:TEXTE/Statement

Der Arbeitskreis Kritischer JuristInnen (www.akj-berlin.de) zu dem Verfahren:
"Dem Richter ging es im Gerichtsverfahren darum, die politische Dimension der tat auszublenden. Das mag zwar formaljuristisch korrekt sein, andererseits dürften politische Aspekte dann auch bei der Höhe des Strafmaßes keine rolle spielen. So hohe Haftstrafen wie in diesem Fall werden aber nicht bei vergleichbaren Taten ohne politischen Bezug verhängt. Insofern handelt es sich um ein unangemessenes und paradoxes Urteil. Bemerkenswert war auch, dass der Richter die Ausführungen der Verteidigung zur zahlreichen Anwesenheit von ZivilpolizistInnen bei der Tat unwidersprochen angenommen hat. Dieser Fakt war für den Tatbestand des Landfriedensbruchs relevant. Ein dahingehender Beweisantrag der Verteidigung wurde abgelehnt. Damit soll von dieser mehr als fragwürdigen polizeilichen Methode, die schon das NPD-Verbotsverfahren zum Scheitern geführt hat, abgelenkt werden."


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