:TEXTE/Statement
Der
Arbeitskreis Kritischer JuristInnen (www.akj-berlin.de) zu dem Verfahren:
"Dem Richter ging es im Gerichtsverfahren darum, die politische Dimension
der tat auszublenden. Das mag zwar formaljuristisch korrekt sein, andererseits
dürften politische Aspekte dann auch bei der Höhe des Strafmaßes
keine rolle spielen. So hohe Haftstrafen wie in diesem Fall werden aber nicht
bei vergleichbaren Taten ohne politischen Bezug verhängt. Insofern handelt
es sich um ein unangemessenes und paradoxes Urteil. Bemerkenswert war auch,
dass der Richter die Ausführungen der Verteidigung zur zahlreichen Anwesenheit
von ZivilpolizistInnen bei der Tat unwidersprochen angenommen hat. Dieser Fakt
war für den Tatbestand des Landfriedensbruchs relevant. Ein dahingehender
Beweisantrag der Verteidigung wurde abgelehnt. Damit soll von dieser mehr als
fragwürdigen polizeilichen Methode, die schon das NPD-Verbotsverfahren
zum Scheitern geführt hat, abgelenkt werden."
// back \\