginn der Vorführungen unterschrieben und gestempelt". "Die Richter waren offensichtlich voreingenommen und wollten die Vorgaben der Staatsanwaltschaft auf möglichst viele Untersuchungsgefangene erfüllen", so Lindemann. Bereits vor dem 1. Mai hatte man in Moabit Insassen verlegt, um Platz zu schaffen und das Wachpersonal aufgestockt. Außerdem wurde bekannt, daß die Besucher der am 1. Mai Inhaftierten einer gesonderten staatsanwaltlichen Befragung unterzogen werden.

Die Rechtsanwältin Ulrike Birzer sagte gegenüber jW: "Ich habe den Eindruck gewonnen, der 1. Mai stelle einen eigenen Haftgrund dar." Zumindest wird U-Haft sehr variabel angewandt. In den Prozessen gegen die militanten neonazistischen "Skinheads Sächsische Schweiz" dauerte es nach deren Verbot 2001 über zwei Jahre, bis der erste Tatverdächtige in U-Haft kam - und das auch erst, als er eine Romafamilie mit Brandsätzen angriff. Seine beiden Mittäter blieben übrigens auf freiem Fuß.

Die Fraktion der Grünen im Berliner Abgeordnetenhaus hat mittlerweile eine Anfrage an die Justizsenatorin gestellt. Außerparlamentarisch geht der Widerstand gegen die neue Behördenpraxis auch nach der Demo in Moabit weiter. Der akj wird sich am Dienstag zusammen mit dem Republikanischen Anwaltsverein in der Veranstaltung "Der 1. Mai und die Folgen - Wie die Berliner Justiz zurückschlägt" mit dem Thema beschäftigen (Informationen dazu unter www.akj-berlin.de). Am Sonnabend wird es eine Kundgebung vor dem Frauengefängnis in Pankow geben und in der folgenden Woche eine Demonstration in Kreuzberg: "Gegen Polizeigewalt und Justizwillkür". Mehrere Berliner linke Gruppen betonten in einer gemeinsamen Erklärung: "Es ist dringend erforderlich, diesem Angriff der Herrschenden auf die radikale Linke über die üblichen Differenzen hinweg gemeinsam zu begegnen." Daniel Majer von der Roten Hilfe Berlin sagte: "Es ist nicht ein nur Gebot der Solidarität mit den Gefangenen, sondern auch der Notwendigkeit für jede linke Bewegung, gegen die Praxis der Behörden aktiv zu werden!"

* Spendenkonto für die Gefangenen: Rote Hilfe e.V., Kontonummer: 71 89 59 06 00, BLZ: 100 200 00, Berliner Bank, Kennwort: 1. Mai 2004


15.6.2004 TAZ
2 Jahre Haft wegen eines Flaschenwurfs

Justiz greift hart durch: Ein Krawalltourist vom 1. Mai muss für zwei Jahre hinter Gitter. Er hatte Polizisten beworfen

Zwei Jahre Haft werden Michael K. nicht bessern. Das sollen sie auch gar nicht. Michael K. ist ohnehin einsichtig. Er ist reuig und will nie wieder Alkohol trinken, beteuert er vor seinem Richter und den zwei Berliner Schöffinnen, die gestern über ihn zu Gericht saßen. Selbst wenn Michael K. noch trinken wollte: Die Flasche, derentwegen er zwei Jahre ins Gefängnis muss, soll seine letzte gewesen sein, und bislang war sie es auch. Denn es war Walpurgisnacht, und er warf die Flasche, noch bevor der halbe Liter Bier ausgetrunken war, auf einen Polizisten, was zu Festnahme, Verhör und Untersuchungshaft führte. Dort hat er keinen Alkohol getrunken.
Wenn der arbeitslose Tischler aus Salzwedel aber rechtstreu werden will und seine Chancen ohne das tägliche Bier gut sind, dann sind zwei Jahre Haft recht viel. Eine Bewährungsstrafe wäre allerdings nicht in Betracht gekommen, weil er einmal mit einem Rentner aneinander geraten war und seine letzte Bewährung noch lief. Das milde Jugendstrafrecht ist für den 23-Jährigen auch passé. Doch selbst die zwölf Sachbeschädigungen, mit denen das Bundeszentralregister den Graffiti-Künstler auszeichnet, können das hohe Strafmaß eigentlich nicht rechtfertigen.
Der Richter und der Staatsanwalt begründen ihren Strafwillen denn auch nicht groß mit etwas, was mit Michael K. zu tun hätte. Es geht darum, dass Michael K. zu jenen gehörte, die, anders als Michael K., noch geläutert werden müssen. Der Staatsanwalt Uwe Storm spricht von einem Kampf gegen das "Verniedlichungssyndrom": Nur weil am 1. Mai viele Steine schmeißen, sei die Gewalt nicht weniger schlimm. Vor zwei Jahren, das gab er nach dem Prozess zu, wären nicht zwei Jahre Freiheitsstrafe herausgekommen, sondern höchstens anderthalb.
Die Berliner Justiz hat sich nun entschieden, hart durchzugreifen. Sie hatte so viele Steine- und Flaschenwerfer wie nie in U-Haft gesteckt, fast 100. Die meisten, die noch sitzen, werden wie Michael K. wohl erst nach ihrem Prozess rauskommen. Das kann aber noch dauern, der Prozess gegen Michael K. war einer der ersten. In diesem Jahr soll nämlich nicht nur härter gestraft, sondern auch gründlicher ermittelt werden. Bis der letzte Steinwurf auf den Videos der Polizei ausgewertet ist, können also noch Wochen vergehen.
Solche Härte ist auch eine Reaktion darauf, dass am 1. Mai nicht mehr linke Jugendliche den Schweinestaat bekämpfen, sondern arbeitslose ihre Langeweile. "Leuten, die aus ideologischen Gründen Steine schmeißen, ist auch die Strafe egal, aber nicht den Krawalltouristen", sagt Staatsanwalt Storm aus der Staatsschutzabteilung.
Es klingt fast so, als würde er sich nach den alten, linken Krawallos sehnen. "Ich versteh die heute einfach nicht", sagt er, obwohl er die Szene in der Walpurgisnacht selbst beobachtet hat. Aus unerfindlichen Gründen hätten manche Jugendliche und einige Polizisten einfach Spaß am Kampf. "Eigentlich könnte man die das auch auf einem stillgelegten Flugfeld austragen lassen", findet er. In dem Fall müsste niemand zwei Jahre in Haft. Pech für Michael K. aus Salzwedel.


15.06.2004 Morgenpost
Zwei Jahre Haft: Exemplarische Strafe für Mai-Randalierer
Von Michael Mielke

Staatsanwalt Uwe Storm zeigte sich auch nach dem Urteil gegen den 23 Jahre alten 1.-Mai-Randalierer Michael B., der gestern von einem Tiergartener Schöffengericht zu zwei Jahren Gefängnis ohne Bewährung verurteilt wurde, noch nicht ganz zufrieden. "Wir werden prüfen, ob wir in Berufung gehen", kündigte er an. Immerhin habe er als Anklagevertreter zweieinhalb Jahre Haft beantragt und halte diese Forderung für keineswegs überzogen. Habe Michael B. bei seinem Flaschenwurf doch erhebliche Verletzungen in Kauf genommen. Dass ein Beamter nur am Oberarm getroffen wurde und dabei keinen Schaden erlitten habe, sei nur glücklichen Umständen zu danken.

Während des Prozesses hatte Storm mehrfach gefragt, warum Michael B. so aggressiv agiert habe. Der arbeitslose Angeklagte hatte unschlüssig mit den Schultern gezuckt und genuschelt, er könne "nicht mehr sagen, was da abgelaufen ist". Er bestätigte jedoch, er habe sich von den 15 bis 20 Meter entfernt postierten Beamten nicht provoziert oder in die Enge getrieben gefühlt und auch sonst keinen wirklichen Anlass für den Wurf mit der leeren Flasche in Richtung der Polizisten gehabt. "Er hat die Flasche wahllos in die Menschenmenge geschmissen", sagte Storm. Schon deswegen müsse "aus generalpräventiven Gesichtspunkten" - also zur Warnung anderer Randalierer - eine empfindliche Strafe ausgesprochen werden.

Staatsanwalt und Richter äußerten übereinstimmend Zweifel, ob Michael B. am 1. Mai tatsächlich nur wegen des Rockkonzertes am Mauerpark nach Berlin gereist war, oder ob es sich nicht doch, wie es der Staatsanwalt formulierte, "um die Fahrt zu den alle Jahre wieder stattfindenden Randalefestspielen gehandelt" habe. Es herrsche "da inzwischen ein Verniedlichungssyndrom - unter dem Motto: An diesem Tag dürfen wir alles."

Einigkeit bestand ebenso zwischen Anklagevertreter, Schöffengericht und letztlich sogar der Verteidigerin von Michael B., dass auf keinen Fall eine Bewährungsstrafe ausgesprochen werden könne. Der Angeklagte hatte schon vor seiner Festnahme am 1. Mai - er saß seitdem in Untersuchungshaft - neun Einträge in seinem Strafregister. Ein Großteil davon wegen Sachbeschädigung, nachdem sich der Arbeitslose in Salzwedel und Umgebung immer wieder als Graffiti-Schmierer betätigt hatte. Es ging bei diesen früheren Urteilen aber auch um Diebstähle, vorsätzliche Körperverletzung und Trunkenheit am Steuer. Zwei zur Bewährung ausgesetzte Strafen waren noch offen und wurden widerrufen. So werden zu den aktuell verhängten zwei Jahren Gefängnis noch 14 Monate addiert.

Michael B., der nach dem Urteil zunächst aus der Haft entlassen wurde, zeigte sich reumütig. "Es war auf jeden Fall ein Ausrutscher", beteuerte er. Er habe für sich beschlossen: "Ich trinke keinen Alkohol mehr und werde solche Veranstaltungen künftig meiden."


15.06.2004 Morgenpost
Schnelle Strafe

Von Michael Mielke
Nach der 1.-Mai-Randale dieses Jahres waren Politiker aller Parteien des Lobes für die Ordnungshüter voll: Erstmals seit Jahren habe die Polizei rechtzeitig und wirkungsvoll eingegriffen. Die Staatsanwaltschaft hat den Staffelstab aufgenommen und binnen weniger Wochen Dutzende Anklageschriften verfasst. Nun geht es in den Gerichten weiter. Und auch hier, so lässt die jüngste Verurteilung eines 23 Jahre alten Chaoten hoffen, wird die Strafverfolgung konsequent fortgesetzt. Zwei Jahre ohne Bewährung für einen Flaschenwerfer. Das mutet - angesichts anderer, oft unverständlicher Urteile - schon fast drakonisch an. Doch es ist das richtige Urteil zur richtigen Zeit. Nicht nur, weil der Täter mehrfach vorbestraft ist. Es ist eine Warnung für Krawalltouristen und einheimische Chaoten, die vermutlich schon dem nächsten 1. Mai entgegenfiebern. Und es ist ein Zeichen für die Beamten, die alle Jahre wieder im Mai ihren Kopf hinhalten müssen. Und die zu Recht frustriert sind, wenn gewalttätige Demonstranten verurteilt werden wie Eierdiebe.


17.06.2004 Neues Deutschland
Anwälte in Sorge um faires Verfahren


36 der am 1. Mai Festgenommenen noch in Haft. Von Heiko Balsmeyer
Seit den Maikrawallen sollen 36 Beschuldigte ohne schlüssige Begründung in Haft sein. Die Anwältin Ulrike Birzer, die einiger der am 1. Mai Festgenommenen rechtlich vertritt, schilderte in der Humboldt Universität die Haftpraxis rund um den 1. Mai im Vergleich zu Vorjahren. 100 Personen wurden in Untersuchungshaft genommen, während es 2003 nur 56 und 2002 41 waren. Tatsachen, die normalerweise zur Aufhebung der Haft führen, werden bei den 36 weiter in Untersuchungshaft Sitzenden nicht anerkannt: soziale Bindungen, das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses, keine Gefahr, dass Beweismittel vernichtet werden.

Als Begründung wird von der Justiz das zu erwartenden hohe Strafmaß von zwei bis drei Jahren angeführt. Anwalt Sven Lindemann hält diese angekündigten Strafen für "absurd hoch" und ergänzte, unter den seit sechs Wochen im Gefängnis festgehaltenen Demonstranten seien auch solche ohne irgendwelche Vorstrafen. Die Anwälte vermuten, die Untersuchungshaft werde von der Berliner Justiz als Mittel zur Erpressung von Geständnissen sowie als neue Form von vorgezogenem Arrest genutzt. Die Erfahrung zeige, wer Straftaten einräumt, kann mit Strafmilderung rechnen und wer später auf Bewährung verurteilt werde, habe auf diese Weise trotzdem bereits im Gefängnis gesessen.

Dass die Betroffenen kein faires Verfahren erwarten können, befürchtet Anwalt Lindner schon seit dem 1. Mai. So seien Haftbefehlsanträge von den Richtern bereits vor der Anhörung der Beschuldigten unterschrieben worden. In einem Fall konnte deshalb auch ein Richter erfolgreich wegen Befangenheit abgelehnt werden. Die nächste Richterin erließ dann jedoch formell einwandfrei einen entsprechenden Haftbefehl.

Demonstration "Gegen Polizeigewalt und Klassenjustiz" am 23. Juni, 16 Uhr, am Oranienpolatz, Kreuzberg


21.06.2004 Berliner Zeitung
Ein 1. Mai ohne Polizei

Polizeipräsident Dieter Glietsch kann sich vorstellen, in ein paar Jahren keine Beamten mehr nach Kreuzberg schicken zu müssen
Die Polizei hat in der vergangenen Woche die Einsätze vom 1. Mai ausgewertet. Sind Sie zufrieden Herr Glietsch?

Ja, so zufrieden wie man sein kann mit einem 1. Mai, an dem es zum ersten Mal nach 17 Jahren gelungen ist, der Gewalt wirksam zu begegnen. Erfreulicherweise waren nicht nur wir zufrieden, sondern auch alle Beobachter aus Politik und Medien und vor allem die Menschen in Kreuzberg.

Das gab es noch nie.

Stimmt, aber dieses Jahr hatten wir ja auch so wenig Schäden wie noch nie.

Also eine Trendwende. Woran lag's?

Die Wende haben wir schon 2002 mit unserem Konzept der ausgestreckten Hand eingeleitet. Wir haben darauf gesetzt, zurückhaltend präsent zu sein und dann, wenn Gewalt ausbricht, schnell, präzise und konsequent einzugreifen. Aber ohne die Zusammenarbeit mit dem Bezirk und den Straßenfestveranstaltern und ohne die vielen tausend Festbesucher wäre es nicht gelungen, die Randalierer so gut unter Kontrolle zu halten. Das war wirklich eine Trendwende.

Das heißt, in ein paar Jahren werden wir einen Kreuzberger 1. Mai ohne Polizei erleben?

Vorstellen kann ich mir das schon, aber wir müssen mit dem Konzept weiterarbeiten. Alle wissen nun, dass es das Richtige ist. Demonstrationsverbote, die ja auch schon erprobt wurden, waren der falsche Weg. Das Problem sind nicht die Demonstrationen. Gewalttaten werden unabhängig davon begangen.

Und der richtige Weg ist es, Beamte in Zivil und mit Videokameras ausgerüstet auf die Straße zu schicken?

Sie meinen die Aufklärungsteams. Ja, die haben in der Zusammenarbeit mit den Festnahmekräften viel gebracht. Dadurch konnten wir viel mehr Straftäter gezielt aus der Menge holen. So konnten wir dieses Jahr am 30. April und 1. Mai 348 Personen festnehmen, 183 wurden dem Landeskriminalamt übergeben, 95 von ihnen haben einen Haftbefehl erhalten. 2003 gab es nur 56 Haftbefehle.

Aber es gab doch gar nicht so viele Gewalttäter dieses Jahr.

Es gab zwar viele Gewalttäter, aber sie kamen nicht so gut zum Zuge, weil die Straßen durch feiernde Menschen besetzt waren und die Polizei zur Stelle war, wenn die Randalierer Steine in die Hand nahmen. Außerdem hatten wir mit der Videotechnik die Möglichkeit, Straftaten beweissicher zu dokumentieren, Fahndungsfotos auszudrucken und sie den Einsatzkräften für die Festnahme an die Hand zu geben.

Bei diesen Einsätzen wurden viel mehr Polizisten verletzt als in den Vorjahren. Wieso?

Wir haben 250 verletzte Kollegen gezählt, 46 mehr als im Vorjahr, aber lediglich drei mussten vom Dienst abtreten. Das liegt unter anderem daran, dass auch die Zahl der Festnahmen deutlich größer war als in den Vorjahren. Wenn Beamte in eine Menschenmenge gehen und gezielt Straftäter festnehmen, kommt es häufig zu Widerstand.

Trotzdem halten Sie an diesem Konzept fest?

Ja, dazu gibt es keine Alternative, wenn wir auch im nächsten Jahr sicherstellen wollen, dass die Bürger unbeschwert feiern können.

Diesmal haben Sie diesen Krawallmachern auch die Chance genommen, Autos anzuzünden, weil in Kreuzberg überall Parkverbot bestand. Hätte man das nicht schon in den Jahren davor machen können?

Man hätte den Kiez sicher autofrei bekommen. Aber wenn kein so großes Straßenfest gefeiert wird wie dieses Jahr, wenn die Straßen leer bleiben, dann sieht das aus wie eine Einladung für Randalierer. Deshalb ist es wichtig, dass die Menschen, die in Kreuzberg arbeiten und leben, weiter mit uns an einem Strang ziehen. Und dieses Jahr hat das gut geklappt. Die Prävention hat funktioniert.

Auch in der Walpurgisnacht in Prenzlauer Berg?

Ja, auch dort. Vor allem, weil wir dieses Jahr zum ersten Mal ein Flaschenverbot ausgesprochen haben. Das hat funktioniert und erheblich zur Reduzierung der Gewalt beigetragen. Im vergangenen Jahr waren unsere Kollegen massiv mit Flaschen beworfen worden. Das gab es dieses Jahr nicht mehr.

Aber Anzeigen gegen Polizisten gab es auch dieses Jahr wieder.

Ja, wir ermitteln in zwölf Fällen wegen Verdachts der Körperverletzung oder Freiheitsberaubung im Amt. Aber die Zahl ist deutlich geringer als in den Vorjahren.

Sie mussten die Zusammenarbeit mit Polizisten aus elf Bundesländern koordinieren. Wie hat das funktioniert?

Gut, auch deshalb, weil dieses Jahr ja wegen der OSZE-Konferenz und des Besuches des israelischen Staatspräsidenten schon zwei, drei Tage vorher viele Einheiten in der Stadt waren. Das haben wir genutzt, um ihnen unser Konzept intensiv zu erläutern.

Diese Chance werden Sie nächstes Jahr wohl nicht wieder haben.

Sicher nicht, aber deshalb werden wir auch im kommenden Jahr wieder Kollegen aus Berlin rechtzeitig vor dem 1. Mai zu den Einsatzhundertschaften ins Bundesgebiet schicken, die nach Berlin kommen, um sie umfassend vorzubereiten.

Klingt nach einem teuren Vorhaben.

Billig ist so ein Einsatz nicht. Wir hatten ja fast 8000 Beamte im Einsatz. Ich schätze alleine die Kosten für die Kräfte aus den anderen Bundesländern auf zirka drei Millionen Euro.

Bleibt da noch Geld übrig für Aktionen wie in den vergangenen beiden Jahren als Sie Fahndungsplakate mit den Fotos von Randalierer drucken ließen und 500 Euro als Belohnung boten?

Ja, das ist ein geringer finanzieller Aufwand, der sich lohnt. Sobald alle Videobänder ausgewertet sein werden, werden wir auch dieses Jahr wieder in die Öffentlichkeit gehen. Diese Plakat-Fahndung hat sich bewährt. Wir haben etwa jeden zweiten Gesuchten durch diese Aktionen ermittelt.

Das Gespräch führten Peter Brock und Lutz Schnedelbach.

 

30.06.2004 Berliner Zeitung
Alle Schülerdaten sind gelöscht. Polizei gesteht Fehler ein

Die gesammelten Daten von etwa 1 000 Schülern aus Prenzlauer Berg, Pankow und Wedding über ihr Gewaltverhalten in der Walpurgisnacht und am 1. Mai sind gelöscht. Das bestätigte der stellvertretende Leiter der Polizeidirektion 1, Friedrich-Christian Wähmann. Eine Studentin der Humboldt-Universität hatte im Rahmen des Polizei-Präventionsprojektes "Eine Hand ist keine Faust" einen vermeintlich anonymen Fragebogen erarbeitet, in dem Jugendliche vor und nach dem 1. Mai ankreuzen sollten, ob sie sich vermummen und Steine gegen Polizisten schmeißen. Umstritten war der Fragebogen, weil die Schüler Bestandteile ihres Namens und Geburtstages angeben mussten. Mit dem Code sollten die Fragebögen den Jugendlichen zugeordnet werden. Die Polizei wollte herausfinden, ob ihr Präventionskurs etwas gebracht hatte. Dazu kommt es jetzt nicht mehr. Die Schulverwaltung hatte die Befragung nicht genehmigt und bewertete sie im Nachhinein als bedenklich. Der Datenschutzbeauftragte hatte gefordert, alle Daten zu löschen. Polizeidirektor Wähmann sagte, seine Behörde habe eingesehen, dass die Codierung "nicht geeignet" war. "Wir lernen eben auch noch dazu."



30.06.2004 Tagesspiegel
Ermittlungen gegen 178 mutmaßliche Mai-Randalierer

Wegen der Krawalle am 1. Mai hat die Justiz gegen 178 mutmaßliche Randalierer Ermittlungsverfahren eingeleitet. Das teilte Innensenator Ehrhart Körting (SPD) dem Parlament am 29.06. mit. Anklage erhoben wurde bisher gegen sechs mutmaßliche Straftäter. In den meisten Fällen (132) wird wegen gefährlicher Körperverletzung ermittelt. Bei den Krawallen wurden 324 Menschen festgenommen, deutlich mehr als in den Jahren zuvor. dpa


30.06.2004 Jungle World
Einst im Mai

34 Personen sitzen seit dem 1. Mai in Untersuchungshaft. Fünf harte Urteile sind bereits gefällt worden. von martin kröger
Polizei, Staatsanwaltschaft, Jugendgerichtshilfe und Gericht haben Hand in Hand und lückenlos zusammengearbeitet", berichtete die Staatsanwaltschaft stolz nach dem diesjährigen 1. Mai. Innensenator Ehrhart Körting (SPD) lobte die "Effektivität" der eingesetzten Polizeikräfte, durch die zum "ersten Mal seit vielen Jahren das Ritual der Gewalt" habe durchbrochen werden können. Einen furiosen Sieg, der "nicht ohne Eindruck auf die Steinewerfer" geblieben sei, will Michael Grunwald, der Pressesprecher der Generalstaatsanwaltschaft Berlin, bemerkt haben.
Wie weit die Zusammenarbeit in diesem eigentlich durch Gewaltenteilung gekennzeichneten System geht, lässt sich nur schwer sagen. Auch ist unklar, ob die Geschichte stimmt, dass Berliner RichterInnen voriges Jahr von der Polizei zum Grillen eingeladen wurden und vor dem Wurstschmaus probeweise in einer Wanne Platz nahmen, die von den Gastgebern der Anschauung wegen mit Gegenständen beworfen wurde.
Fest steht, dass sich die Behörden in diesem Jahr besonders frühzeitig für den 1. Mai vorbereiteten. In der Justizvollzugsanstalt Moabit wurden Kapazitäten freigeräumt, ein großes Team von RichterInnen und StaatsanwältInnen stand für Sonderschichten bereit. Ein Anwalt will gar beobachtet haben, dass Haftbefehle bereits vor der Anhörung vom zuständigen Richter unterschrieben und abgestempelt wurden.
Die Festnahme von über 270 Personen - kurzfristige Inhaftierungen sind in dieser Aufzählung nicht erfasst - bereitete somit den Behörden kein logistisches Problem. Nach der Überprüfung durch die eingesetzten RichterInnen wurden zunächst 97 Haftbefehle erlassen. Im Zuge der fortgesetzten Ermittlungen kamen weitere hinzu, so dass die Gesamtzahl inzwischen über 100 liegt. Das ist ein Rekord, und das sind mehr als doppelt so viele wie im vergangenen Jahr, als 41 Haftbefehle ausgesprochen wurden.
Nach Erkenntnissen des Berliner Ermittlungsausschusses (EA), der sich nach Demonstrationen um die Festgenommenen aus dem linken Spektrum kümmert, sitzen derzeit noch 34 ausschließlich männliche Gefangene ein. "Das heißt 23 Stunden in einer bauwagengroßen Zelle, bei einer Stunde Hofgang pro Tag", erklärt Arthur Boelcke vom EA. Besuch gibt es einmal in zwei Wochen für eine halbe Stunde.
Normalerweise wird Untersuchungshaft nur verhängt, wenn eine Flucht-, Verdunkelungs- oder Wiederholungsgefahr besteht, außerdem sollte der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt werden. "In diesem Jahr reicht der Vorwurf des schweren Landfriedensbruchs - ein Delikt, das mit sechs Monaten bis 10 Jahren Freiheitsentzug bestraft wird - im Zusammenhang mit dem 1. Mai jedoch aus, um die Untersuchungshaft zu legitimieren", sagt Ulrike Birzer, die als Anwältin mehrere der Beschuldigten vertritt. Ihnen riet Birzer erstmals, Geständnisse abzulegen, um aus der Haft herauszukommen.
So wurden zwar derweil zwei Drittel der über 100 Inhaftierten nach Haftprüfungen freigelassen, sie müssen sich jedoch viermal wöchentlich bei der Polizei melden. Keiner der Haftbefehle wurde bislang von den RichterInnen aufgehoben.
Dauerte es früher manchmal Jahre, bis ein Verfahren eröffnet wurde, ist jetzt bereits in 50 Verfahren Anklage erhoben worden. In fünf Prozessen fielen sogar schon die Urteile. Ein junger Mann aus Sachsen-Anhalt muss für einen Flaschenwurf am Mauerpark für zwei Jahre hinter Gitter. Nicht genug für den eingesetzten Staatsanwalt, der zweieinhalb Jahre ohne Bewährung gefordert hatte und die Einlegung eines Rechtsmittels prüft. "Aus generalpräventiven Gesichtspunkten" müsse eine empfindliche Strafe ausgesprochen werden, als Signal an die anderen potenziellen Randalierer, sagte der Staatsanwalt. Auch in den übrigen Prozessen wurden harte Strafen verhängt. In einem Fall kam ein so genannter Ersttäter nur knapp mit einer Bewährungsstrafe davon. "Kontinuierlich stieg in den letzten Jahren das Strafmaß an", sagt die Anwältin Birzer. "Gab es vor fünf Jahren für einen Steinwurf in der Regel noch ein Jahr auf Bewährung, drohen nun häufig mehr als zwei Jahre.Bei einer Freiheitsstrafe von über zwei Jahren ist die Strafaussetzung zur Bewährung nicht mehr möglich."
Dass der Trend zur Haftstrafe ohne Bewährung geht, zeichnete sich schon im vergangenen Jahr ab. Seit der Einführung der so genannten Deeskalationstaktik der Polizei lässt das Gericht nicht mehr die Begründung gelten, dass man sich durch das martialische und gewaltsame Auftreten der Polizei zum Handeln berufen gefühlt habe. (Jungle World, 37/03) Begünstigt werden die hohen Strafen zudem durch weitere taktische Innovationen. Spezialeinheiten wie die Beweissicherungs- und Festnahmeeinheiten (BFE) sind inzwischen für "chirurgische Eingriffe" in Demonstrationen geschult. Ihre unzähligen Videos dienen als Beweismaterial. Die Beamten sind außerdem darauf trainiert, sich vor Gericht bei ihren Aussagen nicht in Widersprüche zu verwickeln.
Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin ist begeistert: "Die üblichen Ausreden, man habe nur dabeigestanden und nichts gemacht, es sei ein anderer gewesen und ähnliches, konnten so zum Teil direkt durch handfeste Videobeweise widerlegt werden. Umständliche und zeitaufwändige Ermittlungen von Zeugen waren insoweit entbehrlich", triumphiert ihr Pressesprecher Michael Grunwald.
Kritik an der Vorgehensweise der Verfolgungsbehörden gibt es kaum. Der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein sieht die Untersuchungshaft für generalpräventive Zwecke missbraucht, was gegen das geltende Recht verstoße. Im Komitee für Grundrechte und Demokratie, das seit Jahren mit Beobachtern die Demonstrationen und Proteste am 1. Mai begleitet, sorgt man sich über "die in der Presse bekannt gewordenen Umstände des Umgangs der Berliner Justiz mit den Menschen, die anlässlich des 1. Mai 2004 in Berlin festgenommen wurden", und bemängelt den Abbau der "Justizgrundrechte", so etwa der "grundrechtlich geschützten Demonstrationsfreiheit". Als einzige Partei beschwerten sich die Grünen halbherzig vor dem Rechtsausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses.
Die radikale Linke, die den Kampftag der Arbeiterklasse so gern für sich vereinnahmt, ist schon wieder abgetaucht, bis zum nächsten Jahr. Zwar wurden drei Demonstrationen für die Gefangenen des 1. Mai veranstaltet, doch die Resonanz ließ stark zu wünschen übrig. Jeweils maximal 300 Personen kamen zu den Veranstaltungen vor den Justizvollzugsanstalten Moabit und Pankow sowie zu einem Umzug in Kreuzberg.
Das könnte nach Einschätzung des Ermittlungsausschusses (EA) daran liegen, "dass man viele der noch Einsitzenden nicht dem klassisch ›autonomen‹ Politspektrum zurechnen" kann. "Gerade die im Mauerpark Festgenommenen scheinen den EA oftmals gar nicht zu kennen", vermutet Boelcke. Außerdem habe sich der "Eventcharakter" des 1. Mai verstärkt: "Es gab mehr Leute mit Dosenbier als mit Fahnen oder Transparenten. Wer mit 2,7 Promille einfährt, braucht nicht zu glauben, dass der EA die Anwaltskosten bezahlt."

Aufklärung und Solidarität tun somit Not bevor ein Jahr vergangen ist und bei der Polizei wieder die Grills angeworfen werden.

 

02.07.2004 Morgenpost
Umstrittene Schülerbefragung: Polizei tilgt Daten

Prenzlauer Berg
"Die Daten der Schülerbefragung sind gelöscht", sagt Christine Schewski, Sprecherin der Polizeidirektion I. Auf Drängen der PDS-Fraktion hatte die Bezirksverordneten-Versammlung auf ihrer Juni-Tagung die Löschung aller Unterlagen verlangt, die im Zusammenhang mit einer Befragung von mehr als 1000 Schülern in Prenzlauer Berg und Wedding gesammelt wurden. Nach Auffassung der Bezirksverordneten ließen die Fragebögen Zweifel an der Anonymität der Befragten zu. Die Schüler sollten in dem gemeinsam mit der Humboldt-Universität vorbereiteten Projekt Bestandteile ihres Namens, ihr Geburtsdatum sowie den Namen der Mutter angeben.

Unter dem Titel "Eine Hand ist keine Faust" hatte die Polizeidirektion an mehreren Schulen Veranstaltungen zur Gewaltprävention rund um die Walpurgisnacht und den 1. Mai durchgeführt. Um die Wirksamkeit der Seminare bei den Schülern prüfen zu können, waren vorher und nachher Befragungen notwendig. "Künftige Befragungen werden wir besser mit Schulverwaltung und Bezirk abstimmen", sagt Christine Schewski.

 

16.7.2004 TAZ Berlin
THEMA DES TAGES

Prozesslawine zum 1. Mai rollt

Hohe Strafen zur Generalprävention sind juristisch prinzipiell zulässig. Doch muss berücksichtigt werden, ob das Verhältnis zur Straftat auch tatsächlich eingehalten wurde. Untersuchungshaft bis zu acht Wochen, erste Urteile zwischen sechs Monaten und zwei Jahren ohne Bewährung und fragwürdige Ermittlungsmethoden - Richter und Staatsanwaltschaft hätten deutlich über die Strenge geschlagen, finden zumindest die Verteidiger. Und die Prozesslawine rollt weiter. Für die kommenden Wochen sind zahlreiche weitere Termine anberaumt. FLEE


16.7.2004 TAZ Berlin
"Anweisungen muss man denen nicht geben"

Dass manche Staatsanwälte und Richter öfter mal das Augenmaß verlieren, ist für Anwaltsverein-Chef Wolfgang Kaleck nichts Neues. Die Anordnung und Dauer der Untersuchungshaft hält er in vielen Fällen für rechtswidrig
taz: Herr Kaleck, bis zu zwei Jahre ohne Bewährung für Straftäter am 1. Mai - sind Sie über diese saftigen Strafen überrascht?

Wolfgang Kaleck: Die Tendenz zu deutlich höheren Strafen hat sich leider bereits in den vergangenen Jahren abgezeichnet. Letztes Jahr wurde ein Angeklagter zu 3 Jahren und 3 Monaten ohne Bewährung verurteilt. Überrascht hat mich nur, dass dieses Mal beim 1. Mai vergleichsweise wenig passiert ist und trotzdem viele Haftbefehle erlassen und hohe Strafen verhängt wurden.

Richter und Staatsanwaltschaft begründen das mit der Abschreckung. Dürfen sie das?

Generalprävention ist als einer der ältesten Strafzwecke erlaubt, aber nur im Bereich der so genannten schuldangemessenen Strafe. Das Problem ist, wie beliebig mal die eine oder die andere Tätergruppe besonders hart verfolgt wird - je nach Zeitgeist oder Laune der Staatsanwälte und Richter. In Berlin scheint die Justiz den Schwerpunkt mal wieder auf die Verbrechensbekämpfung bei 1.-Mai-Demonstrationen zu legen.

Sie finden sich also damit ab, dass die Justiz - mal böse formuliert - zum Handlanger des Innensenators wird.

Ich denke nicht, dass es da irgendwelche Befehlsketten gibt. Man sollte auch nicht Verschwörungstheorien aufstellen. Die zuständige Abteilung der Staatsanwaltschaft ist bei allen Eingeweihten dafür bekannt, dass sie öfter mal das Augenmaß verliert. Und auch bei einigen Richtern weiß man: Sie artikulieren ganz klar ihre eigenen Überzeugungen. Denen muss man gar keine Anweisungen von oben geben.

Über 100 Verdächtige wurden in U-Haft gesteckt, viele sitzen immer noch. Ist das auch eine unabhängige Entscheidung der Richter?

Das glaube ich schon, das macht die Sache aber nicht besser. Es ist zu oft Untersuchungshaft verhängt worden, ohne dass die Gründe wirklich vorlagen. Aber auch das ist kein Novum. Wir beklagen als Strafverteidiger schon seit einiger Zeit, dass insgesamt zu schnell und zu viel U-Haft verhängt wird.

Als Verteidiger müssen Sie doch Möglichkeiten haben, dieser Willkür etwas entgegenzusetzen?

Da meines Erachtens die Anordnung und Fortdauer der U-Haft in vielen Fällen rechtswidrig war, sollten eigentlich alle Instanzen inklusive des Verfassungsgerichts ausgeschöpft werden. Aber das dauert halt seine Zeit. Das Problem ist der Druck, der auf den Häftlingen lastet. Jeder Verteidiger versucht, seinen Mandanten rauszukriegen. Und wenn keine Haftverschonung ausgesprochen wird, drängt der Verteidiger auf einen schnellen Verhandlungstermin. Manche erklären sich dann auch für ein Geständnis bereit.

Was werden Sie tun?

Es gilt, diese Praxis in der Öffentlichkeit anzuprangern. Denn solange die mehrheitliche öffentliche Meinung diese teilweise rechtswidrige Justiz der Staatsanwälte und Richter deckt, wird sich auch nichts ändern.

Sie klingen resigniert.

Ganz und gar nicht. Ich freue mich, dass sich mal wieder jemand für diese strukturellen Probleme interessiert. Es sind auch die Parteien gefordert, also auch PDS und Grüne. Insbesondere, wenn man an die Festnahmen bei der Antifa-Demo am Nachmittag des 1. Mai denkt. Es kann ja nicht angehen, dass im Parlament und zu Feierstunden dem Rechtsextremismus der Kampf angesagt wird und dann die Teilnahme an einer Antifa-Demo zu einem so hohen Risiko wird. INTERVIEW: FELIX LEE


16.7.2004 TAZ Berlin
Vor Gericht sind einige gleicher

Mit aller Härte gehen Richter und Staatsanwälte gegen mutmaßliche Randalierer rund um den 1. Mai vor. Die Jusos sprechen vom "handfesten Justizskandal". Doch allen Beteiligten fehlt der Überblick

VON FELIX LEE
103 Haftbefehle hat es rund um den 1. Mai gegeben. 70 Personen landeten direkt in U-Haft, und auch zwei Monate später sitzen noch etwa 30 von ihnen hinter Gittern. Mindestens fünf Personen wurden bereits zu drakonischen Strafen verurteilt - einer bekam zwei Jahre ohne Bewährung, einem weiteren drohen bis zu fünf Jahre. Nur drei Verfahren wurden eingestellt. Das sind die Zahlen von Anfang Juli. Aktuelleres hat selbst die Staatsanwaltschaft nicht. Sie brauchte allein zwei Tage, um diese Daten herauszukriegen.
So viele Haftbefehle wie an diesem 1. Mai hat es noch nie gegeben, auch auf anderen Demos nicht. Dass Innensenator und Polizei rigoros gegen Randalierer durchgreifen würden, daraus hatte Innensenator Ehrhart Körting (SPD) schon Wochen vor dem 1. Mai keinen Hehl gemacht. Mit seinem Konzept der "ausgestreckten Hand", friedliche Demonstrationsmassen gleichfalls friedlich walten zu lassen und dann mit der "ausgestreckten Faust" gegen potenzielle Randalierer umso fester zuzuschlagen (O-Ton eines Demo-Veranstalters), gelang Körting, woran andere Innensenatoren seit 1987 jedes Jahr scheiterten: der alljährlichen Gewaltspirale ein Ende zu setzen. Und so konnte er sich schon wenige Tage nach dem 1. Mai ohne die sonst übliche Polemik der Opposition gemächlich zurücklehnen und alles weitere der Justiz überlassen.
Und die schlägt kräftiger zu als erwartet. Von Rechten, die "mit Füßen getreten werden", spricht Verteidiger Sven Lindemann und berichtet von einer Verhandlung beim Haftrichter, bei dem der Haftbefehl bereits vor Beginn unterschrieben und gestempelt war. Eine Staatsanwältin habe inzwischen eine Strafanzeige wegen versuchter Nötigung am Hals, weil sie dem Besuch eines U-Häftlings, der diesem zusteht, nur dann Zutritt gewähren wollte, wenn sich der Besucher vorher vernehmen ließ, berichtet ein anderer Verteidiger. Selbst der Landesvorstand der Jusos spricht bereits von einem "handfesten Justizskandal".
Entsetzen auch auf Seiten der Demo-Veranstalter. Es gebe zwar einige Gruppen, die sich um "Repressionsarbeit" bemühen, berichtet eine Beteiligte. Doch anders als in den Vorjahren fehlt ihnen der Überblick. Zum Teil liege es daran, dass ihnen zu vielen Inhaftierten der Kontakt fehlt, weil sie anders als früher nicht mehr aus politischen Zusammenhängen kommen. Zudem ist den Demo-Veranstaltern vorzuhalten, dass sie es in den vergangenen Jahren zunehmend versäumt haben, ihren Demo-Teilnehmern mitzuteilen, Verhaftungen unverzüglich zu melden. Hinterher allen Betroffenen nachzuspüren, sei wie "die Suche nach der Nadel im Heuhaufen".
Verteidigerin Annette Janssen indes bereitet sich auf die Prozesse ihrer Mandanten vor. Anders als in den Vorjahren könne sie ihren Mandanten überhaupt keine Prognose mitteilen. Zwischen sechs Monaten und fünf Jahren sei alles drin. Ob solch hohe Strafen künftig bei allen Demos üblich werden, wo es zu Ausschreitungen kommt? Anwältin Janssen glaubt das nicht. Beim 1. Mai handele es sich um "Ausnahmejustiz".


taz Berlin 23.07.2004
Bewährung für Flaschenwerfer

Ein Randalierer bei de
n diesjährigen Maikrawallen ist gestern von einem Amtsgericht zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Der arbeitslose Schlosser wurde für gefährliche Körperverletzung, Widerstand bei der Festnahme und Beamtenbeleidigung verantwortlich gemacht. In der Walpurgisnacht hatte der 34-jährige Mann in der Nähe des Mauerparks im Bezirk Pankow zwei Flaschen in Richtung Polizei geworfen. Zwei Beamte einer Truppe, die aus Eutin in Schleswig-Holstein zur Unterstützung in die Hauptstadt gekommen war, wurden dabei getroffen. Ein Beamter erlitt Kratzer durch eine zersplitterte Flasche. Seine Kollegin konnte einen Treffer mit ihrem Schlagstock abwehren. Der Berliner muss außerdem 180 Stunden gemeinnützig arbeiten. Er hatte die Vorwürfe eingeräumt und bereut. Nach eigener Aussage will er sich künftig am 1. Mai von Krawallen fern halten. DPA


23.07.2004
Teufel Alkohol führte ihm die Hand
Zweijährige Bewährungsstrafe für Randalierer aus der Nacht zum 1. Mai


Es sei schwierig nachzuvollziehen, was wohl bei einem Alkoholpegel von 3,4 Promille in einem Kopf vorgehen mag, sinnierte die Richterin und schaute erst leicht nach oben, dann in den Saal, wohl wissend, dass weder von da noch von dort eine Antwort kommen würde. Nicht mal der Angeklagte wusste mehr so genau, warum er was wie tat.
Klar ist, dass er in der Nacht zum 1. Mai nahe dem Mauerpark in Prenzlauer Berg zwei Flaschen geschmissen hatte. Beide flogen im Bogen über eine vorüberziehende, etwa 120-köpfige Polizeitruppe hinweg. Die erste Flasche zerschellte am Boden, Splitter verletzten einen Beamten. Die andere konnte von einer Polizistin mit dem Schlagstock abgewehrt werden.
Torsten V., arbeitsloser Schlosser (34), wurde von zwei Polizisten festgenommen, die mit ihrer Truppe aus Schleswig-Holstein der Berliner Behörde Amtshilfe leisteten, wie sie am 1. Mai üblich ist. Als Zeugen bekundeten sie gestern, dass V. zwar sturzbetrunken, aber durchaus in der Lage war, Fragen zu beantworten. Mal ließ er sich tragen, mal lief er freiwillig, er zeigte sich ziemlich kooperativ oder beschimpfte die beiden Polizisten mit Worten, deren Wiederholung sich schlichtweg verbieten. Sich selbst die Jacke auszuziehen, das schaffte er nicht. Alles in allem sei er aber noch »recht gut dabei gewesen, zielgerichtet zu handeln«, definiert die Richterin dieses Wechselbad, in dem sich der Angeklagte offenbar befand. Jedenfalls wirft man ihm in diesem Prozess gefährliche Körperverletzung, Widerstand gegen Vollzugsbeamte und Beleidigung vor.
Anzeichen für politische Hintergründe, wie sie gern bei den Krawallen am 1. Mai angeführt werden, konnten von den Beamten nicht festgestellt werden – der Mann war nicht bekleidet, als gehörte er zum so genannten Schwarzen Block, hieß es. Man fand nichts, was sich zum Vermummen geeignet hätte. Nicht einmal zwei oder drei Hosen oder eine dicke Jacke hatte er übergezogen, um zu erwartende Schläge besser zu verschmerzen, wie das gelegentlich in der autonomen Szene üblich ist.
Torsten V. hatte sich bei einer Fete volllaufen lassen, bis ihm Teufel Alkohol die Hand mit der Flasche führte. Zudem sei sein Mandant von einer Art gruppendynamischem Effekt getrieben worden. Denn auch an anderer Stelle flogen zu dieser Zeit Flaschen und Steine entlang des Polizeimarsches.
In seinem letzten Wort vor dem Urteil bekundete V., dass ihm die Sache Leid tut. Er werde sich in Zukunft von solchen Orten fern halten, vor allem an Tagen wie dem 1. Mai, wenn es dort zu Krawallen kommt. Und selbst die Staatsanwältin glaubt daran, wie sie meinte, dass den Angeklagten die zweieinhalb Monate in der Untersuchungshaft geläutert haben könnten.
So fiel das Urteil vergleichsweise milde aus. Immerhin stand Torsten V. bereits fünf Mal vor Gericht, auch wegen Diebstahls und einer Schlägerei. Aber da dies alles ein Dutzend Jahre her ist, gibt das Schöffengericht ihm eine Chance: V. bekommt zwei Jahre Haft, ausgesetzt auf Bewährung. Zudem muss er 180 Stunden gemeinnützig arbeiten. Man glaubt, das könnte helfen, Reue und Einsicht zu vertiefen.
Eine justiziable Rarität vernahm man nach verlesenem Urteil. Die Richterin dankte den beiden Polizisten. Ihre Zeugenaussagen seien »sehr genau und ohne Belastungstendenz« gewesen. Offenbar ungewohnt in solchen Prozessen.


18.08.2004 Neues Deutschland
Noch 20 »Mai-Täter« hinter Gittern
Laut Justiz besteht Fluchtgefahr/Bisher 264 Anklagen oder Strafbefehle


Seit gut 100 Tagen sitzen 20 Bürger nach Angaben des Justizsenates hinter Gefängnisgittern, weil sie in irgendeinem strafverdächtigen Zusammenhang während der Walpurgisnacht oder des 1. Mai festgenommen worden waren. Dies geht aus einer parlamentarischen Anfrage der PDS hervor, die der zuständige Staatssekretär Christoph Flügge (SPD) jetzt beantwortet hat.
In weiteren 65 Fällen wurde »der Vollzug der Untersuchungshaft ausgesetzt«. Als überwiegender Haftgrund wird von der Behörde anhaltende Fluchtgefahr angegeben. Den Inhaftierten erschwert man zudem den Kontakt zur Außenwelt. Zumindest bei einem der Tatverdächtigen machte eine Staatsanwältin zur Bedingung, dass der jeweilige Besucher in Sachen 1. Mai verhört wird.
Dabei handelt es sich allerdings nach Auskunft von Rechtsanwälten um eine gelinde gesagt ziemlich abseitige juristische Konstruktion und Kausalität, die einer Nötigung gleichkommt. Derartige Besuchserlaubnisse werden sonst alle 14 Tage genehmigt, sofern keine schwerwiegenden Bedenken vorliegen. Auf solche wurde in diesem Fall jedoch nicht hingewiesen. Ob ein ähnliches faktisches Besuchsverbot auch für die anderen Inhaftierten zutrifft, ist nicht bekannt.
Insgesamt waren laut Flügge 324 Tatverdächtige ermittelt worden. Bei 151 von ihnen »bestehen kriminalpolizeiliche Vorerkenntnisse«: 123 Personen wurden bei Diebstahl, Schlägereien und dergleichen mehr ertappt. Bei politisch linken Aktionen hat der Staatsschutz 20 Personen gesehen, bei rechtsextremistischen 8.
Zumeist waren die insgesamt 264 Anklagen oder Strafbefehle wegen gefährlicher Körperverletzung (88 Fälle) ergangen, wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte (80), besonders schweren Landfriedensbruchs (63) sowie Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz (14), Sachbeschädigung und Beleidigung (jeweils 5), so Flügge.
Die Zahl der Anklagen hat aber – wie jedes Jahr nach den Krawallen rings um den 1. Mai – nicht zu einer Prozessflut geführt. Bisher sind dem Vernehmen nach zwei Verfahren, bei denen es bis zur Anklage gekommen war, »durch gerichtliche Einstellungen erledigt worden«. Ein 34-jähriger arbeitsloser Schlosser wurde darüber hinaus zu zwei Jahren Haft, ausgesetzt auf Bewährung, verurteilt. 180 Stunden muss er zudem gemeinnützig arbeiten. Er hatte im Rausch von 3,4 Promille zwei leere Flaschen über einen anrückenden Polizeitrupp hinweg geworfen.
Die Staatsanwältin meinte damals in der Verhandlung, die zweieinhalbmonatige U-Haft hätte den Angeklagten ganz offenbar geläutert, so einsichtig er sich im Prozess gezeigt hatte. Deshalb die in ihren Augen vergleichsweise milde Strafe. Ist man bei den 20 noch einsitzenden Tatverdächtigen etwa gleichfalls in guter Hoffnung, dass Gitterfenster und Knastluft zu Einsicht, Demut und Reue führen?

 

28.09.2004 Tagesspiegel
Bundesweite Fahndung nach 1.-Mai-Straftätern
Polizei veröffentlicht Fotos von Randalierern. 18-Jährige zu 16 Monaten Jugendstrafe verurteilt

Mit mehrmonatiger Verspätung werden ab heute die Fahndungsplakate von unbekannten Randalierern und Steinewerfern vom 1. Mai veröffentlicht. In diesem Jahr sind die Fotos von 21 Personen zu sehen, die in der Walpurgisnacht im Mauerpark oder am 1. Mai in Kreuzberg als Gewalttäter aufgefallen sind. Für Hinweise hat die Polizei pro Kopf 500 Euro ausgesetzt. Wie berichtet, hatte sich die Veröffentlichung des Plakates in diesem Jahr verzögert, weil die Staatsanwaltschaft überlastet war. Die Polizei hatte die Auswertung der 200 eigenen Videobänder und der Kassetten mit den Bildern von ARD, ZDF und RBB bereits im August abgeschlossen. Teilweise haben die Bilder eine sehr gute Qualität.
Im Vorjahr war die Plakataktion ein voller Erfolg gewesen. Von den 30 mit Foto veröffentlichten Personen wurden 18 identifiziert, drei weitere stellten sich selbst. Insgesamt gingen 416 Hinweise aus der Bevölkerung ein.
Die Plakate werden in diesem Jahr bundesweit in Behörden ausgehängt, da im Vorjahr viele aus anderen Bundesländern kamen. Ins Internet werden die Fotos jedoch nicht gestellt. Wie berichtet, hatte der Berliner Datenschutzbeauftragte im Vorjahr gegen diese Art der Veröffentlichung protestiert, weil dies gegen den Datenschutz verstoße. Begründung: Nicht alle Täter seien Steinwerfer, für Plünderer sei diese Form der Fahndung unangemessen.
Unterdessen setzt sich die harte Gangart der Justiz gegenüber 1.-Mai-Straftätern fort. Gestern musste sich eine 18-Jährige vor dem Amtsgericht Tiergarten verantworten, die sich in den Abendstunden des 1. Mai an Ausschreitungen nahe dem Mariannenplatz in Kreuzberg beteiligt hatte. Laut Anklage warf sie zwei Pflastersteine in Richtung der eingesetzten Polizeikräfte. In dem Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit soll sie die Vorwürfe eingeräumt haben. Gegen die 18-Jährige, die sich zudem wegen einer Schlägerei sechs Wochen vor dem 1. Mai verantworten musste, erging eine Jugendstrafe von 16 Monaten. Außerdem muss sie 20 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Das Gericht legte ihr weiter auf, sich um einen Schulbesuch und um eine Alkoholberatung zu kümmern. In sechs Monaten soll dann entschieden werden, ob die Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Wie berichtet, war kürzlich ein 24-jähriger Steinewerfer wegen schweren Landfriedensbruchs und versuchter Körperverletzung zu drei Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt worden. Ha/K.G.

28.09.2004 RBB-Online
Polizei stoppt bundesweite 1.-Mai-Fahndung


Die am Dienstag begonnene Auslieferung der Plakate zur Öffentlichkeitsfahndung nach Gewalttätern vom 30. April und 1. Mai 2004 in Berlin ist gestoppt worden.Die bereits verteilten 1000 Aushänge werden zurückgerufen, wie ein Polizeisprecher am Dienstag sagte. Bei der Herstellung der Blätter sei versäumt worden, einen unbeteiligten Mann auf einem der 21 Fahndungsfotos unkenntlich zu machen. Dies solle nun nachgeholt werden.Die veränderten Poster würden dann umgehend in öffentlichen Gebäuden in Berlin und im Bundesgebiet ausgehängt. Im vergangenen Jahr gab es bei einer ähnlichen öffentlichen Fahndungsaktion 416 Hinweise aus der Bevölkerung zu den damals 30 veröffentlichten Fotos. Insgesamt 18 Tatverdächtige konnten identifiziert werden, drei davon stellten sich selbst.

28.09.2004 Morgenpost
Polizei fahndet mit Plakaten nach Steinewerfern vom 1. Mai 2004

Von Hans H. Nibbrig

Mit einer groß angelegten Plakataktion fahndet die Berliner Polizei ab heute bundesweit nach knapp zwei Dutzend namentlich noch unbekannten Gewalttätern vom 1. Mai dieses Jahres. Die 21 abgebildeten Personen konnten nach Angaben eines Polizeisprechers als Steinewerfer identifiziert werden. Ihnen wird Landfriedensbruch in besonders schweren Fällen vorgeworfen. Die Plakate hängen ab sofort in allen öffentlich zugänglichen Gebäuden der Hauptstadt aus. Für Hinweise, die zur Ermittlung und Festnahme einer der abgebildeten Personen führen, hat die Polizei eine Belohnung von 500 Euro ausgesetzt.
Dass die Öffentlichkeitsfahndung erst knapp fünf Monate nach dem 1. Mai anläuft, begründete ein Polizeisprecher gestern mit den aufwändigen Vorermittlungen. "Zur Vorbereitung haben die zuständigen Beamten neben eigenem Videomaterial unter anderem etwa 200 DV-Bänder und VHS-Kassetten mit Fernsehbeiträgen öffentlich-rechtlicher Sender gesichtet", erläuterte der Sprecher. Zudem habe im Fall jeder einzelnen abgebildeten Person der dringende Tatverdacht ausführlich und präzise dargelegt werden müssen, um die für eine Veröffentlichung erforderliche richterliche Genehmigung zu erhalten.
Insgesamt haben Staatsanwaltschaft und Polizei nach dem diesjährigen 1. Mai mehr als 500 Ermittlungsverfahren gegen 330 Beschuldigte eingeleitet. Schwerpunkt der Ermittlungen sind nach Darstellung eines Justizsprechers die Ausschreitungen am 30. April im Mauerpark in Prenzlauer Berg und am 1. Mai im Bereich des Heinrichplatzes in Kreuzberg. Durch Steinewerfer und andere Randalierer wurden in diesem Jahr etwa 200 Polizisten verletzt. Darüber hinaus entstand Sachschaden in Millionenhöhe.
Aufgrund der positiven Erfahrungen aus den Vorjahren hofft die Polizei, mit Hilfe der Plakataktion eine möglichst große Zahl von noch nicht gefassten Gewalttätern dingfest machen zu können. Im vergangenen Jahr veröffentlichte die Behörde Fotos von 33 Gesuchten. Daraufhin gingen mehr als 400 Hinweise aus der Bevölkerung ein, 18 Straftäter konnten schließlich gefasst werden

29.09.2004 Morgenpost
Panne: Polizei stoppt neue Plakatfahndung


Der Berliner Polizei ist bei ihrer Plakataktion zur Fahndung nach Steinewerfern vom 1. Mai eine peinliche Panne unterlaufen. Kaum waren gestern Morgen die ersten 1000 Plakate in öffentlichen Gebäuden ausgehängt worden, mussten sie auch schon wieder abgenommen werden. Grund für den abrupten Stopp: Bei der Herstellung der Plakate mit den Fotos von 21 Gesuchten wurde vergessen, einen auf einem der Fahndungsfotos abgebildeten unbeteiligten Mann unkenntlich zu machen. Mit der Aktion setzte die Polizei, wie schon in den vergangenen Jahren, auf Hinweise aus der Bevölkerung zu 21 noch nicht namentlich identifizierten Gewalttätern bei den diesjährigen Demonstrationen am 30. April und 1. Mai. "Wir werden die Poster jetzt entsprechend ändern. Danach werden sie sofort wieder ausgeliefert. Ärgerlich ist nur der Zeitverzug, an den Kosten ändert sich nichts Wesentliches", sagte gestern ein Polizeisprecher.


30.09.2004 Yahoo News
Erster Erfolg bei Fahndung nach Gewalttätern vom 1. Mai

Berlin (ddp-bln). Bei der bundesweiten Fahndung nach Gewalttätern vom 1. Mai hat die Berliner Polizei einen ersten Erfolg erzielt. Nach der Veröffentlichung von Fahndungsbildern stellte sich am Mittwoch ein 20-jähriger Berliner selbst der Polizei, sagte ein Sprecher am Donnerstag. Es handele sich um die auf dem Fahndungsplakat unter der Nummer 21 abgebildete Person.
Außerdem sind beim Polizeilichen Staatsschutz des Landeskriminalamtes weitere Erfolg versprechende Hinweise eingegangen, sagte der Sprecher. Diese Angaben würden zurzeit noch überprüft. Fast fünf Monate nach den Ausschreitungen vom 1. Mai veröffentlichte die Polizei bundesweit Fahndungsfotos von 21 bislang noch nicht identifizierten Gewalttätern. Insgesamt wurde das Plakat in einer Auflage von 4500 Stück gedruckt. Abgebildet sind Teilnehmer an den Ausschreitungen am Heinrichplatz und am Mauerpark. Für Hinweise zur Identifizierung sind pro abgebildeter Person 500 Euro ausgelobt, die nach rechtskräftiger Verurteilung ausgezahlt werden.
Den auf den Plakaten abgebildeten Personen werden schwere Straftaten wie Landfriedensbruch vorgeworfen. Bei den Krawallen waren über 100 Polizisten verletzt worden. Es entstand ein Sachschaden von mehreren 100 000 Euro.

Hinweise nimmt die Ermittlungsgruppe Video der 2. Bereitschaftspolizeiabteilung in Zusammenarbeit mit dem Polizeilichen Staatsschutz unter den Rufnummern sowie außerhalb der Bürodienstzeiten unter beziehungsweise entgegen.

 

13.10.2004 Morgenpost
Zehlendorfer stellt sich nach Plakatfahndung zu Mai-Krawallen

Das Fahndungsplakat mit Straftätern vom 1. Mai 2004 in Kreuzberg hat einen der Abgebildeten bewogen, sich den Behörden zu stellen. Der 38jährige aus Zehlendorf erschien am Freitag vergangener Woche auf einem Polizeiabschnitt, weil er sich nicht länger dem Druck der öffentlichen Fahndung aussetzen wollte, hieß es gestern. Ihn erwartet wahrscheinlich ein Prozeß wegen schweren Landfriedensbruches. Der Zehlendorfer ist auf dem Plakat als Nummer 8 der Gesuchten abgebildet. Er ist der zweite von 21 Gezeigten, der seine Identität freiwillig offenbart hat. Die Polizei hatte am 28. September damit begonnen, die 5500 Plakate auszuhängen. Bereits am folgenden Tag hatte sich ein 20jähriger (Nummer 21) gestellt. Beim Staatsschutz seien zudem weitere Hinweise eingegangen, hieß es von der Polizei. Für Tips, die zur Ergreifung der übrigen Abgebildeten führen, ist eine Belohnung von je 500 Euro ausgesetzt. Im vergangenen Jahr konnten von 33 plakatierten Steinewerfern 18 ermittelt werden. Aus der Bevölkerung waren mehr als 400 Hinweise eingegangen. In jedem Einzelfall muß ein Richter der Veröffentlichung des Fotos zustimmen. Zu den diesjährigen Mai-Krawallen laufen rund 500 Ermittlungsverfahren.

 

24.10.2004 E110 - Crime Aktuell
Nach Mai-Krawallen - 16-Jähriger festgenommen

Berlin (ddp-bln). Bei der bundesweiten Fahndung nach Gewalttätern vom 1 Mai kann die Polizei erneut einen Erfolg verbuchen. Bereits am vergangenen Donnerstag wurde ein 16-Jähriger aus Reinickendorf festgenommen, nach dem im Zusammenhang mit den Ausschreitungen vom 1. Mai gefahndet worden war, wie eine Polizeisprecherin erst jetzt sagte. Es habe mehrere Hinweise aus der Bevölkerung auf den jungen Mann gegeben. Bei dem 16-Jährigen handelt es sich um die Person auf dem Bild Nummer "9" des Fahndungsplakates. Der Jugendliche ist bereits der dritte, der identifiziert werden konnte. Zuvor hatten sich ein 38-Jähriger und ein 20-Jähriger selbst der Polizei gestellt.

Fahnungsplakat in hoher Auflage
Fast fünf Monate nach den Ausschreitungen vom 1. Mai hatte die Polizei bundesweit Fahndungsfotos von 21 bislang noch nicht identifizierten Gewalttätern veröffentlicht. Insgesamt wurde das Plakat in einer Auflage von 4500 Stück gedruckt. Abgebildet sind Teilnehmer an den Ausschreitungen am Heinrichplatz und am Mauerpark. Für Hinweise zur Identifizierung sind pro abgebildeter Person 500 Euro ausgelobt, die nach rechtskräftiger Verurteilung ausgezahlt werden. Den auf den Plakaten abgebildeten Personen werden schwere Straftaten wie Landfriedensbruch vorgeworfen. Bei den Krawallen waren über 100 Polizisten verletzt worden. Es entstand ein Sachschaden von mehreren 100 000 Euro. Hinweise nimmt die Ermittlungsgruppe Video der 2. Bereitschaftspolizeiabteilung in Zusammenarbeit mit dem Polizeilichen Staatsschutz unter den Rufnummern sowie außerhalb der Bürodienstzeiten unter beziehungsweise entgegen.

 

26.10.2004 Die Welt
Gericht schickt Mai-Randalierer ins Gefängnis
Der 25jährige hatte eine Flasche nach Polizisten geworfen - Staatsanwaltschaft führt mehr als 450 Verfahren

Berlin - Die Berliner Justiz greift gegen Mai-Randalierer hart durch. Knapp zweieinhalb Jahre nach den Krawallen am 30. April und 1. Mai 2002 ist gestern einer der damaligen Randalierer zu einer Strafe von vier Jahren und vier Monaten Gefängnis verurteilt worden. Das Berliner Landgericht sprach den 25 Jahre alten Mann des Landfriedensbruchs, der versuchten Körperverletzung und des Widerstandes schuldig. Die Strafe fiel so hoch aus, weil die Richter eine noch offene Vorstrafe von drei Jahren und acht Monaten wegen Raubes in ihr Urteil einbezogen.
Der Angeklagte hatte gestanden, unter Einfluß von Alkohol und Drogen in der Walpurgisnacht unter anderem eine Flasche in Richtung von Polizisten geworfen zu haben. Zu den Ausschreitungen in Prenzlauer Berg war es gekommen, nachdem Ordnungskräfte eine Kreuzung geräumt hatten.
Das Gericht räumt dem Verurteilten gute Chancen für eine Strafverbüßung im offenen Vollzug ein, weil er eine Familie gegründet und eine Fortbildung begonnen habe.
Mit der Verurteilung des 25jährigen setzt sich ein Trend aus dem Vorjahr fort: Mai-Randalierer werden immer härter bestraft. "Die Krawalle sind auf Dauer nicht hinnehmbar. Die Randalierer beeinträchtigen seit Jahren das hohe Gut der Versammlungsfreiheit und stören die friedlichen Demonstrationen. Zudem gehen die Schäden in Millionenhöhe", sagte der Leiter der zuständigen Abteilung bei der Berliner Staatsanwaltschaft, Jürgen Heinke. Deshalb stelle die Staatsanwaltschaft höhere Strafanträge, denen die Gerichte zumeist auch folgten. Für schweren Landfriedensbruch sehe das Gesetz Strafen von bis zu zehn Jahren Haft vor, erklärte der Oberstaatsanwalt.
Andreas Wattenberg, Sprecher der Vereinigung der Berliner Strafverteidiger, kritisiert die Entwicklung, daß Urteile zu gleichen Delikten heute höher ausfielen als früher. "Wir beobachten mit Sorge ein Zusammenrücken zwischen Polizei und Justiz, die eigentlich unabhängig voneinander arbeiten müssen."
Nach Informationen aus Justizkreisen hat die Berliner Staatsanwaltschaft wegen der Mai-Krawalle in diesem Jahr mehr als 450 Ermittlungsverfahren eingeleitet. Rund 350 entfielen auf namentlich bekannte Tatverdächtige, während etwa 100 noch unbekannt sind. Eine Vielzahl der bekannten Randalierer sei bereits angeklagt, sagte ein Ermittler. Zudem sind drei auf Fahndungsplakaten abgebildete Krawallmacher namhaft gemacht worden. Im vergangenen Jahr waren insgesamt 372 Ermittlungsverfahren geführt worden
Wegen der diesjährigen Mai-Krawalle sind bereits einige Täter verurteilt worden. Am 23. September hatte das Amtsgericht Tiergarten einen 24jährigen Mann zu drei Jahren und zwei Monaten Gefängnis verurteilt, weil er einen Stein auf einen Polizisten geschleudert hatte. Der Beamte war an der Brust getroffen worden und erlitt nur deshalb keine Verletzungen, weil er eine Schutzweste getragen hatte. Der zwölffach vorbestrafte Täter hatte erst kurz vor dem 1. Mai das Gefängnis verlassen.
Im Juni war ein 23jähriger Mann aus Sachsen-Anhalt zu zwei Jahren Gefängnis ohne Bewährung verurteilt worden, weil er eine Flasche auf einen Polizisten geworfen hatte. Auch er war wegen verschiedener Delikte wie Körperverletzung und Sachbeschädigung vorbestraft.
Im ersten Prozeß um die diesjährigen Mai-Krawalle war am 24. Mai ein 19jähriger Pflastersteinwerfer zu einer Jugendstrafe von sechs Monaten auf Bewährung verurteilt worden.


29.10.2004 Neues Deutschland
Schuldspruch vor Prozessbeginn?
Verfahren gegen Demonstranten, der sich am 1. Mai Neonazis in den Weg stellte, wurde vertagt

Die Berliner Gerichte und die Polizei haben gegen jene, die sie als Krawallmacher vom 1. Mai einordnen, eine schärfere Gangart eingelegt. Dabei unterscheiden sie nicht nach Aktionen gegen Neonazis oder Tätern, die sich im Alkoholrausch austoben wollen.
Der 35jährige Sozialarbeiter Johann Christian S. gehörte zu jenen, die sich am 1. Mai den Neonazis am Bahnhof Lichtenberg in den Weg stellten. Die Nazis zogen in Richtung Innenstadt, die Polizei hatte den Auftrag, den ungehinderten Vorbeimarsch der braunen Streitmacht zu sichern.
Gegen 16 Uhr eskalierte die Situation, die Polizei war nicht zimperlich, kesselte Demonstranten ein, drängte sie ab, stürmte auf sie zu und versuchte, die Gegendemonstranten auseinander zu treiben. In dieser aufgeheizten Situation wurden Barrikaden errichtet, Container auf die Straße geschoben und angezündet, ein Mercedes umgekippt und in Brand gesetzt.
Johann Christian wurde noch am Abend verhaftet und saß bis gestern in Untersuchungshaft. Er soll laut Anklage derjenige gewesen sein, der - vermummt - aus einer Gruppe heraus an der Feuerteufelei beteiligt war. Ob es so war, darüber konnte am gestrigen ersten Verhandlungstag vor dem Amtsgericht Tiergarten nicht entschieden werden - im Gerichtssaal ein sichtlich aggressiver Amtsrichter und eine Verteidigung, die mit Anträgen für die Unterbrechung des Verfahrens sorgt, nachdem ein Befangenheitsantrag gegen den Richter durch ihn selbst abgelehnt worden war.
In jedem Gerichtsverfahren gilt zunächst für die Angeklagten die Unschuldsvermutung. Doch für den Amtsrichter scheint es schon eine ziemlich klare Sache zu sein. Zwar sprach er nur von einem dringendem Tatverdacht, doch schrieb er in einem Papier von "abgeurteilten Taten" statt von "abzuurteilenden Taten".
Mit anderen Worten: Für ihn ist die Schuldfrage schon geklärt, obwohl überhaupt noch keine Beweisaufnahme stattgefunden hat. Wie im Gerichtssaal verlautete, strebt die Staatsanwaltschaft eine radikale Strafe von bis zu vier Jahren Haft an. Das wäre schon ein einmaliger Fall - vorausgesetzt, die Vorwürfe erweisen sich im Verfahren als richtig -, dass eine Straftat gegen Sachen und nicht gegen Personen mit solcher Härte verfolgt wird. Manch ein Totschläger findet in Berlin bei den Richtern ein milderes Urteil.
Das Gericht vertagte sich, Johann Christian wurde aus der U-Haft mit strengen Auflagen wie für einen Schwerverbrecher entlassen.
Abgesehen vom Sinn oder Unsinn brennender Müllcontainer, abgesehen davon, dass solche Aktionen möglicherweise den Neonazis mehr dienen als schaden, so bleibt doch die Frage, die das Gericht nicht beantworten kann: Der Kanzler hat die Bürger zum mutigen Widerstand gegen neonazistische Umtriebe aufgerufen. Wie aber soll ein Aufstand der Anständigen aussehen? Wie soll man einen Aufstand gesetzeskonform durchführen, pflegeleicht für alle Nazis? Die Politik ist darauf eine Antwort schuldig geblieben.



29.10.2004 Morgenpost
Prozeß gegen vorbestraften Mai-Randalierer

Der Trend in der Berliner Staatsanwaltschaft, für 1.-Mai-Randalierer härtere Strafen zu beantragen, setzt sich fort. So sollen für einen vorbestraften Linksautonomen, der am 1. Mai dieses Jahres ein Auto in Brand setzte, drei bis vier Jahre Gefängnis gefordert werden. Angeklagt ist er wegen schweren Landfriedensbruchs und Brandstiftung. Der Prozeß gegen den 35 Jahre alten Christian S. wurde gestern jedoch vertagt, weil durch den Fehler eines Gerichtsregistrators ein Verteidiger zu spät informiert worden war. Zudem wurde der Haftbefehl gegen den arbeitslosen Beschuldigten, der sich seit dem 1. Mai in Untersuchungshaft befand, ausgesetzt.
Christian S. hatte sich am 1. Mai an einer Protestveranstaltung gegen einen Aufmarsch der NPD beteiligt. Den Ermittlungen zufolge soll er gemeinsam mit bislang unbekannten Mittätern an der Frankfurter Allee, Ecke Schulze-Boysen-Straße Mülltonnen auf die Straße gerollt und zwei davon angezündet haben, um auf diese Art eine Barriere gegen die Polizei zu errichten. S. hatte sich dabei mit einer dunklen Mütze und einem schwarzen Schal vermummt. Wenig später sollen S. und sechs weitere Demonstranten einen Mercedes aufgeschaukelt und anschließend auf die Straße gekippt haben. Den Ermittlungen zufolge hatte Christian S. anschließend Papier in den Kofferraum des Wagens gestopft und den Mercedes in Brand gesetzt. Dabei entstand ein Schaden von knapp 6200 Euro.
Christian S.' Verteidiger haben ein Geständnis ihres Mandanten angekündigt. Als Zeugen sollen außerdem Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) und Heinz Fromm, Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, geladen werden. Beide sollen sich zur Gefährlichkeit von Rechtsextremisten für die Demokratie äußern. Ob diesen Anträgen des Angeklagten stattgegeben wird, bleibt abzuwarten. Haben sie doch wenig mit den angeklagten Taten zu tun.


01.11.2004 e110 - Crime Aktuell
Mai-Krawalle - 42-Jähriger erhält Haftbefehl

Berlin (ddp-bln). Bei der bundesweiten Fahndung nach Gewalttätern vom 1. Mai kann die Berliner Polizei erneut einen Erfolg verbuchen. Ein 42-Jähriger aus Kreuzberg erhielt am Wochenende Haftbefehl, wie ein Polizeisprecher heute mitteilte. Es habe mehrere Hinweise aus der Bevölkerung auf den Mann gegeben.
Bei dem Mann handelt es sich um die Person auf dem Bild Nummer "19" des Fahndungsplakates. Der 42-Jährige ist bereits der vierte, der identifiziert werden konnte. Er ist laut Polizei dringend verdächtig, Steine in Richtung von Polizeibeamten geworfen zu haben. Der 42-Jährige habe sich seit Anfang Oktober in der Schweiz aufgehalten und sei nach seiner Rückkehr festgenommen worden.
Fast fünf Monate nach den Ausschreitungen vom 1. Mai hatte die Polizei bundesweit Fahndungsfotos von 21 bislang noch nicht identifizierten Gewalttätern veröffentlicht. Insgesamt wurde das Plakat in einer Auflage von 4500 Stück gedruckt. Abgebildet sind Teilnehmer an den Ausschreitungen am Heinrichplatz und am Mauerpark. Für Hinweise zur Identifizierung sind pro abgebildeter Person 500 Euro ausgelobt, die nach rechtskräftiger Verurteilung ausgezahlt werden.
Den auf den Plakaten abgebildeten Personen werden schwere Straftaten wie Landfriedensbruch vorgeworfen. Bei den Krawallen waren über 100 Polizisten verletzt worden. Es entstand ein Sachschaden von mehreren 100 000 Euro.


02.11.2004 Tagesspiegel
Mai-Krawall: neue Festnahme
Zeugen erkannten Verdächtigen auf Fahndungsplakat

Er wurde auf dem Fahndungsplakat der Polizei erkannt: Der 42-jährige Kreuzberger soll am 1. Mai Steine auf die Polizei geworfen haben - ihn zeigte das Bild mit der Nummer 19. Mehrere Menschen erkannten ihn und informierten die Polizei. Auf dem Ende September ausgehängten Plakat sind 21 Personen abgebildet, die bei den Ausschreitungen am 1. Mai in Kreuzberg von der Polizei mit Videokameras bei Gewalttaten gefilmt wurden. Jeder erfolgreiche Hinweis wird mit 500 Euro belohnt. Die Polizei weist daraufhin, dass die Belohnung erst ausgezahlt wird, wenn der Verdächtige rechtskräftig verurteilt worden ist.
Ein Richter erließ Haftbefehl gegen den 42-Jährigen, der sich seit Anfang Oktober in der Schweiz aufhielt und erst jetzt zurückkehrte. Der Mann ist bereits die vierte Person, die aufgrund des Fahndungsplakats der Polizei festgenommen werden konnte.
Mitte Oktober wurde ein 16-jähriger Jugendlicher festgenommen, der ebenfalls an den Krawallen in Kreuzberg beteiligt gewesen sein soll. Der Reinickendorfer war von Bekannten auf dem Plakat erkannt und angezeigt worden.
Schon zu Beginn der Plakataktion hatten sich innerhalb kurzer Zeit zwei der mit Bildern Gesuchten freiwillig bei der Polizei gestellt.


03.12.2004 Yahoo
Prozess gegen Mai-Randalierer begonnen

Berlin (ddp-bln). Wegen besonders schweren Landfriedensbruchs und Brandstiftung muss sich seit Freitag ein 35-Jähriger vor dem Amtsgericht Tiergarten verantworten. Der Angeklagte soll am 1. Mai dieses Jahres an einer Protestveranstaltung gegen einen NPD-Aufmarsch in Lichtenberg beteiligt gewesen sein und brennende Barrikaden errichtet haben.
Der Anklage zufolge hatte er aus einer größeren Gruppe von linken Demonstranten heraus Polizeibeamte mit Flaschen und Steinen beworfen sowie Mülltonnen auf die Straße gerollt und angezündet. Später soll er mit weiteren Demonstranten einen Mercedes umgekippt und in Brand gesetzt haben. Die Staatsanwaltschaft beziffert den Sachschaden auf rund 6000 Euro.
In seinem Teilgeständnis bestritt der Angeklagte Stein- und Flaschenwürfe gegen die Einsatzkräfte. Er gab aber zu, mit anderen Demonstranten Mülltonnen auf die Frankfurter Allee geschoben zu haben, um die Straße zu blockieren. Seinen Angaben zufolge sollten die Barrikade ebenso wie das umgekippte Auto das Vorrücken der Teilnehmer des NPD-Aufmarsches stoppen.
Vor Gericht bedauerte der Mann, das Eigentum von Unbeteiligten beschädigt zu haben. Er habe sich persönlich in einer Bedrohungssituation gewähnt. Er sehe aber ein, dass die Aktion politisch nichts gebracht habe. Der Prozess wird am 16. Dezember fortgesetzt.


04.12.2004 Neues Deutschland
Brennendes Auto als Antinazi-Protest?
Prozess gegen Sozialarbeiter Christian R., der NPD-Aufmarsch mit Flammen aufhalten wollte


Politisch hat die Aktion nichts gebracht, der antifaschistische Protest wurde diskreditiert - Erkenntnisse des 35-jährigen Sozialarbeiters Christian R., der des schweren Landfriedensbruchs angeklagt ist und bei einer Verurteilung mit einer empfindlichen Strafe rechnen muss.
Am 1. Mai war Christian auf der Straße, um sich dem Nazi-Aufmarsch von Lichtenberg in die Innenstadt entgegenzustellen.
Der braune Trupp hatte das Demonstrationsrecht auf seiner Seite. Die Provokation war genehmigt, und jeder, der sich den Neonazis in den Weg stellte, handelte gesetzeswidrig, weil er eine legale Aktion behinderte. Die Polizei schob die antifaschistischen Demonstranten vor sich her. Mal stürmte die bewaffnete Staatsmacht im Laufschritt gegen die Demonstranten vor, dann drückte die grüne Kette langsam den Widerstand zusammen oder überschüttete ihn mit einer Kanonade aus Wasserwerfern. Hinter dem Bahnhof Frankfurter Allee eskalierte die Lage. Pflastersteine wurden herausgebrochen, Müllcontainer auf die Straße geschoben und angezündet, schließlich ein Mercedes am Straßenrand umgekippt und in Brand gesetzt.
Mit dabei auch Christian. Er war einem verdeckten Ermittler ins Visier geraten. Und der ließ ihn keine Sekunde mehr aus den Augen, beorderte ein Festnahmekommando herbei, dass dann Kilometer weiter entfernt unverhofft zugriff. Zahlreiche Videoteams der Polizei filmten das Geschehen auf der Frankfurter Allee. Kameras aus dem Hubschrauber, Kameras aus dem Wasserwerferturm, Kameras hinter Autoschreiben - ein nahezu lückenloses filmisches Dokumentarwerk von der Lichtenberger Brücke bis zum Frankfurter Tor wurde so erstellt und Christian als zündelnder Täter in mehreren Videos festgehalten.
Gestern wurden die Bilder vom 1. Mai im Gerichtssaal gezeigt. Trotz brennender Container und dem umgestürzten Auto - die Szenen wirkten nicht übermäßig gewalttätig. Keine Schlachten, keine Verletzten und keine Lage, die außer Kontrolle zu geraten schien. Nach den Aufzeichnungen ein eher harmloses Geschehen, die Stadt hat schon weit dramatischere Momente erlebt. Viele standen rum, schauten neugierig zu oder bedienten sich am Inhalt des Fahrzeugs. Zur Verantwortung gezogen wird nun Christian.
Was ihn bewogen haben könnte, Gewalt gegen ein Auto zu praktizieren - ein fast alltäglicher Vorgang in Berlin - schilderte er gestern in einer Erklärung. Danach hat er seit mehr als zwei Jahrzehnten denkbar schlechte Erfahrungen mit Nazihorden gemacht. Ob nun in Fußballstadien oder auf der Straße - prügelnde Rechtsradikale haben oft sein Leben gekreuzt. Deshalb wollte er den Weitermarsch der Glatzköpfe durch den Bau der Barrikaden verhindern, hoffte, dass die Polizei den braunen Zug stoppen wird, wenn sie Flammen sehe.
Heute tut es ihm leid, dass er das Eigentum von Unbeteiligten beschädigt hat. Es sei Betroffenen und Anwohnern kaum vermittelbar, dass man die von Nazis ausgehende Gefahr abwenden wolle, in dem man ihr Eigentum mit Feuer bedroht, sagt Christian. Ob das Gericht die Erkenntnis und das Eingeständnis als mildernde Umstände anerkennen wird, bleibt bis zur Urteilsverkündung abzuwarten.

 

17.12.2004 TAZ
Drei Jahre Haft für Barrikadenbau

Zu drei Jahren Haft ist ein linker Gegendemonstrant verurteilt worden, der mit Brandbarrikaden den NPD-Aufmarsch am 1. Mai in Berlin stoppen wollte. Das Amtsgericht sprach den 35-jährigen Mann gestern Abend wegen Landfriedensbruchs, versuchter Brandstiftung und Widerstands schuldig. Die Verteidigung hat Berufung angekündigt. Der Verurteilte hatte mit anderen Personen auf der Frankfurter Allee brennende Mülltonnen zusammengeschoben und Papier in einem Auto angezündet. Er habe den Vormarsch der NPD in den Bezirk Friedrichshain verhindern wollen, in dem besonders Ausländer und Andersdenkende zum Ziel von rechter Gewalt geworden seien, erklärte der 35-Jährige vor Gericht. Strafmildernd wertete das Gericht ein aus Sicht des Angeklagten berechtigtes Anliegen. Es gebe aber keinerlei Legitimation für Gewalt. Gegen den Mann sprach, dass die Tat in der Bewährungszeit nach einer einschlägigen Vorstrafe begangen wurde. DPA


17.12.2004 Morgenpost
Brandbarrikaden am 1. Mai: Drei Jahre Haft für Demonstrant

Zu drei Jahren Haft ist ein linker Gegendemonstrant verurteilt worden, der mit Brandbarrikaden den NPD-Aufmarsch am 1. Mai in Berlin stoppen wollte. Das Amtsgericht Tiergarten sprach den 35jährigen am Donnerstag wegen Landfriedensbruchs, versuchter Brandstiftung und Widerstandes schuldig. Die Verteidigung hat Berufung angekündigt. Der Anhänger der linken Szene hatte mit anderen Personen auf der Frankfurter Allee in Mitte brennende Mülltonnen zusammengeschoben und Papier in einem Mercedes angezündet. Er habe den Vormarsch der NPD in den Bezirk Friedrichshain verhindern wollen.


18.12.2004 Junge Welt
Haftstrafe nach antifaschistischem Protest


Bei Aktionen gegen einen Neonaziaufmarsch in Berlin-Lichtenberg am 1. Mai griff Christian S. zu untauglichen Mitteln. Dafür wurde er zu drei Jahren Gefängnis verurteilt

Angesichts der Videos vom 1. Mai diesen Jahres, die während des Prozesses gegen Christian S. am Donnerstag vor dem Amtsgericht Berlin-Tiergarten gezeigt wurden, konnte man die damalige Ohnmacht des Angeklagten verstehen. Zu sehen war ein Großaufgebot der Polizei, das einen Aufmarsch von etwa 2600 Neonazis durch Berlin ohne Wenn und Aber schützte.

Man konnte nachvollziehen, daß der Angeklagte unter allen Umständen verhindern wollte, daß die braunen Truppen nun auch im Friedrichshain einziehen, einem Berliner Stadtbezirk, der während der Nazidiktatur schon einmal Horst-Wessel-Bezirk hieß, wie die Verteidiger von Christian S. in ihren Plädoyers betonten. In Friedrichshain konnten Neofaschisten und ihre "Kameradschaften" bislang nicht so Fuß fassen wie etwa in den Stadtteilen Lichtenberg oder Marzahn.

Christian S., dessen Freundin schon einmal von Rechten niedergestochen wurde und der sich offenbar engagiert für Hilf- und Wehrlose einsetzt, wollte am 1. Mai den von der Justiz genehmigten Neonaziaufmarsch von der Lichtenberger Brücke ins Stadtzentrum wenn nicht ver-, so zumindest behindern. In seiner Ohnmacht beteiligte er sich vermummt daran, Barrikaden zu errichten, zunächst aus brennenden Müllcontainern, dann aus einem schnell umgestürzten Auto, das er mit anderen Gegendemonstranten auf die Fahrbahn schob. Schließlich entzündete er in dem Auto mit Papier und Kleidungsstücken ein Feuer, das aber rasch von Polizeiwasserwerfern gelöscht wurde. Am Auto entstand ein Schaden von mehreren tausend Euro. Dieser Schaden konnte indes nicht in vollem Maße dem 35jährigen Angeklagten zugerechnet werden, da das Auto durch einen Panzerwagen der Polizei von der Straße geschoben und später offenbar noch einmal angezündet und geplündert worden war.

Wegen der Vorfälle am 1. Mai war der gebürtige Aachener Christian S. von der für politische Straftaten zuständigen Sonderstaatsanwaltschaft wegen Brandstiftung, schwerem Landfriedensbruch, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Verstoß gegen das Versammlungsgesetz angeklagt worden. Zwei Tage dauerte die Beweisaufnahme, und die Verteidiger ließen nichts unversucht, den politischen Charakter des Prozesses hervorzuheben. Allerdings hatte schon der Angeklagte selbst in seiner Erklärung eingeräumt, daß "diese Aktion auch politisch nichts gebracht" habe, "weil es den Betroffenen und Anwohnern kaum vermittelbar ist, daß die von den Nazis ausgehende Gefahr abgewendet werden soll, während sie sich ... eher von Nazigegnern bedroht fühlten, womit die antifaschistischen Proteste an diesem Tag diskreditiert wurden".

Der Staatsanwalt sah nach der Beweisaufnahme alle Anklagepunkte bestätigt und forderte in seinem Plädoyer eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und acht Monaten. Die Verteidigung hingegen bestritt alle Vorwürfe bis auf den des Versuches einer Brandstiftung und forderte eine Bewährungsstrafe.

Richter Brandt und die beiden Schöffen hatten es sich nicht leicht gemacht, ein Urteil zu fällen. Sie werteten am Ende das Anzünden des Papiers im Auto nicht als vollendete, sondern nur als versuchte Brandstiftung. In allen anderen Vorwürfen folgten sie allerdings dem Staatsanwalt und verurteilten Christian S. zu drei Jahren Haft. Besonders schwer fiel ins Gewicht, daß der Angeklagte bereits wegen Landfriedensbruch zu einer Haftstrafe mit Bewährung verurteilt worden war. Der Richter zeigte in der Urteilsbegründung durchaus Verständnis für die Motive des Angeklagten, betonte aber, daß Gewalt zu keiner Zeit und an keinem Ort der Welt zur Lösung von Konflikten eingesetzt werden dürfe. Und er stellte Christian S. abschließend die rhetorische Frage: "Wie schlecht muß es um Ihre Argumente bestellt sein, wenn Sie statt der Kraft Ihrer Worte Feuer einsetzen müssen?"

 

18.12.2004 TAZ
Drei Jahre Haft für Antifaschisten
NPD-Aufmarsch am 1. Mai in Lichtenberg: Ein Gegendemonstrant versucht am Rande, ein Auto anzuzünden. Jetzt soll er für drei Jahre hinter Gitter. Seine Anwälte wollen gegen das Urteil vorgehen

Mit leicht gesenktem Kopf, aber ruhig und gefasst hört Christian S. auf der Anklagebank des Amtsgerichts Tiergarten sein Urteil: Drei Jahre Haft ohne Bewährung wegen versuchter Brandstiftung, schweren Landfriedensbruchs, Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz sowie Widerstands gegen die Staatsgewalt, lautet der Spruch. Lang und breit hat ihm Richter Brandt zuvor sein gesamtes Verhalten am 1. Mai 2004 in Friedrichshain vorgehalten - und so zeigt sich auch der Staatsanwalt mit der sehr hohen Strafe zufrieden.
Doch nicht nur für die zahlreichen Prozessbeobachter auf den Zuschauerbänken ist die Justiz damit zu weit gegangen: Noch auf den Treppen des Amtsgerichts kündigen die Anwälte des vorbestraften 35-jährigen Christian S. an, Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen. Denn in ihren Augen hat das Gericht nicht nur das Strafrecht sehr streng ausgelegt, sondern auch die gesamte Situation am 1. Mai 2004 nicht ausreichend berücksichtigt. Dazu kommt, dass Christian S. seit seiner Festnahme am 1. Mai bis zum ersten Prozesstag Ende Oktober in Untersuchungshaft saß. "Wir fordern daher, dass jetzt zumindest der Haftbefehl bis zur Rechtskraft des Urteils aufgehoben wird", sagt Anwältin Silke Studzinsky.
Was war passiert? Genau an diesem Tag darf die rechtsextreme NPD gemeinsam mit "freien Kameradschaften" auf der Frankfurter Allee aufmarschieren: Mit rund 3.000 Braunen ist das nicht nur der größte Auftritt der Rechten seit Ende des Zweiten Weltkrieges in Berlin. Erstmals bilden die Nationalisten auch einen eigenen, aggressiven "schwarzen Block", der sich mehrere Rangeleien mit der Polizei und Gegendemonstranten liefert. Neben Fahnen führen sie auch NPD-Plakate mit sich, auf denen "Gute Heimreise" steht und eine ausländische Familie mit gepackten Koffern von hinten zu sehen ist. In Bremen läuft genau wegen dieses Plakats zurzeit ein Verfahren wegen Volksverhetzung.
Doch der Aufmarsch der NPD ist angemeldet und genehmigt. Als sich der Zug in Bewegung setzt, versuchen Gegendemonstranten, mit Sitzblockaden die Rechtsextremen zu stoppen - und wollen so Zivilcourage zeigen. Die Polizei räumt mit Wasserwerfern und hunderten von Beamten den Weg frei. Erst als auf Höhe des Ring-Centers in Friedrichshain Barrikaden brennen, beschließt die Einsatzleitung den Abbruch der NPD-Demo.
Zu diesem Zeitpunkt ist Christian S. bereits im Visier der Fahnder der Polizei. Sie beobachten ihn dabei, wie er Mülltonnen auf die Frankfurter Allee schiebt und Papier in einem umgestürzten Mercedes der A-Klasse mit zerstörter Heckscheibe anzündet. In einer zehnseitigen Prozesserklärung bekennt er sich später sogar dazu und begründet sein Tun mit politischen Motiven.
Doch vor Gericht zählt das alles nicht - auch nicht strafmildernd. Die strafrechtlichen Argumente seines Verteidigerduos dringen nicht durch. "Zwar hat Christian S. versucht, Feuer zu legen, doch Zeugenaussagen und Videos beweisen, dass ein Wasserwerfer das Fahrzeug kurz darauf schon wieder löschte. Danach brannte der Wagen sogar noch ein zweites Mal, und ein Räumpanzer rammte das Wrack von der Straße", sagt Anwältin Silke Studzinsky. "Daher ist er nicht für die gesamten Schäden an dem Auto verantwortlich. Hier müsste gelten: Im Zweifel für den Angeklagten."
Auch der Vorwurf des "schweren Landfriedensbruchs" sei so nicht haltbar, argumentiert die Anwältin. Laut Studzinsky sollen am 1. Mai "zahlreiche Polizeibeamte in Zivilkleidung" im Einsatz gewesen sein: Mehrere Beamte "des SEK vom LKA 6302, der Direktion IV ,Fahndung-Aufklärung-Observation' und Zivilbeamte der Operativen Gruppe Jugendgewalt" sowie des Staats- und Verfassungsschutzes seien dort gewesen, so die Anwältin, die gerne Innensenator Ehrhart Körting (SPD) und Polizeipräsident Dieter Glietsch als Zeugen dazu gehört hätte. Von einer "Menschenmenge", die den "öffentlichen Frieden" gefährdet habe, könne keine Rede sein.
Für den Anwalt Lüko Becker stellt sich darüber hinaus die Frage, inwieweit hier nicht sogar das im Grundgesetz verbriefte Recht auf Widerstand greifen könnte: "Das wäre zwar ein Offenbarungseid des Staates, wenn er zugeben würde, dass hier andere Abhilfe zum Schutz der Verfassung nicht möglich gewesen sein könnte. Aber denkbar wäre das."


19.12.2004 E110
Steinwürfe auf Polizei nach Verurteilung eines Mai-Randalierers

Berlin (ddp-bln). Zu Ausschreitungen und Steinwürfen auf Polizeibeamte ist es in Kreuzberg gekommen. Wie ein Polizeisprecher mitteilte, war offenbar die Verurteilung eines Straftäters wegen der Randale vom 1. Mai 2004 Anlass für die unfriedlichen Aktionen von Gruppen überwiegend Jugendlicher. Die Polizei schrieb mehrere Anzeigen wegen schwerem Landfriedensbruch und des Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz gegen Unbekannt.
Den Angaben zufolge versammelte sich am Abend auf der Oranienstraße eine Gruppe von 60 bis 70 Personen. Der überwiegende Teil von ihnen sei vermummt gewesen. Die Gruppe trug ein Plakat mit der Aufschrift "Haut die Faschos in die Pfanne". Es seien Parolen skandiert worden, die im Zusammenhang mit der Festnahme von Straftätern standen, wie der Sprecher weiter sagte. Zudem wurden Feuerwerkskörper gezündet und Steine auf Beamte geworfen. Ein Mannschaftswagen wurde beschädigt. Zu Steinwürfen kam es auch in der Reichenberger Straße. Die Polizei setzte mehrere Einsatzhundertschaften ein. Verletzt worden sei niemand.


20.12.2004 Berliner Zeitung
Polizisten mit Steinen beworfen. Randale in Kreuzberg

Knapp einhundert Jugendliche haben am Sonnabend in der Oranien- sowie in der Reichenberger Straße in Kreuzberg Polizisten attackiert. Die Beamten wurden mit Steinen und Flaschen beworfen. Verletzt wurde niemand. Wegen der Bedrohung wurden Einsatzhundertschaften nach Kreuzberg geschickt. Gegen 23 Uhr hatte sich die Lage beruhigt. Zeugen berichten, dass es gegen 20.40 Uhr zu den Ausschreitungen gekommen war. Mehrere Vermummte hatten sich spontan zu einer Demonstration entschlossen und den Fahrzeugverkehr auf der Oranienstraße lahm gelegt. Die Demonstranten trugen ein Plakat mit der Aufschrift "Haut die Faschos in die Pfanne".
Die Polizei geht davon aus, dass die Demonstranten gegen ein Urteil des Amtsgerichts Tiergarten protestieren wollten. Dieses hatte den 35-jährigen Christian S. am Donnerstag wegen versuchter Brandstiftung, Landfriedensbruchs sowie Widerstands zu drei Jahren Haft verurteilt. Er war am 1. Mai dieses Jahres bei den Ausschreitungen gegen den NPD-Aufmarsch festgenommen worden. (ls.)


28.01.2005 Morgenpost
"Nummer 4" des Fahndungsplakats der Maikrawalle festgenommen

Ein 24jähriger aus dem Landkreis Elbe-Elster ist als neunter Tatverdächtiger der 1.-Mai-Fahndungsplakate ermittelt worden. Er ist als die Nummer 4 auf dem Plakat zu sehen. Ihm wird besonders schwerer Landfriedensbruch vorgeworfen. Gestern früh durchsuchte die Polizei die Wohnung des Verdächtigen und fand Kleidung, die er vermutlich auch bei den Krawallen am 1. Mai getragen hatte. Er soll Steine auf Polizisten geworfen haben. Der 24jährige ist noch nicht einschlägig vorbestraft und wurde nach seiner Vernehmung entlassen.


28.02.2005 Tagesspiegel
Berliner Schlachtross

"Es ist auch ein Gefühlsproblem", sagt einer, der in ihr seine Arbeit verrichtete - die "Wanne" wird abgeschafft, der berühmte, in zahllosen Kämpfen malträtierte Mannschaftswagen der Polizei

Von Constanze von Bullion

So ein Abschied zehrt natürlich an den Nerven, und Andreas Tondorf kann nicht ganz verbergen, dass ihn jetzt manchmal diese Wehmut beschleicht. Er braucht nur einzusteigen in so ein verbeultes Gefährt und zwischen den abgeschabten Sitzbänken zu stehen, dann läuft in seinem Kopf wieder dieser Film ab. Dann ist 1.Mai in Kreuzberg, draußen tobt der Mob, und drinnen im Mannschaftswagen brüllen die Kollegen. Weil es recht laut wird in so einem Steinhagel und weil sich womöglich wieder so ein Störer auf dem Wagenboden windet. "Es gibt ja viele, die wollen hier gar nicht rein", sagt Tondorf. Bei ihm selbst ist das ja etwas anders.
Andreas Tondorf ist Schirrmeister der Polizeidirektion 4 in Berlin, ein Mann von kleiner Statur und dieser nussigen Gesichtsfarbe, die nur echten Polizisten vergönnt ist. Tondorf arbeitet in einer ehemaligen Weltkriegskaserne im Süden, in Lankwitz, hier kümmert er sich um die Wagenflotte, und wenn er gerade keine Lackbeulen überpinselt, beschäftigt er sich mit einem Vorgang, der den traurigen Namen "Aussonderungsverfahren" trägt: Die "Wanne", der berühmte und in zahllosen Schlachten malträtierte Mannschaftswagen der Berliner Polizei wird abgeschafft. Es ist das Ende einer Legende.
Nun hat nicht jeder Berliner nur schöne Erinnerungen an diese Legende und an die grün-weißen Ungetüme, die seit den 70ern durch die Straßen der Stadt rollen. Die "Wanne", das ist eine Ikone, ein Symbol für das aufmüpfige, das chaotische, das kaputte West-Berlin. Wo der Wagen aufkreuzte, gab es meistens Ärger, denn aus dem breiten Hinterteil des Kastenwagens konnten jederzeit zwölf Uniformierte purzeln, die Verkehrssünder und andere Verbrecher energisch zur Ordnung riefen. Dass der Berliner Polizist und seine "Wanne" nicht eben als zartfühlendes Gespann gelten, ist aber vor allem dem Mai zu verdanken, der aus dem Auto eine Festung gemacht hat.
Gitter vor den Scheiben, vor den Scheinwerfern, am Rückspiegel, Gitter an Nebelleuchten, am Kühler, ums Blaulicht. Der "Gru", der Gruppenkraftwagen der Berliner Polizei ist ein einmaliges Sondermodell, mit praktischen Sitzbänken an den Seitenwänden, herrlich Platz für die Stiefel von zwölf Beamten und prima Halterungen für Helme, Schilde und Knüppel.
250 "Wannen" gab es mal in Berlin, jetzt sind es noch 167, und jeden Monat verschwinden mehr. Der Mercedes 508 D wird nicht mehr gebaut, er gilt als unzeitgemäß und teuer. Und weil es der Bund ist, der die Einsatzfahrzeuge der Länderpolizeien finanziert, werden jetzt für alle Länder einheitliche "Halbgruppenfahrzeuge" angeschafft. Die neuen Transportbusse sind kleiner und brauchen weniger Sprit, sie fahren nicht nur 80 und lassen sich ohne Spezialführerschein steuern. Dass sie auch noch Navigationssysteme haben, sorgt natürlich für Freude, sagt ein Polizeisprecher. "Wer fährt schon gern mit solchen alten Gurken rum?"
Andreas Tondorf druckst ein wenig herum, wenn man ihn fragt, wie er die neuen Wagen findet. Er sei mit den alten "sehr zufrieden" gewesen, sagt er dann. "Wenn man so lange mit einem Fahrzeug zusammengearbeitet hat, gibt's schon, naja, Gedanken an die eigene Vergangenheit." Er will jetzt nicht ins Detail gehen, schließlich steht Rainer Hoffmann vor der Wagentür. Der ist zuständig fürs Grundsätzliche im Fahrzeugwesen der Direktion und hat wenig übrig für Nostalgie.
"Die finanziellen Zwänge machen es erforderlich zu überlegen, wie man die Kollegen adäquat auf die Straße bringt", sagt Hoffmann. Der neue Mannschaftswagen, ein Mercedes Sprinter, sei durchaus auch geeignet für die Berliner Einsätze, und dass er nicht so sicher sein soll wie die alte "Wanne", sei ganz falsch. Die Frontscheibe immerhin könne man vergittern, sagt er, und dass in den neuen Wagen die Sitzbänke quer stehen, "macht definitiv keinen Unterschied".
Es gibt Leute bei der Berliner Polizei, die das anders sehen. In einem Neubaukasten in Berlin-Zehlendorf faltet Bernhard Schmidt seine langen Beine unter einen Schreibtisch voll Papier. Schmidt ist 52 Jahre alt und ein fröhlicher Familienvater, der die Kreuzberger Mai-Schlachten mal in vorderster Reihe geschlagen hat und jetzt im Personalrat der Polizei sitzt. Schmidt kennt noch die Zeiten, als die Berliner Polizei auf der Ladefläche vorsintflutlicher Lastwagen zu Großeinsätzen gekarrt wurde. Da fror man im Winter und schwitzte im Sommer, und als der Deutsche Herbst kam und die Zeit des Terrorismus, da merkte die Polizei, dass sie überall zu spät kam. "Man musste", sagt Schmidt, "die Einsatztaktik irgendwie den Gegebenheiten anpassen."
Diese Zeit hat der Polizei zu einer ansehnlichen Fahrzeugflotte verholfen. 1974 war das, da fuhr Bernhard Schmidt zum ersten Mal in einem nagelneuen "Gru" zur Maikundgebung. "Das war noch schön", sagt er, "da haben wir im blütenweißen Verkehrspolizeimantel und mit Nelke im Knopfloch die Gewerkschafter geleitet." Sieben Jahre später saß er wieder im "Gru". Doch die Stadt da draußen war eine andere geworden.
"Man ist da in diesen Mob reingefahren, und plötzlich knallte es an allen Ecken und Enden", erzählt er. Die Scheiben seines Mannschaftswagen gingen zu Bruch, es kamen Pflastersteine herein, dann eine Gehwegplatte. "Ganz beschissen" hat Bernhard Schmidt sich gefühlt, bis "diese ganze Chemie" kam, die solche Krawalle auch für Polizisten erträglich macht.
Klar wurde da bisweilen kräftig reingedroschen, und es hat immer mal Kollegen gegeben, die im Jagdfieber ein wenig zu hart zugelangt haben, sagt Schmidt. Aber es gab auch Jahre, in denen die Polizei am 1. Mai "ununterbrochen auf der Flucht" war. 1989 war so ein Jahr. Da war Schmidt Festnahmezugführer und sollte einen Hügel am Görlitzer Park stürmen. "Da hat der Störer gemerkt, dass wir nur wenige waren." Als sein Trupp von Steinewerfern umzingelt wurde, zog Schmidt die Waffe, brüllte "Rückzug" und packte noch eine ohnmächtige Kollegin. Den Moment, als er wieder am Wagen war, hat er nicht mehr vergessen.
Und jetzt sollen die Kollegen in einem adretten Kleinbus ins Feld ziehen, bei dem nur die Frontscheibe vergittert ist? Bernhard Schmidt beugt sich weit nach vorn. "Das neue Fahrzeug als solches wird in seiner Gänze nicht angenommen", sagt er. Wie sollen die Beamten "im gestreckten Sprung" aus dem Wagen hechten, wenn sie sich erst von querstehenden Sitzreihen schieben und dann zur Seitentür rausschälen müssen?
Könnte doch sein, dass die Zeit der Straßenkämpfe vorbei ist und mit der "Wanne" auch die Randale die Stadt verlässt, oder? Schmidt guckt skeptisch in die Ferne. Na ja, wird er irgendwann sagen, natürlich ist es irgendwie auch ein Gefühlsproblem. Es war ja nicht so, dass die Berliner Polizei sich geschämt hat, in Gorleben mit diesen zerschundenen Wagen aufzukreuzen und die Kollegen aus dem gutbürgerlichen Rest der Republik entsetzt die Augen aufreißen zu sehen. "Man hängt an den alten Dingern eben", sagt er, "wie an seinem ersten Schmuseteddy."
Während er das sagt, werden in Berlin wieder 18 "Grus" ins "Aussonderungsverfahren" geschickt. Man schraubt ihnen die Blaulichter ab, baut die Funkanlage aus, kratzt die Schrift vom alten Blech. Dann kommen sie zur Auktion. Die Wagen sollen reißenden Absatz finden. Vor allem in Kreuzberg.


22.03.2005 Berliner Zeitung
Unbequemer Staatsanwalt wird abgelöst
Jürgen Heinke wehrte sich gegen Einsparungen

Berlins bekanntester Extremistenjäger wird abgelöst. Der Leiter der politischen Abteilung der Staatsanwaltschaft, Jürgen Heinke, soll zum 1. April einen anderen Bereich übernehmen. Das bestätigte Justizsprecher Michael Grunwald. Oberstaatsanwalt Heinke leitet die Abteilung seit 1998 und ist beispielsweise für die Verfolgung von 1.-Mai-Steinewerfern, Neonazis und islamischen Extremisten zuständig. In den vergangenen Jahren wurde in seiner Abteilung immer mehr Personal abgebaut. Obwohl es immer mehr politische Straftaten aufzuklären gab, wurde Heinke im Herbst 2004 eine weitere Mitarbeiterin weggenommen. Seitdem sind nur noch sechs Stellen besetzt.
Die Einsparungen führten dazu, dass bei einer Razzia gegen Neonazis am 18. Januar kein Staatsanwalt dabei war, was für solche Fälle unüblich ist. Das beschlagnahmte Material konnte erst später ausgewertet werden. Dass Heinke gegen die Einsparungen Widerstand leistete, war für dessen Chef, Generalstaatsanwalt Hansjürgen Karge, offenbar einer der Gründe, ihn zu versetzen. Justizsprecher Grunwald wollte dies nicht kommentieren. Er widersprach jedoch Darstellungen, wonach Heinkes Abteilung nun geschwächt würde. "Es kommt gleichwertiger Ersatz", sagte er.

01.04.2005 TAZ
Von vier Nummern verhaftet
Antifaschist wurde wegen Landfriedensbruchs zu Haft verurteilt. Rechtskräftig ist das nicht, im Knast sitzt er dennoch. Bei Demo in Dresden fiel er Zivilbeamten auf

Im Umgang mit linken Demonstrationen hält sich die Berliner Polizei mit wachsendem Erfolg an ihr "Konzept der ausgestreckten Hand". Statt wegen jeder Kleinigkeit einzugreifen, übt sie sich in vornehmer Zurückhaltung. Gerät aber bereits bekannter Politaktivist ins Blickfeld, schlagen Polizei und Ermittler umso erbarmungsloser zu. Mit am schwersten getroffen hat es den Antifaschisten Christian aus Berlin.
Im Jahr 2000 war er wegen eines Steinwurfs am Rande einer NPD-Demo Unter den Linden zu eine Bewährungsstrafe verurteilt worden. Kurz vor dem Ablauf der Bewährungszeit kam ihm der 1. Mai 2004 bzw. ein Naziaufmarsch in Berlin-Friedrichshain dazwischen. Der Versuch einen PKW in eine brennende Barrikade zu verwandeln schlug zwar fehl, brachte ihm aber dennoch im Dezember 2004 drei Jahre Haft ohne Bewährung ein.
Sein politisch geführter Prozess mit 50 ständigen Beobachtern muss nun für seine neue Inhaftierung herhalten: Während sonst das nicht vorhandene soziale Umfeld Garant für U-Haft ist, ist es bei Christian das
Doch er hockt schon wieder in einer Sechs-Quadratmeter-Zelle im Moabiter Untersuchungsgefängnis. Gestern erneuerte ein Richter den Haftbefehl.
Denn am 13. Februar hatte S. erneut gegen Neonazis demonstriert - diesmal in Dresden, wo Zehntausende anlässlich des 60. Jahrestages des Bombardements der sächsischen Landeshauptstadt auf die Straße gingen und auch ein Zeichen gegen den anwachsenden Rechtsextremismus setzen wollten. Wegen erwarteter Randale waren auch Polizeibeamte aus Berlin zur Unterstützung ihrer Kollegen angefordert worden - darunter einige Zivilbeamte. Die wollen beobachtet haben, dass Christian S. eine Flasche auf räumende Polizisten geworfen habe. Eine andere Einheit aus Berlin nahm nach entsprechenden Hinweisen den Politaktivisten rund eine halbe Stunde später etwas abseits der Protestroute fest.
Christians Anwältin, Silke Studzinsky, sagt zum weiteren Geschehen: "In Dresden stellte die zuständige Richterin dann einen Haftbefehl aus, der nur auf den Aussagen der zivilen Ermittler beruht. Das Ungewöhnliche dabei ist, dass die Identität der Männer nirgends in den Akten vermerkt ist. Sie tauchen nur codiert auf." Statt Namen stehen dort nur die Nummer 56765, 56766, 33766 und 33765. Das sind nicht die üblichen Dienstnummer der Beamten.
Ob Christian S. Teilen der Berliner Strafverfolgungsbehörden als herausragende Persönlichkeit der linken Szene in der Hauptstadt besonders im Visier war, ist noch offen. Michael Grunwald, Sprecher der Berliner Staatsanwaltschaft, sagt: "Über die Hintergründe der Festnahme in Dresden ist mir nichts bekannt." Er bestätigte aber, dass die Berliner Justiz das Verfahren jetzt von dort übernommen hat.
Nicht ganz so zügig kam der Gefangene S. an die Spree zurück - obwohl die Staatsanwaltschaft das beantragt hatte: Bis Moabit durchlebte Christian eine mehrwöchige Odyssee mit Stationen wie Bautzen, Cottbus, Frankfurt/Oder und Spremberg. Und in Berlin gehen die Schikanen weiter: Öffnen von Anwaltspost bei Zellendurchsuchungen und verzögerte Telegramm- und Zeitschriftenausgabe sind nur Beispiele aus seinem Haftalltag. TOBIAS VON HEYMANN

05.04.2005 Berliner Zeitung
Diskutieren statt Steine werfen
Konzept für Walpurgisnacht

Die Polizei lädt Schüler zu einer Unterrichtsstunde ein - und hofft, bei diesen so mehr Verständnis für die Arbeit der Beamten zu wecken und sie vor allem von Gewalt und dem Besuch von Ereignissen wie der Walpurgisnacht im Mauerpark abzuhalten. Mit dem Präventionsprojekt "Eine Hand ist keine Faust" habe man im vergangenen Jahr sehr gute Erfolge erzielt, sagte Klaus Keese, Direktionsleiter der Polizeistation 15 in der Eberswalder Straße in Prenzlauer Berg und Einsatzleiter für den 30. April. Darum sei das Programm in diesem Jahr ausgebaut worden.
In den nächsten vier Wochen werden insgesamt 2 400 Schüler aus ganz Berlin eine Unterrichtsstunde von den Beamten erhalten, eine Ausstellung besuchen und in einem Truppenwagen erleben, wie sich Polizisten bei Einsätzen fühlen. "Es ist wichtig, die Personen des Geschehens zusammenzubringen", sagt der Präventionsbeamte Peter Berger. Inhalt des Unterrichts bildet die geschichtliche Entwicklung des 1. Mai sowie das Verhalten in Konfliktsituationen. (xsjh.)

05.04.2005 Berliner Morgenpost
Verbote zur Walpurgisnacht

Die Polizeidirektion 1 baut ihre Präventions-Initiative "Eine Hand ist keine Faust" zur Walpurgisnacht aus. Bis zum 30. April werden 2400 Berliner Schüler den Polizeiabschnitt 15 besuchen - er liegt vis-à-vis dem Mauerpark an der Eberswalderstraße in Prenzlauer Berg. 2004 gab es dort in der Nacht 101 Festnahmen - 13 mehr als im Vorjahr - bei zugleich weniger Sachschäden. Die Polizei verbucht das als Erfolg ihres Konzepts.
Danach unterrichten Polizisten Schüler über das Versammlungsrecht und zeigen Fotos, Filme sowie auf Demos verbotene Waffen. Im Hof des Gebäudes klettert Erkan K. (15) von der Spandauer Wilhelm-Leuschner-Oberschule in einen Mannschaftswagen. Er findet das Projekt gut, glaubt aber nicht, daß es gewaltbereite Jugendliche wie seinen Cousin abschreckt.
"Wir erreichen nur die, die das wollen", räumt Klaus Keese ein. Der Direktionsleiter führt den Einsatz zur Walpurgisnacht mit etwa 1000 Beamten - berlinweit, falls Gewalttäter ausweichen, etwa zum Boxhagener Platz. Im Mauerpark gilt erneut ein Flaschenverbot.

05.04.2005 Neues Deutschland
Händedruck vor der Walpurgisnacht
Polizeidirektion informierte über »gewaltabschöpfendes Maßnahmebündel«

Farbige Fotos, die das Geschehen in den Walpurgisnächten der letzten Jahre beschreiben, hängen in einem Vorraum der Polizeidirektion 1 in der Eberswalder Straße. Ganz links in der Ausstellung sieht man ein friedliches Fest, das ganz rechts im Chaos endet – die bekannten brennenden und auf dem Kopf liegenden Autos, Flaschen- und Steinwürfe, Prügeleien, aufmarschierende Polizei. In einer Vitrine sind Waffen der Täter zu sehen: Baseballschläger, Messer, Schlagringe, Wurfgeschosse, Knüppel.
101 Gewalttäter wurden in der Walpurgisnacht 2004 festgenommen, 13 mehr als im Jahr davor. Doch was Ausschreitungen und Sachbeschädigungen betrifft, so sei man glimpflicher weggekommen als 2003, sagte Direktionsleiter Klaus Keese.
Auch in diesem Jahr will die Direktion im Vorhinein gegen jene Gewalt etwas tun, die sich alljährlich vor dem den 1. Mai im nahen Mauerpark entlädt. Die Aktion nennt sich »Eine Hand ist keine Faust« und meint, dass man sich mittels eines Präventionskonzeptes um ein friedliches Miteinander mühen möchte. Die Polizei hat dafür den Begriff des »gewaltabschöpfenden Maßnahmebündels« gefunden.
Im Kern geht es darum, berlinweit mit Jugendlichen zwischen 12 und 18 Jahren ins Gespräch zu kommen. Seit gestern bietet man Schulen den Besuch in der Direktion an. Es wird die Ausstellung besichtigt, man diskutiert, vertieft Inhalte in Rollenspielen, führt den Jugendlichen Gewaltwirkungen in der Praxis vor, deutet an, wie es in der späten Walpurgisnacht zu gruppendynamischen Ausschreitungen kommt, redet am Tatort Mauerpark darüber, was es mit der Hexennacht und dem ersten Maitag auf sich hat.
»Wir können nicht Familie und Sozialarbeiter ersetzen, aber etwas gegen Gewalt zu tun, das ist auch unser Job«, meinte der Direktionsleiter, an besagten kritischen Tagen Einsatzchef für die gesamte Stadt. Im vorigen Jahr folgten 1000 Schüler der Polizeieinladung, dieses Jahr sind bereits 2400 für den jeweils dreieinhalbstündigen Kurs angekündigt. Weil bereits jetzt alles ausgebucht ist, will man nächstes Jahr bereit sechs Wochen vor den Maifesten beginnen.
Keese geht davon aus, dass man bei solchen Schulstunden in der Polizeidirektion nur jene Jugendlichen erreicht, die auch erreicht werden wollen, wie er sagte. Die potenziellen Randalierer sind wohl eher nicht darunter. Aber wenn Mitschüler aus dem Umfeld die Botschaft aufnehmen, sei dies bereits ein Erfolg, so Keese.
Auch an den beiden Tagen selbst will man den Jugendlichen im Mauerpark die polizeiliche Hand entgegenstrecken, bei Straftaten allerdings konsequent durchgreifen. Wie im vorigen Jahr sind auf dem Parkgelände ab 30. April, 15 Uhr, Glasflaschen und Büchsen verboten. Dies wird streng kontrolliert. Für Autos gilt weiträumig Halteverbot. Mit solchen Vorkehrungen hat man in der Direktion 1 gute Erfahrungen gemacht.


05.04.2005 Tagesspiegel
Kein Walpurgisfeuer im Mauerpark
Polizei verbietet das Ritual in Prenzlauer Berg , um die Gewaltbereitschaft am Vorabend des 1. Mai einzudämmen. An Schulen begann die Präventionsarbeit

In diesem Jahr verbietet die Polizei nicht nur Flaschen und Dosen im Mauerpark, sondern erstmals auch das traditionelle Walpurgisfeuer am Vorabend des 1. Mai. Nach den guten Erfahrungen im Vorjahr mit dem Flaschenverbot greift die Polizei damit noch rigoroser durch. Im letzten Jahr hatte das Bezirksamt Pankow noch ein zentrales Feuer im Park veranstaltet, dieses Jahr wird es nur ein kleines Feuerwerk aus dem benachbarten Jahnstadion geben. 2004 hatte die Polizei erstmals den Chaoten mit dem Flaschenverbot den Spaß verdorben – und die Gewalt damit deutlich eingedämmt. Nach der Wende waren die Krawalle im Mauerpark zur Tradition geworden, quasi als Auftakt zu den berüchtigten Kreuzberger Krawallen am Tag darauf. Noch im Jahr 2003 hatte es gegen Mitternacht in der Eberswalder Straße und im Mauerpark einen Stein- und Flaschenhagel auf Polizisten und Unbeteiligte gegeben.
„2004 gab es weniger Schäden und mehr Festnahmen", sagte Direktionsleiter Klaus Keese, der auch in diesem Jahr den Einsatz von mehreren hundert Polizisten leiten wird. 2003 waren 88 Menschen festgenommen worden, 2004 waren es 101. Anwohner bestätigten im vergangenen Jahr, dass der Park durch das Flaschenverbot wesentlich sauberer hinterlassen worden sei.
Auch in diesem Jahr gilt am 30. April ab 14 Uhr wieder ein absolutes Halteverbot in weitem Umkreis um den Mauerpark und das Jahnstadion, die Straßen sollen frei bleiben und eventuelle Schäden vermieden werden. Sollte es im Park in der Walpurgisnacht zu Auseinandersetzungen kommen, wird im Jahnstadion das Flutlicht eingeschaltet, auch auf der anderen Parkseite installiert die Polizei Flutlichtmasten.
An allen elf Eingängen zum Park gibt es Kontrollstellen, Bier und Wein müssen dort in Plastikbecher umgefüllt werden.
Gestern startete die Polizei auch das Präventionsprogramm für Oberschüler. Klassenweise sollen die 14- bis 18-Jährigen beim Thema Gewalt sensibilisiert werden – unter anderem können sie sich in einen Mannschaftswagen der Polizei setzen, auf den dann ein (simulierter) Steinhagel niedergeht. Zudem werden Videos aus den Vorjahren gezeigt. Noch gibt es einige freie Plätze für Schulklassen, Anmeldung unter 4664 115 060.
Auf dem Boxhagener Platz ist von Angehörigen der Hausbesetzer-Szene eine Demonstration in der Walpurgisnacht angemeldet worden. Sie steht unter dem Motto „Gegen Yuppiesierung und Umstrukturierung", zwischen 15 und 23 Uhr wollen sich dort 500 Personen versammeln. Ein Feuer ist auch nicht erlaubt. „Auch dort gilt unser Konzept der ausgestreckten Hand", sagte ein leitender Beamter. Krawall würde aber auch am Boxhagener Platz sofort erstickt. Jörn Hasselman


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