:TEXTE/No Camera No Problem

NO camera, no problem!
Randalieren ja, filmen nein!

Bei einem 1.Mai Verfahren 2004 stellte sich heraus, dass eine Verurteilung nur aufgrund von belastenem Videomaterial von AnwohnerInnen möglich war. Da, wo die Polizei mit ihren unzähligen Kameras noch nicht vorgerückt war, richteten sich zwei private Videokameras unabhängig voneinader, auf eine Gruppe, die dem vorrückenden Naziaufmarsch am 1.Mai 2004 in Berlin durch das Umkippen eines Autos, aufhalten wollten. Beide Videos bekam die Justiz in die Hände und wurden als Belastungsmaterial vor Gericht verwendet.
Viel zu oft ist es in Vergangenheit vorgekommen, dass TeilnehmerInnen oder auch unbeteiligte Presse, die Aufnahmen von Demonstrationen machen, als unfreiwillige Helfer der Strafverfolgungsbehörden fungieren. Der verstärkten staatlichen Repression muss auch ein verantwortungsvoller Umgang mit den neuen technischen Möglichkeiten folgen. Im folgenden dokumentieren wir einen Text von unabhängigen Rechtshilfegruppen dazu.


Safer Journalism
Die einstmals als technikfeindlich verschrieene Linke nutzt vermehrt die durch Internet und technische Hilfsmittel bereitgestellte Möglichkeit zur unabhängigen Berichterstattung.
So kann häufig der Einsatz von Digitalkameras auf Demonstrationen durch deren TeilnehmerInnen beobachtet werden. Einschlägige Internet-Seiten wie zum Beispiel Indymedia Deutschland, der wohl bestbesuchtesten deutschsprachigen Seite dieser Art, bieten durch die vereinfachte Publiziermöglichkeit eine Informationsverbreitung, die mit klassischen Mitteln nicht realisierbar wäre. Leider haben sich hierdurch einige Risiken ergeben, über die wir zum Schutz linker Strukturen und Einzelpersonen eine Diskussionen anregen wollen.

Die Vorteile der Publikationen im Internet liegen auf der Hand: innerhalb kurzer Zeit nach Ende einer Veranstaltung, wie beispielsweise Demonstrationen oder Kundgebungen, können Informationen über das Netz veröffentlicht werden. Dabei kann eine Aktion von der Gruppe beschrieben werden, die sie organisierte und trotzdem - unter Wahrung bestimmten technischer Vorsichtsmaßnahmen - ihre Anonymität bewahren. Aber auch z.B. bei großen Gipfelprotesten kann noch während der Proteste durch eine Berichterstattung von der Straße durch eindrucksvolles Bildmaterial eine Gegenöffentlichkeit geschaffen werden. Dazu ist der Zugang einfach, fast umsonst und nicht nur in den westlichen Industrienationen ohne großen Aufwand für fast Jede und Jeden erreichbar.
Dass Information per Internet schnell verbreitet werden können, ist auch für öffentliche Mobilisierung vorteilhaft, insbesondere für kurzfristige. Nachteilig ist, dass die Informationen auch der Polizei zugänglich sind und sie dadurch aktionserschwerende Massnahmen einleiten können. Dies gilt nicht nur für das Internet, sondern für alle Medien über die eine Live-Berichterstattung, wie z.B. Radio, machbar ist.

Neu ist die Möglichkeit, dass zu Aktionen nicht mehr nur schriftliche Erklärungen verbreitet werden, sondern auch ein eindrucksvolles Bild oder ein Videoschnippsel mit geringen Aufwand veröffentlicht werden kann. Diese Dokumentation wird zumeist von in linken Zusammenhängen eingebundenen FotografInnen und ReporterInnen oder bereits bestehenden Mediengruppen übernommen. Um eine zeitnahe Präsentation erreichen zu können, arbeiten diese Personen/Gruppen relativ eigenständig und selten erfolgt eine Sichtung der Aufnahmen durch die AkteurInnen selbst. Bei den meisten Internetseiten, die die Möglichkeit bieten, eigenständig Materialien zu publizieren, entfällt die klassische Redaktion, die sich bei der Nachbereitung des Bildmaterials den Überblick verschafft und eventuell belastendes Material aussondern könnte. Selbst Materialien, die keine Straftatbestände zeigen, können strafrechtlich relevante Puzzelteile sein. Eine Aufnahme, die Menschen in einer unverfänglichen Situation vor oder nach einer Aktion zeigen, können in Verbindung mit anonymisierten Aufnahmen während der vermeintlichen (oder auch nicht vermeintlichen) Straftat zu der Überführung von AkteurInnen führen.

Da in der Praxis eine gemeinsame Auswahl der gemachten Aufnahmen, sprich eine Autorisierung durch die AkteurInnen, zeitlich unmöglich ist (Motto: nichts ist so alt wie die Zeitung vom Vortag), sollte im Vorfeld abgesprochen werden, welche Szenen dokumentiert werden sollen. Je begrenzter, beziehungsweise überlegter der Ausschnitt gewählt wird - zeitlich wie auch räumlich -, je unbrauchbarer sollte das Material für Ermittlungsbehörden sein. Falls es die Kapazitäten zulassen, könnte eine Person, die mit dem Ablauf der Aktion vertraut ist, die Dokumentation betreuen. Manchmal gibt es Zusammenarbeit mit ReporterInnen, die wenig Verständnis für linke Konspirativität haben, bei denen sich ein rigoroses Filmverbot nicht durchsetzen lassen wird. Eine Beschränkung könnte gesetzt werden, indem die Person erst zu einem konkreten Zeitpunkt zum Geschehen geführt wird. Leider ist es selten möglich deren Material durchzusehen.
Nicht zuletzt sollte nie vergessen werden, dass auch bei der Beschlagnahmung einer Digitalkamera viele Rückschlüsse auf den Aufenthaltsort und -zeit der mitführenden Person gezogen werden kann, bzw. für andere Menschen belastende Aufnahmen in die Hände von Polizei und Staatsanwaltschaft fallen können. Diese Person könnte nicht nur in Ermittlungen oder einem Verfahren als Beschuldigte, sondern als Belastungszeugin/-zeuge herangezogen werden. In einem Prozess hat eine Zeugin / ein Zeuge kein Aussageverweigerungsrecht und die Belastung anderer zu verhindern kann schlimmstenfalls in Beugehaft resultieren. Im Gegensatz zu konventionellen Kameras, bei denen es ausreicht den Film herauszuziehen, um die gemachten Aufnahmen zu vernichten, ist es bei Digitalkameras nicht so einfach. Wie bei allen digitalen Speichermedien können auch auf den Datenträgern der Digitalkamera gelöschte Daten rekonstruiert werden. Deshalb sollte gründlich überlegt werden, ob die Kamera nicht doch lieber zu Hause bleibt. Bei manchen Demos entsteht auch der Eindruck es gibt mehr Linke, die die Demo dokumentieren als an ihr teilnehmen; aber das ist jetzt nicht unser Thema. Aber thematisiert werden sollte, dass es einen verantwortungsvollen Umgang mit dem Fotografieren und Filmen auf Demos geben muss. Hilfreich sind klare Vorstelllungen seitens der DemoveranstalterInnen, wie das Fotografieren reglementiert werden könnte.

Nachrichtenseiten, wie Indymedia, haben in den letzten Jahren eine breite Gegenöffentlichkeit entstehen lassen, die oft genug in bürgerlichen Medien aufgenommen wurden. Leider haben die ModeratorInnen Indymedias nur nach der Veröffentlichung die Handhabe Texte oder Bilder mit komprometierendem Charakter zu entfernen. Für die ModeratorInnen muss auch nicht unbedingt ersichtlich sein, welches Material strafrechtlich relevant werden könnte. Auch ist es nicht die explizite Aufgabe der Moderationsgruppe dies zu tun. Eine Entfernung oder eine Entschärfung eines Beitrages kann bereits zu spät erfolgen, wenn Ermittlungsbehörden das Material bereits kopiert haben. Also muss die Selbstverantwortung und Selbstkontrolle der NutzerInnen diese Aufgabe übernehmen.

In ihren Moderationskriterien Indymedias kann nachgelesen werden, dass es sich um kein Diskussionsforum handelt. Dennoch ist häufig zu beobachten, dass die Funktion inhaltliche Ergänzung unter Beiträge zu setzen, für Kommentare und Diskussionen missbraucht wird. Jede Gegendarstellung/Kommentar gibt Details über die NutzerIn oder einer Gruppe preis, wobei die Konsequenzen selten absehbar erscheinen. Unter dem Gesichtspunkt der Repression stellt sich hier die Gefahr ein, dass gezielte Provokationen auftauchen, die Veröffentlichung von Internas herausfordern. Dasselbe gilt auch oft für Kommentare aus dem Bereich "linke Grabenkämpfe".
Die Erwartungshaltung an eine unverzügliche Dokumentation ist mittlerweile in linken Zusammenhängen recht groß. Der größte Teil der bei Indymedia veröffentlichten Beiträge sind mit Einweg-Pseudonymen signiert und selten lassen Inhalt und UnterzeichnerInnen darauf schließen, dass die Beiträge nicht von Einzelpersonen verfasst wurden. Problematisch erwiesen sich die Vorstellung der NutzerInnen darüber, was zu veröffentlichendes Material sein könnte und was lieber im Wald besprochen werden sollte.
NutzerInnen wägen sich durch ihren scheinbar anonymen Zugang sicher und übersehen dabei schnell, dass der Inhalt für sie oder andere trotz dessen strafrechtliche Folgen haben kann.
Leider scheint gutes und sicheres Bildmaterial oft ein Gegensatzpaar zu bilden. Aber gerade weil wir in dieser Zwickmühle stecken, sollten wir so problembewusst wie eben möglich handeln.

Immer wenn Teile unserer Strukturen kriminalisiert werden, braucht es viel Kraft für die Soli-Arbeit. Solidarität wird immer ein Zeichen unserer Stärke sein ... und ein Zeichen unserer Umsicht ist es, wenn wir so wenig belastendes Material wie möglich beisteuern..


1.Mai 2004

Am 1. Mai 2004 wollten 3000 Alt- und Neonazis jeglicher Couleur von Lichtenberg aus durch Friedrichshain marschieren. Ihre rassistische Forderung "Volksgemeinschaft statt Globalisierungswahn" mit positivem Bezug zum Nationalsozialismus und offenem Antisemitismus musste kein Friedrichshainer an diesem Tag ertragen. Der Aufmarsch wurde nach langem Hin und Her von der Polizei aufgrund der starken Gegenproteste aufgelöst und nach nur einem Kilometer Wegstrecke zurück zum Bahnhof Lichtenberg geleitet.

Die antifaschistischen Proteste in Lichtenberg und später dann in Friedrichshain waren nur möglich durch die Zusammenarbeit von vielen tausend Menschen, welche die Lichtenberger- Brücke und die Frankfurter Allee blockiert hielten. Obwohl die Polizei noch am frühen Nachmittag verlautbaren ließ den Nazi-Aufmarsch gegen jeden Widerstand durchzuprügeln, musste zwei Stunden später, als ein paar Barrikaden in Friedrichshain brannten, und Leute auf den Dächern Steindepots anlegten doch eingerückt werden und die 3000 Nazis unter Polizeischutz nach hause fahren.

Vier Personen, die bei diesen Protesten von der Polizei festgenommen wurden, saßen noch mehrere Monate danach wegen Landfriedensbruch in Untersuchungshaft. Landfriedensbruch, ein Vergehen welches in seiner juristischen Handhabe eher einem Bungeejumping-Seil entspricht als einer Straftat im herkömmlichen Sinne, beschreibt in diesem Fall das vermeintlich undemokratische Handeln, von Menschenansammlungen, die sich mit allen nötigen Mitteln gegen die Durchsetzung des Naziaufmarsches gewehrt haben.

Wenn Demokratie bzw. der Frieden des Pluralismus nur dann funktioniert wenn auch bekennende Nationalsozialisten offen ihre autoritären und menschenfeind­lichen Meinungen propagieren können, dann sollte dieser Pseudo-Frieden öfters als nur am 1. Mai gebrochen werden!



// back \\