:TEXTE/No Camera No Problem
NO
camera, no problem!
Randalieren ja, filmen nein!
Bei
einem 1.Mai Verfahren 2004 stellte sich heraus, dass eine Verurteilung nur aufgrund
von belastenem Videomaterial von AnwohnerInnen möglich war. Da, wo die
Polizei mit ihren unzähligen Kameras noch nicht vorgerückt war, richteten
sich zwei private Videokameras unabhängig voneinader, auf eine Gruppe,
die dem vorrückenden Naziaufmarsch am 1.Mai 2004 in Berlin durch das Umkippen
eines Autos, aufhalten wollten. Beide Videos bekam die Justiz in die Hände
und wurden als Belastungsmaterial vor Gericht verwendet.
Viel zu oft ist es in Vergangenheit vorgekommen, dass TeilnehmerInnen oder auch
unbeteiligte Presse, die Aufnahmen von Demonstrationen machen, als unfreiwillige
Helfer der Strafverfolgungsbehörden fungieren. Der verstärkten staatlichen
Repression muss auch ein verantwortungsvoller Umgang mit den neuen technischen
Möglichkeiten folgen. Im folgenden dokumentieren wir einen Text von unabhängigen
Rechtshilfegruppen dazu.
Safer Journalism
Die einstmals als technikfeindlich verschrieene Linke nutzt vermehrt die durch
Internet und technische Hilfsmittel bereitgestellte Möglichkeit zur unabhängigen
Berichterstattung.
So kann häufig der Einsatz von Digitalkameras auf Demonstrationen durch
deren TeilnehmerInnen beobachtet werden. Einschlägige Internet-Seiten wie
zum Beispiel Indymedia Deutschland, der wohl bestbesuchtesten deutschsprachigen
Seite dieser Art, bieten durch die vereinfachte Publiziermöglichkeit eine
Informationsverbreitung, die mit klassischen Mitteln nicht realisierbar wäre.
Leider haben sich hierdurch einige Risiken ergeben, über die wir zum Schutz
linker Strukturen und Einzelpersonen eine Diskussionen anregen wollen.
Die
Vorteile der Publikationen im Internet liegen auf der Hand: innerhalb kurzer
Zeit nach Ende einer Veranstaltung, wie beispielsweise Demonstrationen oder
Kundgebungen, können Informationen über das Netz veröffentlicht
werden. Dabei kann eine Aktion von der Gruppe beschrieben werden, die sie organisierte
und trotzdem - unter Wahrung bestimmten technischer Vorsichtsmaßnahmen
- ihre Anonymität bewahren. Aber auch z.B. bei großen Gipfelprotesten
kann noch während der Proteste durch eine Berichterstattung von der Straße
durch eindrucksvolles Bildmaterial eine Gegenöffentlichkeit geschaffen
werden. Dazu ist der Zugang einfach, fast umsonst und nicht nur in den westlichen
Industrienationen ohne großen Aufwand für fast Jede und Jeden erreichbar.
Dass Information per Internet schnell verbreitet werden können, ist auch
für öffentliche Mobilisierung vorteilhaft, insbesondere für kurzfristige.
Nachteilig ist, dass die Informationen auch der Polizei zugänglich sind
und sie dadurch aktionserschwerende Massnahmen einleiten können. Dies gilt
nicht nur für das Internet, sondern für alle Medien über die
eine Live-Berichterstattung, wie z.B. Radio, machbar ist.
Neu ist die Möglichkeit, dass zu Aktionen nicht mehr nur schriftliche Erklärungen verbreitet werden, sondern auch ein eindrucksvolles Bild oder ein Videoschnippsel mit geringen Aufwand veröffentlicht werden kann. Diese Dokumentation wird zumeist von in linken Zusammenhängen eingebundenen FotografInnen und ReporterInnen oder bereits bestehenden Mediengruppen übernommen. Um eine zeitnahe Präsentation erreichen zu können, arbeiten diese Personen/Gruppen relativ eigenständig und selten erfolgt eine Sichtung der Aufnahmen durch die AkteurInnen selbst. Bei den meisten Internetseiten, die die Möglichkeit bieten, eigenständig Materialien zu publizieren, entfällt die klassische Redaktion, die sich bei der Nachbereitung des Bildmaterials den Überblick verschafft und eventuell belastendes Material aussondern könnte. Selbst Materialien, die keine Straftatbestände zeigen, können strafrechtlich relevante Puzzelteile sein. Eine Aufnahme, die Menschen in einer unverfänglichen Situation vor oder nach einer Aktion zeigen, können in Verbindung mit anonymisierten Aufnahmen während der vermeintlichen (oder auch nicht vermeintlichen) Straftat zu der Überführung von AkteurInnen führen.
Da
in der Praxis eine gemeinsame Auswahl der gemachten Aufnahmen, sprich eine Autorisierung
durch die AkteurInnen, zeitlich unmöglich ist (Motto: nichts ist so alt
wie die Zeitung vom Vortag), sollte im Vorfeld abgesprochen werden, welche Szenen
dokumentiert werden sollen. Je begrenzter, beziehungsweise überlegter der
Ausschnitt gewählt wird - zeitlich wie auch räumlich -, je unbrauchbarer
sollte das Material für Ermittlungsbehörden sein. Falls es die Kapazitäten
zulassen, könnte eine Person, die mit dem Ablauf der Aktion vertraut ist,
die Dokumentation betreuen. Manchmal gibt es Zusammenarbeit mit ReporterInnen,
die wenig Verständnis für linke Konspirativität haben, bei denen
sich ein rigoroses Filmverbot nicht durchsetzen lassen wird. Eine Beschränkung
könnte gesetzt werden, indem die Person erst zu einem konkreten Zeitpunkt
zum Geschehen geführt wird. Leider ist es selten möglich deren Material
durchzusehen.
Nicht zuletzt sollte nie vergessen werden, dass auch bei der Beschlagnahmung
einer Digitalkamera viele Rückschlüsse auf den Aufenthaltsort und
-zeit der mitführenden Person gezogen werden kann, bzw. für andere
Menschen belastende Aufnahmen in die Hände von Polizei und Staatsanwaltschaft
fallen können. Diese Person könnte nicht nur in Ermittlungen oder
einem Verfahren als Beschuldigte, sondern als Belastungszeugin/-zeuge herangezogen
werden. In einem Prozess hat eine Zeugin / ein Zeuge kein Aussageverweigerungsrecht
und die Belastung anderer zu verhindern kann schlimmstenfalls in Beugehaft resultieren.
Im Gegensatz zu konventionellen Kameras, bei denen es ausreicht den Film herauszuziehen,
um die gemachten Aufnahmen zu vernichten, ist es bei Digitalkameras nicht so
einfach. Wie bei allen digitalen Speichermedien können auch auf den Datenträgern
der Digitalkamera gelöschte Daten rekonstruiert werden. Deshalb sollte
gründlich überlegt werden, ob die Kamera nicht doch lieber zu Hause
bleibt. Bei manchen Demos entsteht auch der Eindruck es gibt mehr Linke, die
die Demo dokumentieren als an ihr teilnehmen; aber das ist jetzt nicht unser
Thema. Aber thematisiert werden sollte, dass es einen verantwortungsvollen Umgang
mit dem Fotografieren und Filmen auf Demos geben muss. Hilfreich sind klare
Vorstelllungen seitens der DemoveranstalterInnen, wie das Fotografieren reglementiert
werden könnte.
Nachrichtenseiten, wie Indymedia, haben in den letzten Jahren eine breite Gegenöffentlichkeit entstehen lassen, die oft genug in bürgerlichen Medien aufgenommen wurden. Leider haben die ModeratorInnen Indymedias nur nach der Veröffentlichung die Handhabe Texte oder Bilder mit komprometierendem Charakter zu entfernen. Für die ModeratorInnen muss auch nicht unbedingt ersichtlich sein, welches Material strafrechtlich relevant werden könnte. Auch ist es nicht die explizite Aufgabe der Moderationsgruppe dies zu tun. Eine Entfernung oder eine Entschärfung eines Beitrages kann bereits zu spät erfolgen, wenn Ermittlungsbehörden das Material bereits kopiert haben. Also muss die Selbstverantwortung und Selbstkontrolle der NutzerInnen diese Aufgabe übernehmen.
In
ihren Moderationskriterien Indymedias kann nachgelesen werden, dass es sich
um kein Diskussionsforum handelt. Dennoch ist häufig zu beobachten, dass
die Funktion inhaltliche Ergänzung unter Beiträge zu setzen, für
Kommentare und Diskussionen missbraucht wird. Jede Gegendarstellung/Kommentar
gibt Details über die NutzerIn oder einer Gruppe preis, wobei die Konsequenzen
selten absehbar erscheinen. Unter dem Gesichtspunkt der Repression stellt sich
hier die Gefahr ein, dass gezielte Provokationen auftauchen, die Veröffentlichung
von Internas herausfordern. Dasselbe gilt auch oft für Kommentare aus dem
Bereich "linke Grabenkämpfe".
Die Erwartungshaltung an eine unverzügliche Dokumentation ist mittlerweile
in linken Zusammenhängen recht groß. Der größte Teil der
bei Indymedia veröffentlichten Beiträge sind mit Einweg-Pseudonymen
signiert und selten lassen Inhalt und UnterzeichnerInnen darauf schließen,
dass die Beiträge nicht von Einzelpersonen verfasst wurden. Problematisch
erwiesen sich die Vorstellung der NutzerInnen darüber, was zu veröffentlichendes
Material sein könnte und was lieber im Wald besprochen werden sollte.
NutzerInnen wägen sich durch ihren scheinbar anonymen Zugang sicher und
übersehen dabei schnell, dass der Inhalt für sie oder andere trotz
dessen strafrechtliche Folgen haben kann.
Leider scheint gutes und sicheres Bildmaterial oft ein Gegensatzpaar zu bilden.
Aber gerade weil wir in dieser Zwickmühle stecken, sollten wir so problembewusst
wie eben möglich handeln.
Immer wenn Teile unserer Strukturen kriminalisiert werden, braucht es viel Kraft für die Soli-Arbeit. Solidarität wird immer ein Zeichen unserer Stärke sein ... und ein Zeichen unserer Umsicht ist es, wenn wir so wenig belastendes Material wie möglich beisteuern..
1.Mai 2004
Am 1. Mai 2004 wollten 3000 Alt- und Neonazis jeglicher Couleur von Lichtenberg
aus durch Friedrichshain marschieren. Ihre rassistische Forderung "Volksgemeinschaft
statt Globalisierungswahn" mit positivem Bezug zum Nationalsozialismus
und offenem Antisemitismus musste kein Friedrichshainer an diesem Tag ertragen.
Der Aufmarsch wurde nach langem Hin und Her von der Polizei aufgrund der starken
Gegenproteste aufgelöst und nach nur einem Kilometer Wegstrecke zurück
zum Bahnhof Lichtenberg geleitet.
Die
antifaschistischen Proteste in Lichtenberg und später dann in Friedrichshain
waren nur möglich durch die Zusammenarbeit von vielen tausend Menschen,
welche die Lichtenberger- Brücke und die Frankfurter Allee blockiert hielten.
Obwohl die Polizei noch am frühen Nachmittag verlautbaren ließ den
Nazi-Aufmarsch gegen jeden Widerstand durchzuprügeln, musste zwei Stunden
später, als ein paar Barrikaden in Friedrichshain brannten, und Leute auf
den Dächern Steindepots anlegten doch eingerückt werden und die 3000
Nazis unter Polizeischutz nach hause fahren.
Vier Personen, die bei diesen Protesten von der Polizei festgenommen wurden,
saßen noch mehrere Monate danach wegen Landfriedensbruch in Untersuchungshaft.
Landfriedensbruch, ein Vergehen welches in seiner juristischen Handhabe eher
einem Bungeejumping-Seil entspricht als einer Straftat im herkömmlichen
Sinne, beschreibt in diesem Fall das vermeintlich undemokratische Handeln, von
Menschenansammlungen, die sich mit allen nötigen Mitteln gegen die Durchsetzung
des Naziaufmarsches gewehrt haben.
Wenn
Demokratie bzw. der Frieden des Pluralismus nur dann funktioniert wenn auch
bekennende Nationalsozialisten offen ihre autoritären und menschenfeindlichen
Meinungen propagieren können, dann sollte dieser Pseudo-Frieden öfters
als nur am 1. Mai gebrochen werden!
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