GOKL-Vollversammlungen
Definitionen:
Name des Clubs: GOKL-Stall (wie Renn- und Hühnerstall)
Name der Clubmitglieder: die Gokl’s
besondere Gokl’s:
- der Ober-Gokl (= Sieger des Gokl-Treffens; Präsident)
- der Fun-Gogh (= auch „Fun-Gokl“, Rahmenprogrammgestalter)
- der Kronkist (= Schreiber, Fotograf, Archivar, Mädchen für alles)
- der Gokl-Dagobert (= Kassier bzw. Verwalter der Finanzen)
- der Schnecken-Gokl (= Inhaber der roten Laterne {„pollo“}; Kronkist)
Name
der jeweiligen Rennveranstaltungen: Gokl-Treffen
Offizielle Bezeichnung der Club-Sitzungen: Gokl-Vollversammlung
Wanderpokale: Ober-Gokl-Pokal, Schnecken-Gokl-Pokal
Name eventueller Boxenluder: Goggele(n)
Artikel 1 – Sinn und Zweck des GOKL-Stalls
Eigentlich ist es schwer, für den GOKL-Stall einen Sinn zu finden, aber was ein gutes Statut sein will, braucht einen solchen. Deshalb legen wir uns auf folgende Definition fest: Zweck des GOKL-Stalls ist die Förderung des Gokart-Sports für alte Säcke mittels tatkräftigem Mitwirken derselben bei gleichzeitiger Pflege eines resozialisierenden Rahmen- und Wiedereingliederungsprogramms.
Artikel 2 – Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft bleibt Mit-Gliedern vorbehalten. Ohne dem feindlichen Geschlecht zu nahe treten zu wollen, ist die Aufnahme von Angehörigen weiblicher Rasse untersagt, unabhängig ihrer fahrerischen oder anderweitigen Qualitäten. Durch mehrheitlichen Beschluss der Gokl’s können jedoch für die jeweils anstehende Veranstaltung Goggelen (=Boxenluder) nominiert werden. Die Goggelen dürfen vor dem Gokl-Treffen zu den Gokl’s in keinem familiären, emotionalen oder intimen Verhältnis stehen.
Zu den Gründungsmitgliedern der Gokl’s zählen die Teilnehmer der bisherigen zwei Gokart-Events. Das wären im einzelnen in streng alphabetischer Reihenfolge und ohne Anspielung auf gegebenenfalls missratene fahrerische Qualitäten:
Ø Enzo
Ø Heinzübär
Ø
Jarno
(Trullalla)
Ø
Juanbampi
Ø
Kilnöv
Ø Rubinho
Ø
Schulahner
Ø Tschangrubi
Die Mitgliedschaft ist unkündbar, unveräußerbar, nicht vererbbar und unpfändbar. Ein Ausschluss als Gokl ist in folgenden Fällen durch einstimmigen Beschluss der übrigen Gokl’s möglich:
· Bei zweimaliger aufeinanderfolgender Nichtteilnahme am Jahresgokltreffen ohne Vorliegen einer angemessenen Begründung. Als solche gelten in keinem Falle: Verbot der weiblichen Konsortin, Erwerb eines neuen Sportwagens, Kreuzfahrt mit der vietnamesischen Geliebten, Altersleiden, berufliche Verhinderungen.
· Rowdyartiges Verhalten auf der Kartbahn, welches bleibende physische Defizite bei den Gokl-Kollegen mit sich bringt oder Schäden an der Bahn mit einem Gegenwert von mindestens 100.000 biologischen Landeiern bewirkt. In jedem Falle wird rowdyhaftes Verhalten auf der Piste mit einer ausgiebigen Trinkrunde zugunsten aller Gokl’s bestraft. Diese Strafe wird von der Mehrheit der übrigen Gokl’s ohne Einspruchmöglichkeit verhängt (wer motzt, zahlt zweimal!!).
Neue Gokl’s können nur mit dem Einverständnis aller übrigen Gokl’s aufgenommen werden. Voraussetzung für die Aufnahme als Gokl ist in jedem Falle eine pralle Brieftasche zur Bezahlung der ersten Runde und Finanzierung der vom Fun-Gogh organisierten Goggelen beim ersten Gokl-Treffen nach der Aufnahme.
Artikel 3 – Gokl-Treffen
Mindestens einmal im Jahr wird ein Gokl-Treffen veranstaltet, um den Zweck vorliegenden Statutes auch auf die Bahn zu bringen. Dies darf für zwei aufeinanderfolgende Veranstaltungen nicht auf derselben Bahn stattfinden. Die Festlegung des Standortes des Gokl-Treffens erfolgt durch mehrheitlichen Beschluss der Gokl’s. Der Termin des Gokl-Treffens wird soweit im Voraus festgelegt, dass allen Gokl’s die Möglichkeit gegeben wird, das partnerschaftliche Punktekonto bis zum angesetzten Termin angemessen aufzufüllen, damit der Teilnahme am Gokl-Treffen nichts im Wege steht.
Es ist strengstens darauf zu achten, das Gokl-Treffen mit einem angemessenen, sozial verträglichen und standesgemäßen Rahmenprogramm zu gestalten. Angesichts Gokl Anders Qualitäten in diesem Bereich wird vorab statutarisch festgeschrieben, ihm die Organisation dieses Rahmenprogramms lebenslänglich aufzubürden, wobei seitens der übrigen Gokl’s eine gestrenge Qualitätskontrolle erfolgen wird. Bei wiederholten sittlichen Zuwiderhandlungen, kann Gokl Ander die Verantwortung für den Fun-Bereich durch mehrheitlichen Beschluss der Gokl’s nach entsprechender Vorwarnung von Seiten der Vollversammlung entzogen werden (also obacht).
Artikel 4 - Wertung und Wanderpokal
Zur Befriedigung des trotz allem noch vorhandenen sportlichen Gokl-Ehrgeizes wird bei jedem Gokl-Treffen ein Sieger gekürt. Unabhängig von Anzahl und Dauer der Rennen wird die Wertung in Anlehnung an die internationalen Fia-Regeln wie folgt vorgenommen:
1. Platz : 10 Punkte
2. Platz : 8 Punkte
3. Platz : 6 Punkte
4. Platz : 5 Punkte
5. Platz : 4 Punkte
6. Platz : 3 Punkte
7. Platz : 2 Punkte
8. Platz : 1 Punkt
Bei Punktegleichheit mehrerer Gokl’s zählt die Anzahl der gewonnenen Rennen, wenn auch das zu keiner Wertung führt, die schnellste gefahrene Runde in den Rennen (also ohne Training und Quali).
Dem Sieger wird der Ober-Gokl-Pokal überreicht. Er verpflichtet sich, denselben bis zum folgenden Gokl-Treffen an einem ehrenvollen Platz aufzubewahren und wöchentlich eigenhändig abzustauben. Der Letzte der Punktewertung (= pollo, ciodo) erhält den Schnecken-Gokl-Pokal. Sowohl der Ober-Gokl-Pokal als auch der Schnecken-Gokl-Pokal gehen in das endgültige und unwiderrufliche Eigentum eines Gokl’s über, wenn es diesem gelingt, drei aufeinanderfolgende Gokl-Treffen als Sieger bzw. als Letzter zu beenden. Es versteht sich von selbst, wird aber der Ordnung und Sitte halber hier nochmals festgehalten, dass der Gewinner des Ober-Gokl-Pokals eine standesgemäße Runde zu schmeißen hat.
Der Gewinner des Schnecken-Gokl-Pokals übernimmt hingegen automatisch bis zum nächsten Gokl-Treffen die Funktion des Kronkisten. Er ist auch dafür zuständig, eventuell anstehende Pokal-Neuanschaffungen zu tätigen bzw. er hat dafür Sorge zu tragen, dass die notwendigen Pokale vor Ort überreicht werden können.
Für die Wanderpokalwertungen wird mit dem Gokl-Treffen 2002 begonnen (Scheisse, Franz, gell?).
Artikel 5 – Ober-Gokl
Zu seinen Aufgaben zählen:
· Bringt Vorschläge (Termine & Austragungsorte) für das nächste Gokl-Treffen ein und präsentiert sie der Gokl-Vollversammlung;
· Verstöße gegen vorliegendes Statut zu erheben und die entsprechenden Disziplinarmaßnahmen gegen die betroffenen Gokl’s einzuleiten;
· Einberufung und Organisation (Terminvorschlag und Festlegung der Tagesordnung) der Gokl-Vollversammlung zur Beschlussfassung in den von vorliegendem Statut vorgesehenen Punkten im Frühjahr (innerhalb 21. Juni) eines jeden Jahres;
· die Einleitung sozialisierender Maßnahmen jeglicher Art, wie z.B. die Kellnerin (..in!!!) an den Tisch rufen, die erste Runde Bier bestellen usw. usw.;
· Ernennung des Gokl-Dagobert bis zum nächsten Gokl-Treffen im Zuge der Gokl-Vollversammlung;
Es steht dem Ober-Gokl frei, bestimmte Aufgaben an andere Gokl’s zu delegieren, sofern sich überhaupt jemand dafür zur Verfügung stellt.
Zum Ober-Gokl wird der Sieger des Gokl-Treffens. Er bleibt somit bis zum nächsten Event in Amt und Würden und trägt die Verantwortung dafür, die Gokl’s in der Öffentlichkeit artgerecht zu vertreten. Er haftet für Missverhalten der anderen Gokl’s zivil-, straf- und steuerrechtlich.
Gelesen, für Scheisse befunden aber trotzdem genehmigt.
Bozen, 5. April 2003 (II. Version)
Es folgen die Unterschriften der acht GOKL.
Bisherige Vollversammlungen